Schlagwortarchiv für: Weiterbildung

Neue VDI-Richtlinien zur Trinkwasserhygiene

Hygiene in Trinkwasser-Installationen

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zwei neue Richtlinien zur Trinkwasserhygiene herausgegeben. VDI 6023 Blatt 1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ liefert Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden und kann ebenso für alle anderen Trinkwasser-Installationen, insbesondere auch mobile Anlagen, z.B. auf Wasserfahrzeugen, angewendet werden. Damit wird eine einwandfreie Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation bewahrt. Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer, Betreiber oder Inhaber im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Die VDI-Richtlinie MT 6023 Blatt 4 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene“ bildet für die Personen, die Trinkwasser-Installationen planen, errichten, betreiben sowie instandhalten, eine wichtige Schulungsbasis. Definiert werden die Schulungskategorien A für verantwortlich Planende und B für Ausführende. Neu hinzugekommen ist die Kategorie FM für Betreiberpersonal. Zudem wird die Einweisung C für den Nutzer einer Trinkwasser-Installation bestimmt.

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Weiterbildung zum Energiemanager

Weiterbildung zum Energiemanager

Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren, um die Kosten für Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Daher greifen Wirtschaft und Industrie mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurück. Energiemanagement-Beauftragte und Energiemanager helfen bei der Einführung eines EnMS, identifizieren Energieeinsparpotentiale und bereiten eine Zertifizierung vor.

Autorin: Ingrid Fregnan, Studienkoordination, Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik (BHT)

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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

3.569 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Seminar: Rauchwarnmelder – Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat neue Termine für das eintägige Seminar “Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676″ angesetzt. Die Schulungen finden bundesweit in verschiedenen Städten statt. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Wohnhäusern ist nach den Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Die Qualifikation für Planung, Installation und Prüfung ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Das eintägige Seminar bildet zur qualifizierten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 aus und schließt mit einer Fachprüfung ab. Die Teilnehmer erhalten das herstellerunabhängige Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und erfüllen damit die Anforderungen der Norm und sind zur Projektierung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern berechtigt. Das Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Sachverständige, Hersteller, Prüforganisationen, Öffentliche Hand, Fachleute, die Rauchwarnmelder planen, installieren, prüfen und instandhalten, Mitarbeiter von Wohnungswirtschaft, Elektrounternehmen, Ablesefirmen und Facility Management-Unternehmen und Kaminkehrer / Schornsteinfeger.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/rauchmelder erhältlich.

Veranstaltungsformat: Seminar, Schulung, Lehrgang, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung.

Energietechnik, Energieerzeugung, Energiegewinnung, Energieübertragung, Energieverteilung, Stromerzeugung, Stromübertragung, Stromversorgung, Stromnetze, Energietechnik, Energieerzeugung, Energiegewinnung, Stromerzeugung, Kraftwerkstechnik, Kernkraft, regenerative Energiequellen, Energienetze, Leitungsnetze, Stromtrassen, Freileitungen, Energie-Ressourcen, Energiequellen, Energieträger

Kompakt-Seminar: Energietechnik verstehen – Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Verbrauch

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmalig das Kompakt-Seminar „Energietechnik verstehen – Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Verbrauch“ an.

Veranstaltungstermine

  • 18. September 2013 – Hannover
  • 6. November 2013 – Stuttgart

Website und Anmeldung zur Veranstaltung

www.dgwz.de/seminar-energietechnik

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Teilnehmer

Die Veranstaltung richtet sich an Industrieunternehmen, Energiewirtschaft, Behörden, Dienstleister, Fach- und Führungskräfte und verantwortliche Mitarbeiter aus allen technischen und kaufmännischen Bereichen, die täglich mit dem Thema Energie umgehen müssen.

Nutzen

„Der Strom kommt aus der Steckdose“, diese Aussage, wird gerne angeführt, wenn man nicht exakt die Wege der Stromerzeugung kennt. Das Seminar zeigt die komplexen Prozesse der Energietechnik verständlich auf, um die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Energie zu fällen. Dabei wird die gesamte Bandbreite der Energietechnik aufgegriffen und die komplexen Zusammenhänge werden anschaulich erläutert. Eine kurze Einführung in die elektrotechnische Begriffswelt auch für Fachfremde steht zu Beginn des Seminars. Es werden die Erzeugungsprozesse von Energie und ihre Eigenschaften betrachtet. Auch die regenerativen Energien werden gestreift. Wichtige Komponenten werden erläutert und moderne Verfahren zur besseren Auslastung der bestehenden Netze beschrieben. Ein Blick auf die Ressourcen zur Erzeugung von Energie rundet das Seminar ab.

Hintergrund

Die Bereitstellung von Energie zur täglichen Verfügbarkeit wird das vorherrschende Thema der nächsten Jahrzehnte sein. Elektrische Energie spielt dabei die Hauptrolle, da ihre Umwandlung in andere Energieformen besonders einfach zu realisieren ist. Von der Erzeugung über die Übertragung bis zur Verteilung und zum Verbrauch elektrischer Energie gelten verschiedene technische Gesetze und Zusammenhänge, deren Verständnis für den effizienten Umgang mit Energie und die dabei zu treffenden Entscheidungen notwendig ist. Bei steigenden Energiekosten spielen Entscheidungen zur Energie eine immer größere wirtschaftliche Rolle.

Weiter zur Anmeldung…

Schlagwortarchiv für: Weiterbildung

Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

TEST – Seminar Brandschutzklappen – Befähigte Person für Prüfung und Instandhaltung

SEMCO-Test-Seminar 09.02.2024

Seminar Brandschutzklappen – Befähigte Person für Prüfung und Instandhaltung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden.

Seminareinladung

Online-Seminar: Brandschutzklappen

Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Seminar: Brandschutzklappen

Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 26. Februar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Februar 2024 – Dortmund – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14. März 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen
  • 11. April 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    H+ Hotel Nürnberg | Oelser Straße 2 | 90475 Nürnberg
  • 07. Mai 2024 – Hannover – freie Plätze
    Werkhof Hannover | Schaufelder Straße 11 | 30167 Hannover
  • 12. Juni 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 04. Juli 2024 – Heidelberg – freie Plätze
    Leonardo Hotel Heidelberg | Pleikartsförster Straße 101 | 69124 Heidelberg

  • 12. September 2024 – Köln – freie Plätze
    SeminarZentrum Gut Keuchhof | Braugasse 12 | 50859 Köln
  • 10. Oktober 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München

  • 07. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

  • 05. Dezember 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Das Spenerhaus | Dominikanergasse 5 | 60311 Frankfurt

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern und stellen somit ein wichtiges Schutzziel dar: Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse zur sachgemäßen Wartung, Instandhaltung und wiederkehrenden Prüfung von Brandschutzklappen in raumlufttechnischen Anlagen von Gebäuden. Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Bauformen, Bestandteile und Funktionen von Brandschutzklappen kennen und erfahren, diese ordnungsgemäß nach aktuellen Einbau- und Prüfvorschriften zu warten und zu überprüfen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutzklappen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Dieses Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkt im Brandschutz anerkannt.

1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz - Seminar Brandschutzklappen   1 VDSI-Punkt Brandschutz - Seminar Brandschutzklappen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen,
  • Dienstleister für den Technischen Betrieb, Betreiber von Gebäuden,
  • Verantwortliche Personen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Brandschutzklappen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
  • LAR, LÜAR, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN 18017
  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen
  • Anordnung, Einbauarten und Funktion
  • Fachgerechte Wartung und Instandhaltung
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Häufige Fehler und Mängelbehebung
  • Dokumentation
  • Asbestsanierung
  • Praxisbeispiele und Checklisten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sven Kuhlmann ist Brandschutzmanager, Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr und Dozent bei der Firma DS Brandschutz GmbH.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger.
  • Sven Traber ist Feuerwehrmann, Brandschutzbeauftragter, Referent im Brandschutzbereich und Geschäftsführer der JS Sicherheitstechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Brandschutzklappen

Online-Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Seminar: Brandschutzklappen

Seminar Brandschutzklappen (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Erklärungen waren sehr gut und ausführlich. Ich habe viele Erkentnisse zur Instandhaltung von Brandschutzklappen gewonnen.“
    Maurizio Maggio, Seco Kältetechnik GmbH, Bochum
  • „Der Referent spricht klar und deutlich. Die Fragen wurden direkt beantwortet und man hat sehr hilfreiche Tipps erhalten.“
    Michael Fliegert, Brandschutz Bünde, Bünde
  • „Der Referent ist auf alle Fragen direkt eingegnangen und hat den Inhalt praxisnahe vorgetragen.“
    Christian Ackermann, Engie Deutschland GmbH, Stuttgart
  • „Durch die Veranstaltung habe ich meine eigene Einstellung zur Wichtigkeit der korrekten Wartung und Inspektion von Brandschutzklappen überdacht.“
    Tim Großfeld, Technische Isolierungen u. Feinblechbau Großfeld GmbH & Co. KG, Lüneburg
  • „Das Seminar klärt sehr gut über die Wartung, Reinigung und Instandsetzung auf, sowie auf was man genau achten muss“
    Marvin Dähne, Kältetechnik Ollbrink GmbH, Bochum
  • „Insbesondere der Einblick in die Normen und Vorschriften, wie MLAR, war hilfreich. Gefallen hat mir auch der Einbau praktischer Elemente, wie z.B. der kleine „Zündtest“, in das Online-Seminar.“
    Julian Gondring, Fuchs Industriewartung, Markgröningen
  • „Die Online-Schulung ist sehr gut vorbereitet und der Inhalt wurde gut übermittelt. Es wurde auf jede Frage und jedes Problem eine Antwort gefunden.“
    Marcel Rivers, Weser-Kälte-Klima GmbH, Bielefeld
  • „Das Seminar hatte einen sehr guten Aufbau mit Videos und Erklärungen zu den Themen. Was mir besonders gefallen hat, war das man zu den Themen immer Fragen stellen konnte.“
    Jörg Schäfer, Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzklappen, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN EN 15650, Fachkraft, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Seminar, 2023, 2024

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Arbeitsschutz

Übersicht Arbeitsschutz

Übersicht zu Arbeitsschutz

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

  • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
  • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
  • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
  • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastung bei der Arbeit.

Betreiberpflichten/Verantwortung

Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

Gesetze und Vorschriften

Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AHK) ist die Selbstverwaltung der Architekten im Land Hessen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und des Berufsstandes gegenüber Öffentlichkeit, Gesellschaft und Politik. Zugleich ist sie dem Allgemeinwohl verpflichtet und sorgt für die Wahrung der Berufsbezeichnung des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaners mit der Führung von gesetzlichen Architektenlisten.

Derzeit betreut die Kammer mehr als 11.000 eingetragene Mitglieder.

Kontaktdaten

Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 1738 ‐0
Fax 0611 1738 – 40
E-Mail info@akh.de

Fortbildungspunkte

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert jährlich insgesamt 32 Punkte für Fortbildungen in einem 4-jährigen Abrechnungszeitraum an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Hessen, Architektenkammern, Stadtplanerkammer, Hessen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen

Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Als Selbstverwaltungorgan ist die Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen für alle berufsrechtlichen Aufgaben der Architekten im Land Bremen verantwortlich. Die Kammer wurde im Jahr 1972 gegründet und kümmert sich um die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder sowie um die Kontrolle ihrer Berufspflichten. Auch die Förderung des Städtebaus, der Landespflege und der Baukultur sowie das Führen von Architektenlisten gehören zu ihren gesetzlichen Aufgaben.

Die mehr als 1400 Mitglieder der Kammer sind eingetragene Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten.

Kontaktdaten

Geeren 41-43
28195 Bremen
Telefon 0421 162689-0
Fax 0421 162689-9
E-Mail info@akhb.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten. Mit einem Tagesseminar ist die jährliche Fortbildungspflicht bereits erfüllt.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Bremen als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Bremen, Architektenkammern, Bremen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Brandenburgische Architektenkammer

Brandenburgische Architektenkammer

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Brandenburgische Architektenkammer wurde im April 1991 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Förderung der Baukultur, des Städtebaus und der Landschaftspflege sowie die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

Zudem verwaltet sie die gesetzlich geführten Architektenlisten, in welche alle Kammermitglieder eingetragen werden, die Träger der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt und Stadtplaner sind.

Kontaktdaten

Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Telefon 0331 27591‐0
Fax 0331 27591-11
E-Mail info@ak-brandenburg.de

Fortbildungspunkte

Die Brandenburgische Architektenkammer vergibt keine Punkte für Fortbildungen. Die Mitglieder der Kammer sind allgemein verpflichtet sich in einem dieser Themenbereich beruflich fortzubilden:

  • Öffentliches Baurecht
  • Privates Baurecht
  • Management und Kommunikation
  • Baupraxis
  • Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens

Zu jedem Themengebiet ist je eine Seminarveranstaltung nachzuweisen.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Brandenburgischen Architektenkammer als Fortbildung für den Themenbereich Baupraxis anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Brandenburgische Architektenkammer, Architektenkammern, Brandenburg, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Berlin

Architektenkammer Berlin

Architektenkammer Berlin

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architektenkammer Berlin stellt die berufliche Selbsverwaltung ihrer Mitglieder dar. Sie fungiert als Vertreter vor Politik, Wirtschaft, Verwaltung und den Medien sowie als Förderer der Baukultur und des Wettbewerbswesens und setzt sich für die Interessen und Belange ihrer Mitglieder ein. Auch für die Aus- und Fortbildung der Architekten sowie für die Überwachung der geschützten Berufsbezeichnung ist sie zuständig.

Die Kammer hat mehr als 9.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur.

Kontaktdaten

Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
Telefon 030 293307-0
Fax 030 293307-16
E-Mail kammer@ak‐berlin.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Berlin fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Berlin, Architektenkammern, Berlin, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Baden-Württemberg

Architektenkammer Baden-Württemberg

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architektenkammer Baden-Württemberg steht ihren Mitgliedern als Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz zur Verfügung. Mit ihrer eigenen Berufspolitik wirkt sie bei Gesetzen und Verordnungen mit. Die Gremien der Kammer werden demokratisch gewählt und verwalten sich daher selbst.

Die Kammer hat rund 25.700 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung.

Kontaktdaten

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon 0711-2196-0
Fax 0711-2196-101
E-Mail info@akbw.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Baden-Württemberg fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Baden-Württemberg, Architektenkammern, Baden-Württemberg, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Ingenieurkammer Sachsen

Ingenieurkammer Sachsen

Ingenieurkammer Sachsen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Ingenieurkammer Sachsen ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung sächsicher Ingenieure aller Fachrichtungen. Sie ist Partner für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie Dienstleister für ihre Mitglieder. Zudem unterstützt sie die Ingenieure bei der Rechtsberatung, steht ihnen in Fragen der Berufspolitik zur Seite und sorgt für ihre stetige Fortbildung durch qualifizierte Angebote.

Die Kammer hat derzeit mehr als 3.000 Mitglieder, die aus Ingenieuren aller Fachrichtungen bestehen und als Freiberufler, Selbständige, Angestellte oder Beamte tätig sind.

Kontaktdaten

Annenstraße 10
01067 Dresden
Telefon 0351 43833-60
Fax 0351 43833-80
E-Mail post@ing-sn.de

Fortbildungspunkte

Die Ingenieurekammer Sachsen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Ingenieurekammer Sachsen, Ingenieurkammer, Sachsen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, die Ingenieurtätigkeit sowie die Baukultur und das Bauwesen zum Schutz und im Interesse der Allgemeinheit zu fördern. Zudem kümmert sie sich um die beruflichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder und um dessen berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Die Mitglieder der Kammer bestehen aus Pflichtmitgliedern, wie Beratenden Ingenieuren sowie aus freiwilligen oder Junior Mitgliedern.

Kontaktdaten

Rheinstraße 4 A
55116 Mainz
Telefon 06131 95986-0
Fax 06131 95986-33
E-Mail info@ing-rlp.de

Fortbildungspunkte

Die Ingenieurekammer Rheinland- Pfalz fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Ingenieurekammer Rheinland-Pfalz, Ingenieurkammer, Rheinland-Pfalz, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen ist die Interessenvertretung der Ingenieure aus Nordrhein-Westfalen. Sie bietet Ihren Mitgliedern Vorteile wie kostenlose Beratungs- und Informationsdienstleistungen und kümmert sich um ihre beruflichen Belange. Zudem sorgt sie für die Wahrung und Förderung des Ansehens des Berufsstandes der Ingenieure.

Die Kammer hat ca. 10.000 Mitglieder, die aus Beratenden, angestellten, beamteten und selbständig tätigen Ingenieuren sowie öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren besteht.

Kontaktdaten

Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 13067-0
Fax 0211 13067-150
E-Mail info@ikbaunrw.de

Fortbildungspunkte

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Ingenieurekammer-Bau Nordrhein-Westfalen als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Ingenieurkammer, Nordrhein-Westfalen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung