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Seminar Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017

Seminar Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen für die sichere Prüfung, Dokumentation und Beurteilung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Die Teilnehmer lernen mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen, die Funktionsfähigkeit der Behälter zu gewährleisten und alle Prüfergebnisse ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Seminareinladung

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 06. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 14. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 23. November 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 22. Oktober 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter kommen in vielen Bereichen der Fördertechnik zum Einsatz. Damit ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet ist, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Für diese Prüfungen dürfen nur Befähigte Personen bestellt werden, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Neben der Inbetriebnahme und regelmäßigen Kontrolle spielen auch eine ordnungsgemäße Dokumentation sowie das frühzeitige Erkennen typischer Mängel eine entscheidende Rolle.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zum Prüfen von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern tätig werden zu dürfen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die relevanten Begriffsbestimmungen sowie die typischen Prüf- und Kontrollmaßnahmen kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehälter gemäß DGUV Information 214-016 und 214-017“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Fachkräfte in der Fördertechnik
  • Ingenieure und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Werkstätten, Bauhöfen und Entsorgungsunternehmen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern durchführen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, UVV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 214-016, DGUV Information 214-017
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfen von Kipp- und Absetzbehältern durch die Befähigte Person
  • Bauarten, Typen und Bezeichnungen von Absetzbehältern
  • Kennzeichnung von Kipp- und Absetzbehältern
  • Ausstattungsmerkmale von Kipp- und Absetzbehältern
  • Schäden und Schadensursache an Behältern
  • Warnmarkierungen an Kipp- und Absetzbehältern
  • Prüfung und Dokumentation von Kipp- und Absetzbehältern
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Online-Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kipp- und Absetzbehälter

Seminar Kipp- und Absetzbehälter – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Kipp- und Absetzbehälter, Abrollbehälter, Absetzcontainer, Abrollcontainer, Absetzmulden, Abrollpresse, Containermulde, DGUV Information 214-016, DGUV Information 214-017, Prüfung, UVV-Prüfung, Befähigte Person, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2025, 2026

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DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 – Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen; Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Zahl der Photovoltaik-Anlagen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Häufig stellen dabei die Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, aber auch Privatleute ihre Dachflächen für die Errichtung zur Verfügung und verdeutlichen damit die Bedeutung regenerativer Energiequellen. Aufgrund behördlicher Vorgaben benötigen bauliche Anlagen aus diesem Bereich häufig einen Blitzschutz als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes und/oder des Personenschutzes. Blitzschutz wird jedoch auch benötigt, um die sensible technische Infrastruktur einer baulichen Anlage zu schützen. Die Schutzfunktion eines Blitzschutzsystems darf nicht durch die Montage eines PV-Stromversorgungssystems beeinträchtigt werden. Dieses Beiblatt enthält zusätzliche Informationen für den Blitzschutz von Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen, die Experten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet haben. Besondere Bedeutung kommt der richtigen Auswahl des Blitzschutzsystems zu. Das Beiblatt behandelt den Schutz von PV-Stromversorgungssystemen gegen schädliche Folgen von Blitzeinwirkungen und Überspannungen atmosphärischen Ursprungs. Falls ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz gefordert ist oder errichtet werden soll, beschreibt das Beiblatt Anforderungen und Maßnahmen, um die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit der PV-Stromversorgungssysteme zu erhalten. Zuständig ist das K 251 „Blitzschutzanlagen und Blitzschutzbauteile“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 ist im Februar 2014 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 62305-3 Beiblatt 5:2009-10; VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2009-10.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhalt DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 Blitzschutz

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3 Beiblatt 5, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

Sicherheitsbeauftragter – FAQ

FAQ – Sicherheitsbeauftragter

Einführung | Häufig gestellte Fragen | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. In dieser FAQ beantworten wir zentrale Fragen rund um Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Anforderungen und Zuständigkeiten von Sicherheitsbeauftragten – kompakt und verständlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Er erkennt Risiken, sensibilisiert Kollegen für sicheres Verhalten und wirkt bei Arbeitsschutzmaßnahmen mit – ohne Weisungsbefugnis, aber mit Vorbildfunktion.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter pflicht?

  • Ein Sicherheitsbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße, dem Gefährdungspotenzial und der Arbeitsorganisation. Ab 151 Mitarbeitenden sind in der Regel mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Bei besonderen Gefahren oder Schichtbetrieb kann auch eine höhere Anzahl nötig sein.

Kann ich als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld fordern?

  • Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf mehr Gehalt besteht nicht, da die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt. Eine Vergütung ist jedoch möglich, wenn sie im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig vom Arbeitgeber vorgesehen ist.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

  • Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel 1 bis 3 Tage, je nach Anbieter und Umfang. Sie umfasst Grundlagen des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Hinweise zur Gefahrenvermeidung.

Ist man als Sicherheitsbeauftragter haftbar?

  • Nein, als Sicherheitsbeauftragter bist du in der Regel nicht persönlich haftbar, da du keine Weisungsbefugnis und keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz trägst. Die Hauptverantwortung liegt beim Arbeitgeber. Du handelst unterstützend und auf freiwilliger Basis.

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

  • Das Gehalt eines Sicherheitsbeauftragten variiert je nach Branche, Region und Erfahrung. Da die Aufgabe meist zusätzlich und ehrenamtlich ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf Extra-Vergütung – viele Unternehmen honorieren sie aber freiwillig mit Zulagen oder Anerkennung.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Sicherheitsbeauftragter kann jede zuverlässige und regelmäßig im Betrieb tätige Person werden, die mit den Arbeitsabläufen vertraut ist und Interesse an Arbeitssicherheit mitbringt. Eine spezielle Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich.

Haben Sicherheitsbeauftragte Kündigungsschutz?

  • Nein, Sicherheitsbeauftragte haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie z. B. Betriebsräte. Sie können grundsätzlich wie andere Beschäftigte gekündigt werden. Allerdings kann eine Kündigung wegen der Ausübung dieser Funktion unzulässig sein, wenn sie diskriminierend oder benachteiligend erfolgt.

Kann ich gezwungen werden, Sicherheitsbeauftragter zu werden?

  • Nein, die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist freiwillig. Du kannst nur mit deinem Einverständnis dafür bestellt werden. Eine Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Kann man auch ohne Schulung Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Ja, man kann grundsätzlich auch ohne Schulung zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Allerdings ist eine Schulung dringend empfohlen, da sie das nötige Wissen für die Aufgaben im Arbeitsschutz vermittelt. Viele Berufsgenossenschaften bieten entsprechende kostenlose oder kostengünstige Schulungen an.

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragte, SiB, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitsfachkraft, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Betriebssicherheitsbeauftragte, Sicherheitsmanagement, Gesundheitsschutz, Schutzausrüstung, Arbeitssicherheit, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfälle

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Normen bestellen | Weitere Informationen

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (PDF)

DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

Die Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchschürzen fest, die im Brandfall der Steuerung und Begrenzung von Rauch dienen. Sie definiert verschiedene Typen von Rauchschürzen und beschreibt deren Einsatz zur Unterteilung von Rauchabschnitten oder zur gezielten Führung von Rauch in großen Gebäuden wie Hallen, Flughäfen oder Einkaufszentren. Die Norm enthält Vorgaben zur Temperaturbeständigkeit, mechanischen Festigkeit und Dauerfunktion der Systeme sowie zu deren Klassifizierung und Kennzeichnung. Ziel ist es, durch den gezielten Einsatz von Rauchschürzen die Rauchausbreitung zu kontrollieren, um Flucht- und Rettungswege länger rauchfrei zu halten und die Wirksamkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen

DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) fest. Diese dienen im Brandfall der Ableitung von Rauch und Wärme durch natürliche Auftriebskräfte. Sie regelt die konstruktiven und funktionalen Anforderungen an Dach- und Fassadenöffnungen, wie beispielsweise Klappen, Lichtkuppeln oder Lamellenfenster, die sich im Brandfall automatisch öffnen müssen. Die Norm definiert unter anderem die aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche, Temperaturbeständigkeit, Funktionssicherheit, Dauerhaftigkeit sowie das Verhalten bei Wind- und Schneelasten. Ebenso enthält sie Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle, Prüfmethoden und Kennzeichnung der Geräte. Das Ziel der Norm besteht darin, durch zuverlässig funktionierende NRWG die Rauchausbreitung zu begrenzen, die Sicht in Flucht- und Rettungswegen zu gewährleisten und die Brandbekämpfung zu unterstützen.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

Die Norm legt Produkteigenschaften für kraftbetriebene Rauch- und Wärmeabzugsgeräte fest, die als Teil maschineller Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Bauwerken eingesetzt werden. Sie enthält Prüf- und Bewertungsverfahren sowie Konformitätskriterien für die Prüfergebnisse. Die Norm gilt für Ventilatoren und Impuls-/Strahlventilatoren zum Rauch- und Wärmeabzug. Zuständig für die deutsche Fassung ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Weitere Informationen: DIN EN 12101-3 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauchabzugsgeräte

DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungskanalstücke fest, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie definiert die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung, sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm berücksichtigt auch die Eignung der Produkte zur Druckbelüftung bei Verwendung mit Gaslöschanlagen. Entrauchungsleitungen dienen der gezielten Ableitung von Rauch, giftigen Gasen und Wärme aus einem oder mehreren Brandabschnitten und können auch zur Aufrechterhaltung rauchfreier Bereiche durch Überdruck verwendet werden. Verweise auf die Normen EN 1366-8, EN 1366-9 (Feuerwiderstandsprüfungen) und EN 13501-4 (Klassifizierung) sind integraler Bestandteil. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Entrauchungsleitungen

DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

Die DIN EN 12101-8 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Entrauchungsklappen fest, die als Teil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) oder Differenzdrucksystemen in Gebäuden eingesetzt werden. Sie regelt die Leistungseigenschaften, die Konformitätsbewertung sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Installation und Wartung. Die Norm gilt für Klappen und zugehörige Bauteile wie Stellantriebe und berücksichtigt auch deren Einsatz zur Druckbelüftung, etwa bei Gaslöschanlagen. Entrauchungsklappen verhindern die Ausbreitung von Rauch, Wärme und giftigen Gasen und ermöglichen die gezielte Entrauchung einzelner oder mehrerer Brandabschnitte sowie die Steuerung von Überdrucksystemen. Verweise auf EN 1366-10 (Brandprüfungen) und EN 13501-4 (Feuerwiderstandsklassen) sind Bestandteil der Norm. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 8: Entrauchungsklappen

DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

Die Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für primäre und sekundäre elektrische sowie pneumatische Energieversorgungseinrichtungen fest, die in Rauch- und Wärmefreihaltungsanlagen (RWA) in Gebäuden eingesetzt werden. Sie dient zudem der Konformitätsbewertung dieser Versorgungseinrichtungen hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit im Brandfall. Zuständig für die Erarbeitung der Norm ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN EN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Die Norm regelt die Bemessung und den Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) in Räumen mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb gemäß DIN 18232-1. Sie gilt für eingeschossige Gebäude sowie das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude. Zusätzlich gibt sie Hinweise zur NRA-Planung mit Ableitung über Außenwände. Die Norm enthält Tabellen und Rechenverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten in Abhängigkeit vom jeweiligen Schutzziel. Sie setzt voraus, dass Rauchabschnittsflächen maximal 1.600 m² betragen oder entsprechend unterteilt werden. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

Die Norm gilt für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) in großflächigen Räumen mit einer Raumhöhe von mindestens 3 Metern. Sie enthält Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung raucharmer Schichten, um unterschiedliche Schutzziele zu erfüllen. Die Norm beschreibt Anforderungen, Bemessung und Einbauregeln für MRA. Prüfanforderungen an Ventilatoren sind in DIN EN 12101-3 geregelt, weitere technische Komponenten wie Energieversorgung, Steuerung und Leitungssysteme sind in anderen Teilen der DIN EN 12101-Reihe und der Vornorm DIN V 18232-6 festgelegt. Zuständig ist das DIN-Gremium NA 005-52-32 AA.

Weitere Informationen: DIN 18232-5 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Bemessung und Einbau

DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

Die Norm behandelt die Bewertung und den Einbau von Wärmeabzugsflächen aus schmelzbaren Stoffen, die sich unter thermischer Einwirkung selbstständig öffnen. Solche Wärmeabzüge werden bevorzugt in Dachflächen, aber auch in Außenwänden eingesetzt. Die Norm beschreibt Verfahren zur Bewertung dieser Abdeckungen hinsichtlich ihrer Eignung als Wärmeabzüge im Sinne von DIN 18232-4. Nicht anwendbar ist sie auf Abdeckungen aus nichtthermoplastischen Materialien wie Glas, da deren Verhalten unter Hitzeeinwirkung derzeit nicht reproduzierbar ist. Zuständig ist der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA im NABau.

Weitere Informationen: DIN 18232-7 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 7: Bemessung Wärmeabzüge (WA)

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Die Norm legt verbindliche Anforderungen an Dienstleister fest, die Tätigkeiten im Bereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung übernehmen – darunter Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Für jede Projektphase müssen Dienstleister ihre Fachkenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen schriftlich nachweisen unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder per Fernzugriff erfolgen. Die Norm schafft so Verbindlichkeit, Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, und trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung bei.

Weitere Informationen: DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

Die VdS-Richtlinie behandelt die Planung und den Einbau von Entrauchungsanlagen in Treppenräumen. Ziel der Richtlinie ist es, die Rettungswege über Treppenräume im Brandfall rauchfrei zu halten und damit eine sichere Evakuierung sowie den Zugang für Einsatzkräfte zu gewährleisten. Sie legt Anforderungen an die technische Ausführung, die Anordnung der Komponenten, die Steuerung, Energieversorgung und Wartung solcher Anlagen fest.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2221 Entrauchungsanlagen in Treppenräumen

VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

Die VdS-Richtlinie legt Anforderungen und Prüfmethoden für elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWS) fest, die in natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (NRA) im Wand- und Dachbereich eingesetzt werden. Für Wand-NRA ist eine Winderkennungseinrichtung erforderlich, die den Vorgaben der VdS-Richtlinie 3530 entspricht, um eine funktionssichere Steuerung im Brandfall zu gewährleisten.

Weitere Informationen: VdS-Richtlinie 2594 Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme – Anforderungen und Prüfmethoden

DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Die Norm regelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster im Hausgebrauch und vergleichbaren Anwendungen. Sie gilt für Geräte mit einer Bemessungsspannung von maximal 250 V bei Einphasenbetrieb und 480 V bei anderen Geräten. Die Norm behandelt Gefährdungen, die durch den Betrieb dieser Antriebe entstehen können, darunter elektrische, mechanische, thermische, Brand- und Strahlungsgefahren. Sie berücksichtigt auch praxisnahe, ungewöhnliche Situationen sowie die Auswirkungen elektromagnetischer Phänomene auf die Betriebssicherheit. Ausgenommen sind Antriebe für bestimmte Anwendungen, wie z. B. Senkrechtbewegung von Garagentoren (EN 60335-2-95), Rollläden, Markisen und Jalousien (EN 60335-2-97), Feuerschutztüren, Bahnschranken, Fahrzeug- und Aufzugtüren sowie natürliche Rauchabzugsgeräte, die nicht als Fenster verwendet werden (EN 12101-2).

Weitere Informationen: DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Die Richtlinie legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und unvollständige Maschinen fest, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen: Maschinenenrichtlinie – Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Normen bestellen

Normen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

DIN 14675-2 – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

DIN 14675-2
Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Dieses Dokument legt Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen fest. Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage – SpA zu CEN/TC 72/WG 11“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-2: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-2:2018-04 vom April 2018.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN 14675-2

Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Akkreditierte Stelle
Inbetriebnahme
Inbetriebsetzung
verantwortliche Person

Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

Allgemeines

Nachweis der Fachkompetenz einer Firma

Allgemeines
Kompetenzkriterien
Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für die verantwortliche Person

Überprüfungskriterien

Allgemeines

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-2 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen

Normen bestellen | Weitere Informationen

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Photovoltaikanlagen (PDF)

DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1:2019-04 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen

Die Vorschrift beschreibt Anforderungen an die Dokumentation und Prüfung von netzgekoppelten Photovoltaik(PV)-Systemen. Da solche Systeme auf eine jahrzehntelange Lebensdauer ausgelegt sind, ist eine vollständige und strukturierte Dokumentation bereits ab der Installation entscheidend für deren sicheren und zuverlässigen Betrieb sowie für spätere Arbeiten am System. Die Norm richtet sich an Systementwickler und Installateure und bietet ihnen eine Anleitung, wie eine geeignete Dokumentation für den Kunden erstellt werden kann. Zudem legt sie fest, welche Prüfungen bei der Inbetriebnahme durchzuführen sind und welche Prüfkriterien dabei gelten. Diese Angaben dienen auch als Grundlage für spätere wiederkehrende Prüfungen, Wartungen oder Änderungen am System. Je nach Art, Größe und Komplexität des PV-Systems unterscheidet die Norm zwischen verschiedenen Prüfverfahren, um eine angemessene Bewertung sicherzustellen. Diese Norm findet ausschließlich auf netzgekoppelte PV-Anlagen Anwendung und schließt Systeme mit Energiespeichern wie Batterien sowie hybride Systeme ausdrücklich aus.

Weitere Informationen: DIN EN 62446-1;VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung Teil 1

DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5:2014-02 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme

Die zunehmende Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen erfordert höhere Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Blitzschutz, der durch die Installation nicht beeinträchtigt werden darf. Das Beiblatt liefert ergänzende Informationen zum sicheren Blitzschutz bei Gebäuden mit PV-Stromversorgungssystemen. Es wurde von Fachleuten aus den Bereichen Blitzschutz und Photovoltaik gemeinsam erarbeitet und legt besonderen Wert auf die korrekte Auswahl und Integration des Blitzschutzsystems. Behandelt werden Maßnahmen zum Schutz von PV-Anlagen vor direkten Blitzeinschlägen und atmosphärisch bedingten Überspannungen. Wenn ein Blitz- oder Überspannungsschutz vorgeschrieben ist oder freiwillig installiert werden soll, beschreibt das Beiblatt konkrete Anforderungen, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der PV-Systeme dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 62305-3;VDE 0185-305-3 Beiblatt 5: Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

VDI 2883 Blatt 1:2020-01 Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

Die Richtlinie stellt erstmals einen umfassenden Leitfaden für die Betriebsphase netzgekoppelter PV-Anlagen bereit. Sie richtet sich vor allem an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher Anlagen und unterstützt sie dabei, den sicheren, wirtschaftlichen und langfristig zuverlässigen Betrieb ihrer Systeme zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anforderungen und Empfehlungen zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation sowie Ersatzteilhaltung. Die Richtlinie betrachtet dabei nicht nur den PV-Generator selbst, sondern sämtliche Anlagenteile bis zum Netzanschlusspunkt über deren gesamte Betriebsdauer hinweg. Ziel ist es, durch eine gezielte Instandhaltungsstrategie sowohl die Anlagensicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft sicherzustellen. Besonders hilfreich ist die Richtlinie durch ihre praxisorientierten Hinweise zu Wartungsintervallen und Prüfprotokollen. Sie enthält Beispiele für Ereignis- und Prüfberichte und unterstützt so eine strukturierte und nachvollziehbare Durchführung aller Instandhaltungsmaßnahmen. Zwar liegt der Fokus auf großen, gewerblich betriebenen Anlagen mit Nennleistungen im kW- bis MW-Bereich, die Empfehlungen können aber sinngemäß auch auf kleinere PV-Systeme übertragen werden unter Berücksichtigung individueller Anpassungen.

Weitere Informationen: VDI 2883 Blatt 1: Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Grundlagen

DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712:2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

Die Norm regelt die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssystemen, die entweder ganz oder teilweise eine elektrische Anlage mit Strom versorgen und elektrische Energie in ein öffentliches oder nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz einspeisen. Sie umfasst alle elektrischen Komponenten vom PV-Modul oder der Modulgruppe, einschließlich der werkseitig vorgesehenen Anschlussleitungen, bis hin zum Netzanschlusspunkt – sei es im öffentlichen Netz oder innerhalb einer Verbraucheranlage. Die Norm gilt für verschiedene Betriebsarten: für PV-Systeme, die in autarke Netze einspeisen, für solche, die parallel zum öffentlichen Netz betrieben werden, alternativ zum öffentlichen Netz arbeiten oder in Kombination dieser Varianten. Im Vergleich zur früheren Fassung wurde der Anwendungsbereich der Norm an den aktuellen Stand der Technik angepasst und inhaltlich präzisiert. Die verwendeten Begriffe wurden stärker mit bestehenden Produktnormen harmonisiert. Auch die Struktur der Norm orientiert sich jetzt enger an anderen Teilen der DIN VDE 0100-Reihe, insbesondere an der DIN VDE 0100-410, die Schutzmaßnahmen behandelt. Ergänzt wurden außerdem spezifische Anforderungen an den Überspannungs- und Blitzschutz. Auf der Gleichstromseite (DC) sind nun ausschließlich zwei Schutzmaßnahmen zulässig: der Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung sowie der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV. Darüber hinaus ist es verpflichtend, ein deutlich sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinweist.

Weitere Informationen: DIN VDE 0100-712;VDE 0100-712: Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712

Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die Normenreihe ist für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung.

Weitere Informationen: Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

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Stichworte

DIN EN 62305-3, DIN EN 62446-1, DIN VDE 0100, DIN VDE 0100-712, VDE 0100-712, VDE 0126-23-1, VDE 0185-305-3, VDI 2883 Blatt 1, Vorschriften, Normen, Photovoltaikanlage

 

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

Anschlagmittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

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Anschlagmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Lastenhandhabung und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Normen und Vorschriften definieren die Anforderungen an deren Herstellung, Prüfung und Verwendung, um die Sicherheit im täglichen Einsatz zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Anschlagmittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

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Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

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Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

Vorschriften Normen Notbeleuchtung SicherheitsbeleuchtungÜbersicht Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel (PDF)

VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

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VdS 3145 Photovoltaikanlagen

VdS 3145
Photovoltaikanlagen

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Übersicht

Der Leitfaden gibt Hinweise entsprechend den Erfahrungen von Versicherern zur Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und zielt ab auf das Vermeiden bzw. Minimieren von Betriebsunterbrechungen und Sachschäden.

Thematisch werden in diesem Leitfaden brandschutztechnische, mechanische, elektrotechnische und sicherungstechnische Aspekte sowie der Einsatz von Feuerwehren in Verbindung mit Photovoltaikanlagen behandelt.

Dieser Leitfaden wurde gemeinsam erarbeitet vom VDE Renewables GmbH und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Die aktuell gültige Richtlinie VdS 31145:2017-11 ist im November 2017 in Kraft getreten.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVdS 3145 Photovoltaikanlagen – Inhaltsangabe

Inhalt
Zusammenfassung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Einleitung
Gefahren
Schutzkonzept
4 Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb
Wahl des geeigneten Montageortes
PV-Module
Montagesysteme
Elektrische Komponenten
Diebstahlschutz
Inbetriebnahme
Betrieb
5 Literatur/Quellen
Gesetze und Verordnungen
Vorschriften, Regeln und Informationen der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV)
Technische Regeln.
Publikationen der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung
Publikationen der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS)
Weiterführende Literatur
Anhang A Checkliste PV-Anlagen

Richtlinie herunterladen

Sie können die Richtlinie unter folgendem Link herunterladen.

Weitere Informationen

Stichworte

VdS 3145, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

DIN VDE 0100-712; VDE 0100-712
Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

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Übersicht

Diese Norm gilt für die Errichtung eines PV-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz) einspeist.
Die elektrische Anlage eines PV-Systems beginnt an einem PV-Modul oder einer Kombination von PV-Modulen, die mit den vom Hersteller vorgesehenen Anschlusskabeln und -leitungen miteinander verbunden sind, und endet am Netzanschlusspunkt des öffentliches Stromverteilungsnetzes oder der Verbraucheranlage.
Die Anforderungen dieser Norm gelten somit für PV-Systeme zur Einspeisung in:
– eine elektrische Anlage, die nicht an ein öffentliches Stromverteilungsnetz angeschlossen ist,
– eine elektrische Anlage, parallel mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– eine elektrische Anlage, alternativ zum öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– geeignete Kombinationen der zuvor genannten Aufzählungen.
Gegenüber DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen;
b) Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert;
c) Struktur wurde den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst;
d) Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz sind hinzugefügt worden;
e) Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittels (SELV oder PELV)“ erlaubt;
f) Anbringen eines Hinweisschildes, um auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinzuweisen, ist zwingend vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712:2016-10 ist im Oktober 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Photovoltaikanlagen – Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung
712 Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.1 Anwendungsbereich
712.2 Normative Verweisungen
712.3 Begriffe
712.4 Schutzmaßnahmen
712.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
712.410 Einleitung
712.412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
712.414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV
712.420 Schutz gegen thermische Einflüsse
712.421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
712.430 Schutz bei Überstrom
712.431 Anforderungen entsprechend der Art der Stromkreise
712.432 Art der Schutzeinrichtungen
712.433 Schutz bei Überlastströmen
712.434 Schutz bei Kurzschlussströmen
712.44 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
712.443 Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
712.5 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
721.51 Allgemeine Bestimmungen
712.511 Übereinstimmung mit Normen
712.512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse
712.513 Zugänglichkeit
712.514 Kennzeichen
712.520 Kabel- und Leitungssysteme
712.521 Arten von Kabel- und Leitungssystemen
712.523 Strombelastbarkeit
712.526 Elektrische Verbindungen
712.530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt-, Steuer und Überwachungsgeräte
712.531 Einrichtungen für den Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
712.532 Einrichtungen für den Brandschutz
712.533 Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom
712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen
712.537 Trennen und Schalten
712.540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10
712.542 Erdungsanlagen
712.6 Prüfungen
Anhang A
Anhang B
Anhang C
(SPDs) für verschiedene Fälle
Anhang ZB (normativ) Besondere nationale Bedingungen
Literaturhinweise
Nationaler Anhang NA
Nationaler Anhang NB
Bild 712.514.101 – Hinweisschild für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf einem Gebäude
Bild 712.A.1 – Einzeln oder parallel angeschlossenes PV-Generatorfeld mit Mehrfach-Strängen
Bild 712.C.1 – Anordnung der Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in einer PV-Anlage
Tabellen
Tabelle 712.537 – Bemessungsstrom der automatischen Trenneinrichtung im
Funktionspotentialausgleichsleiter
Tabelle 712.102 – Berechnung der kritischen Länge L
Tabelle 712.534 – Bemessungsstoßspannung U wenn keine Information vorliegt

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Die Norm kann über diesen Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), PV-Anlagen, Photovoltaiksysteme, Niederspannungsanlagen, Stromversorgung, Normen, Richtlinien