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Anschlagmittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

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Anschlagmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Lastenhandhabung und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Normen und Vorschriften definieren die Anforderungen an deren Herstellung, Prüfung und Verwendung, um die Sicherheit im täglichen Einsatz zu gewährleisten.

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VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DIN EN 818-1: Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Abnahmebedingungen

Die europäische Norm DIN EN 818-1 legt die allgemeinen Abnahmebedingungen für kurzgliedrige, elektrisch geschweißte Rundstahlketten fest, die für Hebezwecke verwendet werden. Sie gilt für mitteltolerierte Rundstahlketten, die als Bestandteil von Anschlagketten und für allgemeine Hebevorgänge eingesetzt werden, sowie für feintolerierte Rundstahlketten, die in Hebezeugen und ähnlichen Hebevorrichtungen Verwendung finden.

Die Norm definiert spezifische Anforderungen an die Sicherheit dieser Ketten, einschließlich ihrer Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung, um einen sicheren Einsatz beim Heben von Lasten zu gewährleisten. Sie deckt dabei die Gefährdungen ab, die in Abschnitt 4 der Norm aufgeführt sind.

Weitere Informationen: DIN EN 818-1: Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Abnahmebedingungen

DIN 685-5: Geprüfte Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör – Teil 5: Benutzung von Kettengehängen und Hebezeugketten

Die Norm DIN 685-5 legt Anforderungen für die Verwendung, Prüfung und Instandhaltung von Kettengehängen, Anschlagketten und Hebezeugketten in allen Güteklassen fest. Sie dient als normative Grundlage für Anwender, um die sichere Nutzung dieser Komponenten zu gewährleisten.

Die Norm behandelt Einflussfaktoren wie Lastverteilung bei mehrsträngigen Kettengehängen, Unsymmetrie der Last, Temperatureinwirkungen und chemische Einflüsse, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können. Zudem werden detaillierte Handhabungshinweise gegeben, die durch bildliche Darstellungen ergänzt werden. Für die Überwachung im Gebrauch präzisiert die Norm die Bedingungen für Sichtprüfungen und legt Kriterien für die Außerbetriebnahme aufgrund von Verformung, Längung oder Verschleiß fest. Die Instandsetzungsrichtlinien wurden erweitert und übersichtlich dargestellt.

Weitere Informationen: DIN 685-5: Geprüfte Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör – Teil 5: Benutzung von Kettengehängen und Hebezeugketten

DIN EN 1677-1: Einzelteile für Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8

Die europäische Norm DIN EN 1677-1 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an geschmiedete Einzelteile der Güteklasse 8 fest, die in Anschlagmitteln verwendet werden. Diese Komponenten sind für den Einsatz in Hebezeugen und Anschlagketten vorgesehen und müssen spezifische mechanische Eigenschaften erfüllen, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu gewährleisten.

Die Norm umfasst Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Einzelteile, geeignete Prüfverfahren sowie Kriterien für die Produktkennzeichnung. Sie gilt für geschmiedete Einzelteile mit einer Tragfähigkeit von 0,25 bis 63 Tonnen.

Weitere Informationen: DIN EN 1677-1: Einzelteile für Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8

DIN EN 1492-1: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

Die europäische Norm DIN EN 1492-1 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden.

Die Norm definiert Anforderungen an die Sicherheit, einschließlich Methoden zur Bewertung und Prüfung von flachgewebten Hebebändern. Sie enthält auch Anforderungen an die Kennzeichnung, um eine sichere Verwendung der Hebebänder zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 1492-1: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

DIN EN 1492-2: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

Die europäische Norm DIN EN 1492-2 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Rundschlingen aus Chemiefasern fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden.

Die Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, einschließlich Methoden zur Bewertung und Prüfung von Rundschlingen. Sie legt ebenfalls Anforderungen an die Kennzeichnung fest, um eine sichere Verwendung der Rundschlingen zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 1492-2: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

DIN EN 1492-4: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen

Die europäische Norm DIN EN 1492-4 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anschlag-Faserseile fest, die aus Natur- oder Chemiefaserseilen hergestellt sind und für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden.

Die Norm definiert Anforderungen an die Sicherheit, einschließlich Methoden zur Bewertung und Prüfung von Anschlag-Faserseilen. Sie enthält ebenso Anforderungen an die Kennzeichnung, um eine sichere Verwendung der Anschlag-Faserseile zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DIN EN 1492-4: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen

DIN EN 13414-1:2020-03: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke

Die europäische Norm DIN EN 13414-1 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anschlagseile aus Stahldrahtseilen fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden. Sie definiert die Konstruktionsanforderungen, Berechnung der Tragfähigkeit (WLL), Prüfverfahren, Zertifizierung und Kennzeichnung dieser Anschlagseile.

Die Norm umfasst ein-, zwei-, drei- und viersträngige sowie endlose Anschlagseile, hergestellt aus 6- und 8-litzigen Stahldrahtseilen mit Durchmessern von 8 mm bis 60 mm, die entweder mit Pressklemmen befestigte oder gespleißte Endverbindungen aufweisen.

Weitere Informationen: DIN EN 13414-1:2020-03: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke

DIN EN 13414-2: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 2: Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung

Die europäische Norm DIN EN 13414-2 legt fest, welche Informationen der Hersteller bezüglich Gebrauch und Instandhaltung von Anschlagseilen aus Stahldrahtseilen bereitstellen muss.

Diese Norm ergänzt die Anforderungen der DIN EN 13414-1, die die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Anschlagseile aus Stahldrahtseilen definiert. Die DIN EN 13414-2 stellt sicher, dass Anwender alle notwendigen Informationen erhalten, um die Anschlagseile sicher zu verwenden und ordnungsgemäß zu warten.

Weitere Informationen: DIN EN 13414-2: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 2: Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung

DIN 60005: Textile Anschlagmittel – Sicherheit − Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

Die Norm DIN 60005 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden. Im Gegensatz zu Mehrweg-Hebebändern sind Einweg-Hebebänder ausschließlich für den einmaligen Transport einer Last vorgesehen – vom ersten Anschlagen bis zum endgültigen Ablegen – und müssen danach entsorgt werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Einweg-Hebebandes sind die zulässige Tragfähigkeit (WLL – Working Load Limit) sowie die zulässige Anschlagart zu berücksichtigen. Da die Gebrauchseigenschaften und der Sicherheitsfaktor im Vergleich zu Mehrweg-Hebebändern erheblich reduziert sind, gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit und Prüfung.

Die Norm legt Verfahren zur Bewertung und Prüfung von Einweg-Hebebändern fest, die aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Gurtbandgewebe bestehen und eine Breite von 25 mm bis 100 mm aufweisen. Die enthaltenen sicherheitstechnischen Anforderungen sollen die mit der Nutzung verbundenen Gefahren verringern.

Die Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und steht im Zusammenhang mit der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie kann jedoch nicht direkt als Konformitätsnachweis für das erstmalige Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) herangezogen werden – hier sind gesonderte Nachweise durch den Hersteller erforderlich.

Weitere Informationen: DIN 60005: Textile Anschlagmittel – Sicherheit − Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die DGUV Vorschrift 1 dient als grundlegende Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und richtet sich an Unternehmer sowie Versicherte. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren festzulegen.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit

Die DGUV Vorschrift 36 regelt die Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in Häfen und enthält allgemeine Bestimmungen zur persönlichen Schutzausrüstung, Betriebsanweisungen und Verhaltensregeln, etwa zu Rauchverboten und dem Umgang mit Gefahrenstoffen. Besondere Vorschriften betreffen den Einsatz von Umschlaggeräten und Lastaufnahmeeinrichtungen, darunter Containerkrane und Spreader. Zudem werden Sicherheitsmaßnahmen beim Anschlagen und Transport von Lasten definiert, insbesondere im Umgang mit Rundstahlketten als Anschlagmittel. Ziel der Vorschrift ist die Unfallverhütung und die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen in der Hafenlogistik.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit

DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit

Die DGUV Vorschrift 37 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Sicherheits- und Gesundheitsstandards für Tätigkeiten in Hafenbereichen festlegt. Die Vorschrift umfasst allgemeine Bestimmungen wie Betriebsanweisungen, Anforderungen an Fuß- und Kopfschutz, Regelungen zur Alleinarbeit, den Umgang mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, Rauchverbote, Maßnahmen zur Rettung von Personen sowie den Aufenthalt auf Stapeln und Ladungen. Zudem enthält sie besondere Bestimmungen für den Einsatz von Umschlaggeräten, einschließlich Anforderungen an deren Tragfähigkeit, den Umgang mit Mängeln und die Zeichengebung beim Einweisen. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern und sichere Arbeitsbedingungen im Hafenbetrieb zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit

DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte

Die DGUV Vorschrift 54 legt Sicherheitsstandards für Konstruktion, Prüfung und Betrieb dieser Geräte fest und definiert Anforderungen an Bauweise, Kennzeichnung, Sicherungen und Steuerungen, um Unfälle zu vermeiden. Zudem regelt sie Prüfverfahren sowie den sicheren Betrieb, einschließlich Vorgaben zur Aufstellung, zulässigen Belastungen und regelmäßigen Kontrollen. Ziel der Vorschrift ist es, durch klare Regelungen den sicheren Umgang mit Winden, Hub- und Zuggeräten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu verhindern.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte

DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte

Die DGUV Vorschrift 55 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die Sicherheitsstandards für den Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten festlegt. Die Vorschrift umfasst allgemeine Bestimmungen zum Geltungsbereich und definiert zentrale Begriffe. Sie stellt Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Geräte, einschließlich Kennzeichnung, Transport- und Befestigungseinrichtungen, Sicherungen, Steuereinrichtungen, Bremseinrichtungen, Rücklaufsicherungen, Überlastsicherungen sowie Seil- und Kettentriebe. Zudem regelt sie Prüfverfahren und den sicheren Betrieb, einschließlich Vorgaben zur Aufstellung, zulässigen Belastungen und regelmäßigen Kontrollen. Ziel der Vorschrift ist es, durch klare Vorgaben für Konstruktion, Prüfung und Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte

DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte

Die DGUV Vorschrift 64 legt Sicherheitsanforderungen für den Einsatz von schwimmenden Arbeitsgeräten fest. Und definiert Anforderungen an die Bauweise und Ausrüstung, einschließlich Schwimmfähigkeit, Kentersicherheit, Sicherheitsabständen und Warnsystemen. Weiterhin werden Vorgaben zur Konstruktion von Schwimmkörpern, Hebezeugen und Fördergeräten gemacht, um die Sicherheit während des Betriebs zu gewährleisten. Zudem regelt die Vorschrift Prüfverfahren und die Dokumentation der Prüfergebnisse. Ziel ist es, durch klare Vorgaben Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf schwimmenden Geräten zu erhöhen.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen

Die DGUV Regel 109-005 bietet praxisnahe Anleitungen für den sicheren Einsatz von Drahtseilen als Anschlagmittel. Sie legt besonderen Fokus auf die Auswahl, Handhabung, Prüfung und Lagerung der Seile, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Darüber hinaus enthält die Regel klare Vorgaben für den Einsatz unter speziellen Bedingungen, beispielsweise bei extremen Temperaturen. Sie definiert Kriterien für die Ablegereife und es werden Hinweise zur sachgerechten Instandsetzung und Lagerung gegeben, um die Lebensdauer der Seile zu verlängern. Mit Belastungstabellen unterstützt die Regel die sichere Handhabung in verschiedenen Anschlagsituationen und trägt so maßgeblich zur Arbeitssicherheit bei.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen

DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

Die DGUV Regel 109-006 bietet Anleitungen für den sicheren Einsatz von Faserseilen als Anschlagmittel. Sie behandelt die Kennzeichnung und Gebrauchseigenschaften verschiedener Faserseiltypen sowie deren sichere Handhabung und Einsatz unter besonderen Bedingungen, wie extremen Temperaturen oder Kontakt mit Chemikalien. Zudem enthält die Regel Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung durch befähigte Personen, Kriterien für die Ablegereife bei Verschleiß oder Beschädigungen und Empfehlungen zur sachgerechten Lagerung. Durch die Bereitstellung von Belastungstabellen und Anweisungen für Instandsetzungsarbeiten trägt die Regel dazu bei, die Arbeitssicherheit im Umgang mit Anschlag-Faserseilen zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel

Die DGUV Regel 101-005 definiert Anforderungen für den sicheren Einsatz von Einrichtungen, bei denen Personenaufnahmemittel an Tragmitteln hängen und durch Hebezeuge bewegt werden. Sie umfasst Komponenten wie Personenaufnahmemittel, Hebezeuge, Tragmittel, Anschlagmittel und Aufhängungen. Die Regel beschreibt verschiedene Typen solcher Mittel, darunter Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Arbeitssitze und Siloeinfahreinrichtungen.

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DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien

Die DGUV Regel 109-004 bietet Richtlinien für den sicheren Einsatz von geprüften Rundstahlketten in Feuerverzinkereien, insbesondere bei der Beschickung von Beiz- und Zinkbädern. Sie legt Anforderungen an die Beschaffenheit der Ketten fest, um den besonderen Bedingungen wie hohen Temperaturen und korrosiven Umgebungen standzuhalten. Die Regel definiert Prüfintervalle und Kriterien für die Ablegereife, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

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Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

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Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

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VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DIN EN 16851: Krane – Leichtkransysteme

Die DIN EN 16851:2021-11 legt sicherheitstechnische Anforderungen für Leichtkransysteme, Säulenschwenkkrane und Wandauslegerkrane fest, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Sie dient der Erfüllung der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterstützt den Nachweis der Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Anforderungen. Die Norm behandelt signifikante Gefährdungen, Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen sowie Benutzerinformationen. Sie gilt für Kransysteme aus Stahl oder Aluminium (außer geschweißte Aluminiumkonstruktionen) und deckt Lasten bis 4 Tonnen für Leichtkransysteme sowie bis 10 Tonnen und ein Kippmoment von 500 kNm für Säulenschwenk- und Wandauslegerkrane ab. Bestimmte Bereiche, wie explosionsgefährdete Umgebungen oder das Heben von Personen, sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen: DIN EN 16851: Krane – Leichtkransysteme

DIN EN 13155: Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

Die DIN EN 13155:2020 legt sicherheitstechnische Anforderungen für lose Lastaufnahmemittel fest, die in Verbindung mit Kranen, Hubwerken und handgeführten Manipulatoren eingesetzt werden. Sie dient der Erfüllung der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und erleichtert den Nachweis der Konformität. Die Norm deckt verschiedene Lastaufnahmemittel wie Blechklemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete, Traversen, C-Haken, Krangabeln, Klemmen und Transportankersysteme für Beton ab. Sie regelt den Nachweis der statischen, elastischen und Ermüdungsfestigkeit, schließt jedoch bestimmte Gefährdungen, wie den Kontakt mit Lebensmitteln, den Umgang mit gefährlichen Materialien oder das Heben von Personen, aus.

Weitere Informationen: DIN EN 13155: Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die DGUV Vorschrift 1 dient als grundlegende Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und richtet sich an Unternehmer sowie Versicherte. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren festzulegen.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit

Die DGUV Vorschrift 36 regelt die Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in Häfen und enthält allgemeine Bestimmungen zur persönlichen Schutzausrüstung, Betriebsanweisungen und Verhaltensregeln, etwa zu Rauchverboten und dem Umgang mit Gefahrenstoffen. Besondere Vorschriften betreffen den Einsatz von Umschlaggeräten und Lastaufnahmeeinrichtungen, darunter Containerkrane und Spreader. Zudem werden Sicherheitsmaßnahmen beim Anschlagen und Transport von Lasten definiert, insbesondere im Umgang mit Rundstahlketten als Anschlagmittel. Ziel der Vorschrift ist die Unfallverhütung und die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen in der Hafenlogistik.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit

DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit

Die DGUV Vorschrift 37 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Sicherheits- und Gesundheitsstandards für Tätigkeiten in Hafenbereichen festlegt. Die Vorschrift umfasst allgemeine Bestimmungen wie Betriebsanweisungen, Anforderungen an Fuß- und Kopfschutz, Regelungen zur Alleinarbeit, den Umgang mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, Rauchverbote, Maßnahmen zur Rettung von Personen sowie den Aufenthalt auf Stapeln und Ladungen. Zudem enthält sie besondere Bestimmungen für den Einsatz von Umschlaggeräten, einschließlich Anforderungen an deren Tragfähigkeit, den Umgang mit Mängeln und die Zeichengebung beim Einweisen. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern und sichere Arbeitsbedingungen im Hafenbetrieb zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit

DGUV Vorschrift 52 Krane

Die DGUV Vorschrift 52 regelt die Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion, den Betrieb und die Prüfung von Kranen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie gilt für Hebezeuge, die Lasten anheben und in verschiedene Richtungen bewegen können, wobei bestimmte Ausnahmen, wie Krane auf Seeschiffen oder Hebeeinrichtungen, die Teil von Maschinen sind, ausgeschlossen sind. Ein zentraler Aspekt ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, um die Sicherheit bereits bei der Konstruktion und Ausstattung zu gewährleisten. Besondere Anforderungen gelten für programmgesteuerte Krane, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Zudem schreibt die Vorschrift vor, dass Krane vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen, wobei die Prüfungen von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt und im Prüfbuch dokumentiert werden. Auch der sichere Betrieb der Krane wird geregelt, was die Qualifikation des Personals und die Einhaltung von Wartungs- und Betriebsanweisungen einschließt.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 52 Krane

DGUV Vorschrift 53 Krane

Die DGUV Vorschrift 53 regelt die Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion, den Betrieb und die Prüfung von Kranen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie richtet sich an Personen, die bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert sind. Die Vorschrift verlangt, dass Krane den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, um einen sicheren Betrieb sicherzustellen. Dies betrifft sowohl die Konstruktion als auch die Ausstattung der Krane. Darüber hinaus legt die Vorschrift fest, dass die Prüfungen von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden müssen, die entweder von der Technischen Überwachung oder vom Unfallversicherungsträger anerkannt sind.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 53 Krane

DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte

Die DGUV Vorschrift 54 legt Sicherheitsstandards für Konstruktion, Prüfung und Betrieb dieser Geräte fest und definiert Anforderungen an Bauweise, Kennzeichnung, Sicherungen und Steuerungen, um Unfälle zu vermeiden. Zudem regelt sie Prüfverfahren sowie den sicheren Betrieb, einschließlich Vorgaben zur Aufstellung, zulässigen Belastungen und regelmäßigen Kontrollen. Ziel der Vorschrift ist es, durch klare Regelungen den sicheren Umgang mit Winden, Hub- und Zuggeräten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu verhindern.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte

DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte

Die DGUV Vorschrift 55 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die Sicherheitsstandards für den Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten festlegt. Die Vorschrift umfasst allgemeine Bestimmungen zum Geltungsbereich und definiert zentrale Begriffe. Sie stellt Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Geräte, einschließlich Kennzeichnung, Transport- und Befestigungseinrichtungen, Sicherungen, Steuereinrichtungen, Bremseinrichtungen, Rücklaufsicherungen, Überlastsicherungen sowie Seil- und Kettentriebe. Zudem regelt sie Prüfverfahren und den sicheren Betrieb, einschließlich Vorgaben zur Aufstellung, zulässigen Belastungen und regelmäßigen Kontrollen. Ziel der Vorschrift ist es, durch klare Vorgaben für Konstruktion, Prüfung und Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte

DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte

Die DGUV Vorschrift 64 legt Sicherheitsanforderungen für den Einsatz von schwimmenden Arbeitsgeräten fest. Und definiert Anforderungen an die Bauweise und Ausrüstung, einschließlich Schwimmfähigkeit, Kentersicherheit, Sicherheitsabständen und Warnsystemen. Weiterhin werden Vorgaben zur Konstruktion von Schwimmkörpern, Hebezeugen und Fördergeräten gemacht, um die Sicherheit während des Betriebs zu gewährleisten. Zudem regelt die Vorschrift Prüfverfahren und die Dokumentation der Prüfergebnisse. Ziel ist es, durch klare Vorgaben Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf schwimmenden Geräten zu erhöhen.

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel

Die DGUV Regel 101-005 definiert Anforderungen für den sicheren Einsatz von Einrichtungen, bei denen Personenaufnahmemittel an Tragmitteln hängen und durch Hebezeuge bewegt werden. Sie umfasst Komponenten wie Personenaufnahmemittel, Hebezeuge, Tragmittel, Anschlagmittel und Aufhängungen. Die Regel beschreibt verschiedene Typen solcher Mittel, darunter Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Arbeitssitze und Siloeinfahreinrichtungen.

Weitere Informationen: DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel

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VdS 3145 Photovoltaikanlagen

VdS 3145
Photovoltaikanlagen

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Übersicht

Der Leitfaden gibt Hinweise entsprechend den Erfahrungen von Versicherern zur Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und zielt ab auf das Vermeiden bzw. Minimieren von Betriebsunterbrechungen und Sachschäden.

Thematisch werden in diesem Leitfaden brandschutztechnische, mechanische, elektrotechnische und sicherungstechnische Aspekte sowie der Einsatz von Feuerwehren in Verbindung mit Photovoltaikanlagen behandelt.

Dieser Leitfaden wurde gemeinsam erarbeitet vom VDE Renewables GmbH und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Die aktuell gültige Richtlinie VdS 31145:2017-11 ist im November 2017 in Kraft getreten.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneVdS 3145 Photovoltaikanlagen – Inhaltsangabe

Inhalt
Zusammenfassung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Einleitung
Gefahren
Schutzkonzept
4 Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb
Wahl des geeigneten Montageortes
PV-Module
Montagesysteme
Elektrische Komponenten
Diebstahlschutz
Inbetriebnahme
Betrieb
5 Literatur/Quellen
Gesetze und Verordnungen
Vorschriften, Regeln und Informationen der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV)
Technische Regeln.
Publikationen der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung
Publikationen der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS)
Weiterführende Literatur
Anhang A Checkliste PV-Anlagen

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Sie können die Richtlinie unter folgendem Link herunterladen.

Weitere Informationen

Stichworte

VdS 3145, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme

DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

DIN VDE 0100-712; VDE 0100-712
Errichten von NiederspannungsanlagenTeil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

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Übersicht

Diese Norm gilt für die Errichtung eines PV-Stromversorgungssystems, das eine elektrische Anlage insgesamt oder teilweise versorgt und elektrische Energie in ein öffentliches Stromverteilungsnetz oder in eine Verbraucheranlage (nicht-öffentliches Stromverteilungsnetz) einspeist.
Die elektrische Anlage eines PV-Systems beginnt an einem PV-Modul oder einer Kombination von PV-Modulen, die mit den vom Hersteller vorgesehenen Anschlusskabeln und -leitungen miteinander verbunden sind, und endet am Netzanschlusspunkt des öffentliches Stromverteilungsnetzes oder der Verbraucheranlage.
Die Anforderungen dieser Norm gelten somit für PV-Systeme zur Einspeisung in:
– eine elektrische Anlage, die nicht an ein öffentliches Stromverteilungsnetz angeschlossen ist,
– eine elektrische Anlage, parallel mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– eine elektrische Anlage, alternativ zum öffentlichen Stromverteilungsnetz,
– geeignete Kombinationen der zuvor genannten Aufzählungen.
Gegenüber DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich wurde an den Stand der Technik angepasst und präzisiert den Umfang der Normanforderungen;
b) Begriffe wurden weitestgehend mit denen der relevanten Produktnormen harmonisiert;
c) Struktur wurde den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100), insbesondere DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) angepasst;
d) Festlegungen zum Überspannungs- und Blitzschutz sind hinzugefügt worden;
e) Auf der DC-Seite sind nur noch die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Doppelte oder verstärkte Isolierung“ und „Schutz durch Kleinspannung mittels (SELV oder PELV)“ erlaubt;
f) Anbringen eines Hinweisschildes, um auf das Vorhandensein einer PV-Anlage hinzuweisen, ist zwingend vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0100-712 VDE 0100-712:2016-10 ist im Oktober 2016 in Kraft getreten und ersetzt DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2006-06.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDIN VDE 0100-712 VDE 0100-712 Photovoltaikanlagen – Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Einleitung
712 Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.1 Anwendungsbereich
712.2 Normative Verweisungen
712.3 Begriffe
712.4 Schutzmaßnahmen
712.41 Schutz gegen elektrischen Schlag
712.410 Einleitung
712.412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung
712.414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV
712.420 Schutz gegen thermische Einflüsse
712.421 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betriebsmittel
712.430 Schutz bei Überstrom
712.431 Anforderungen entsprechend der Art der Stromkreise
712.432 Art der Schutzeinrichtungen
712.433 Schutz bei Überlastströmen
712.434 Schutz bei Kurzschlussströmen
712.44 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
712.443 Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
712.5 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
721.51 Allgemeine Bestimmungen
712.511 Übereinstimmung mit Normen
712.512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse
712.513 Zugänglichkeit
712.514 Kennzeichen
712.520 Kabel- und Leitungssysteme
712.521 Arten von Kabel- und Leitungssystemen
712.523 Strombelastbarkeit
712.526 Elektrische Verbindungen
712.530 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt-, Steuer und Überwachungsgeräte
712.531 Einrichtungen für den Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
712.532 Einrichtungen für den Brandschutz
712.533 Einrichtungen zum Schutz bei Überstrom
712.534 Einrichtungen zum Schutz bei Überspannungen
712.537 Trennen und Schalten
712.540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10
712.542 Erdungsanlagen
712.6 Prüfungen
Anhang A
Anhang B
Anhang C
(SPDs) für verschiedene Fälle
Anhang ZB (normativ) Besondere nationale Bedingungen
Literaturhinweise
Nationaler Anhang NA
Nationaler Anhang NB
Bild 712.514.101 – Hinweisschild für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf einem Gebäude
Bild 712.A.1 – Einzeln oder parallel angeschlossenes PV-Generatorfeld mit Mehrfach-Strängen
Bild 712.C.1 – Anordnung der Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) in einer PV-Anlage
Tabellen
Tabelle 712.537 – Bemessungsstrom der automatischen Trenneinrichtung im
Funktionspotentialausgleichsleiter
Tabelle 712.102 – Berechnung der kritischen Länge L
Tabelle 712.534 – Bemessungsstoßspannung U wenn keine Information vorliegt

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Die Norm kann über diesen Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712), PV-Anlagen, Photovoltaiksysteme, Niederspannungsanlagen, Stromversorgung, Normen, Richtlinien

DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

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Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Gefährdungsbeurteilung
4 Organisation und Verantwortung
4.1. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
4.2. Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Betreibers
5 Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
5.1. Absturz, Durchsturz
5.2. Elektrische Gefährdungen
5.3. Weitere Gefährdungen
5.4. Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung
6 Anhang
6.1. Weitere Informationen
6.2. Literatur
6.3. Überstieg von einer Hubarbeitsbühne
6.4. Hinweise zum Brandschutz

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Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Sicherheitsbeauftragte ist ein Grundlehrgang für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Seminareinladung

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 08.-09. Mai 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 28.-29. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18.-19. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-24. April 2025 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich
  • 20.-21. Mai 2025 – Hannover – keine Anmeldung mehr möglich
  • 22.-23. Juli 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Novotel Centre Ville | Bahnhofstraße 12 | 90402 Nürnberg
  • 23.-24. September 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Coellner Hof | Hansaring 100 | 50670 Köln
  • 07.-08. Oktober 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 11.-12. November 2025 – Dresden – freie Plätze
    Taste Hotel Dresden | Mobschatzer Straße 29 | 01157 Dresden
  • 16.-17. Dezember 2025 – Mannheim – freie Plätze
    eXo Square Hotel Heidelberg-Schwetzingen | Carl-Benz-Straße 1-5 | 68723 Schwetzingen

Teilnahmegebühr

700,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Sachkundenachweis bei bestandener Prüfung.

Seminarbeschreibung

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet gemäß DGUV Information 211-042 die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ festgelegt.

Nutzen

Das zweitägige Intensivseminar richtet sich an verantwortungsbewusste Mitarbeiter und vermittelt das Fachwissen, um als Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Sie lernen, arbeitsbedingte Unfälle zu minimieren, Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu überwachen. Nach dem Seminar sind sie in der Lage, als Sicherheitsbeauftragter bestellt zu werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortungsbewusste Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen,
  • Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind,
  • Betriebsräte.

Hinweis: Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
  • Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Beteiligte Personen
  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Erste-Hilfe, Notfallmaßnahmen, PSA
  • Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung
  • Notfallmanagement und Krisenintervention
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sicherheitsbeauftragter, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Ausbildung, Berufskrankheiten, Fortbildung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, Veranstaltung, Event, Normen, Vorschriften, Gesetze, Lehrgang, Fachkraft, 2025

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DGUV Regel 109-017 – Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Regel 109-017
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Übersicht

Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Die Regel ist im Dezember 2020 in Kraft getreten.

Inhalt

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb  – Inhaltsverzeichnis

Regel herunterladen

Die Regel kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 109-017, Hebezeugbetrieb, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Regeln, Vorschriften, 2024

VDI 6022 Blatt 3 Raumlufttechnik – Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität

VDI 6022 Blatt 3:
Raumlufttechnik – Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität

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Übersicht

Die Richtlinie ist ein Leitfaden zur Beurteilung der Raumluftqualität. Sie ist insbesondere bei Neubauten, bei Nutzungsänderungen oder Renovierungen oder bei Beschwerden der Nutzer anzuwenden. In der Richtlinie werden drei Beurteilungsstufen mit gestaffeltem Messaufwand unterschieden.

Die Richtlinie ist im Juli 2011 in Kraft getreten.

Inhalt

VDI 6022 Blatt 3 – Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Formelzeichen und Abkürzungen

5 Grundlagen

6 Leitfäden für Untersuchungen

7 Beurteilungswerte der Luft aus Sicht
der Hygiene

8 Messtechnik

Anhang A

Muster für Prüf- und Dokumentations-
protokolle nach VDI 6022 Blatt 3

A1 Prüf- und Dokumentationsprotokoll
zum Nachweis der erreichten
Raumluftqualität

A2 Prüf- und Dokumentationsprotokoll
für den Neubau

A3 Prüf- und Dokumentationsprotokoll nach
Nutzungsänderung, Umbau oder Renovierung

A4 Prüf- und Dokumentationsprotokoll bei vorliegender
Reklamation bzw. Beschwerden

Anhang B

Leitfäden

Schrifttum

Richtlinie bestellen

Die Richtlinie kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Hygiene, RLT-Anlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Raumlufttechnik, Raumluftqualität, VDI- MT 6022 Blatt 2, Klimaanlage, Raumlufthygiene, Hygienekontrolle, Hygieneinspektion, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze, 2024

DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung

DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1
Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung – Teil 1: Netzgekoppelte Systeme – Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Netzgekoppelte PV-Systeme haben eine erwartete jahrzehntelange Lebensdauer. Das Langzeitbetriebsverhalten und die Sicherheit des PV-Systems sowie Arbeiten an oder direkt neben dem PV-System können nur durch die Bereitstellung einer angemessenen Dokumentation von Anfang an gesichert werden. Dieser Teil von IEC 62446 dient daher Systementwicklern und -installateuren von netzgekoppelten PV-Solarsystemen als Vorlage, um einem Kunden eine effektive Dokumentation bereitzustellen. Durch die ausführliche Beschreibung des erwarteten Umfangs der Inbetriebnahmeprüfungen und Prüfkriterien dient sie auch dazu, bei der Besichtigung und Erprobung eines netzgekoppelten PV-Systems nach der Installation und der sich anschließenden wiederkehrenden Prüfung, Wartung oder Modifikationen behilflich zu sein. Es werden die verschiedenen Prüfvorschriften festgelegt, die für unterschiedliche Typen von PV-Solarsystemen erwartet werden, um sicherzustellen, dass die angewandte Prüfvorschrift der Größe, dem Typ und der Komplexität des betreffenden Systems entspricht. Dieser Teil von IEC 62446 ist ausschließlich für netzgekoppelte PV-Systeme erarbeitet worden und gilt nicht für Systeme mit Energiespeichern (zum Beispiel Batterien) oder Hybridsysteme. Zuständig ist das DKE/K 373 „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 62446-1:2019-04; VDE 0126-23-1:2019-04 ist im April 2019 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 62446-1:2016-12; VDE 0126-23-1:2016-12.

 

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhalt DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV) Systeme

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DIN EN 62446-1, VDE 0126-23-1, Photovoltaik, Normen, Vorschriften, Photovoltaik Systeme, PV-Systeme, PV-Solarsystemen, Photovoltaische Solarenergie-Systeme, 2024

VDI 6022 Blatt 1 – Raumlufthygiene Raumlufttechnik, Raumluftqualität

VDI 6022 Blatt 1
Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)

Übersicht | InhaltRichtlinie bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Blatt 1 der Richtlinienreihe VDI 6022 thematisiert die Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen und Geräten und hat das Ziel sicherzutellen, dass die Luft mindestens nicht negativ beeinflusst wird. VDI 6022 Blatt 1 formuliert Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von RLT-Anlagen und RLT-Geräten und deren Komponenten.

Das Ziel von Blatt 1 ist der Gesundheitsschutz von Personen.
Es werden auch Anforderungen der Hygiene unter Berücksichtigung von baulichen, technischen und organisatorischen Einflüssen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen und Geräten beschrieben. Diese Anforderungen dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Personen.
Die geltenden Vorschriften, Normen und VDI-Richtlinien zu Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen werden mit dieser Richtlinie aus Sicht der Hygiene ergänzt.
Bei der Überarbeitung von VDI 6022 Blatt 1 wurden die Richtlinien VDI 6022 Blatt 1.1, VDI 6022 Blatt 1.2 sowie VDI 6022 Blatt 1.3 in die bisherige Fassung dieser Richtlinie integriert.

Die Richtlinie wendet sich insbesondere an Bauherren, Architekten, Planer, Anlagenhersteller, Gerätehersteller, Genehmigungsbehörden, Sachverständige, Betreiber, Gebäudemanager, Instandhalter, Nutzer und ihre Interessenvertreter, z.B. Personal-/Betriebsräte, Berufsgenossenschaften sowie Betriebs- und Amtsärzte.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 6022 Blatt 1:2018-01 ist im Januar 2018 in Kraft getreten und ersetzt VDI 6022 Blatt 1:2011-07, VDI 6022 Blatt 1.1:2012-08, VDI 6022 Blatt 1.2:2014-06, VDI 6022 Blatt 1.3:2015-08.

Inhalt

VDI 6022 Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Abkürzungen

5 Allgemeines

5.1 Aufgaben der Raumlufttechnik
5.2 Sauberkeit
5.3 Zuluftqualität
5.4 Vergleichsluft
5.5 Qualifikation und Schulung
5.6 RLT-Anlagen und -Geräte im Bestand

6 Anforderungen an Planung, Herstellung und Errichtung

6.1 Allgemeine Hinweise
6.2 Planungs- und Errichtungshinweise für das Betreiben
6.3 Komponenten
6.3.1 Außenluftdurchlass
6.3.2 Dezentrale RLT-Geräte/-Endgeräte
6.3.3 Entfeuchter
6.3.4 Fortluftdurchlass
6.3.5 Gerätegehäuse
6.3.6 Komponenten der stillen Kühlung
6.3.7 Luftbefeuchter
6.3.8 Luftdurchlässe
6.3.9 Luftfilter
6.3.10 Luftleitungen
6.3.11 Rückkühlwerke
6.3.12 Schalldämpfer
6.3.13 Ventilator
6.3.14 Wärmerückgewinnung
6.3.15 Wärmeübertrager
6.3.16 Erdverlegte Komponenten
6.4 Transport, Lagerung, Montage
6.5 Inbetriebnahme/Abnahme
6.6 Verantwortlichkeiten in Planung, Herstellung und Errichtung

7 Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung

7.1 Allgemeine Hinweise
7.2 Hygiene-Erstinspektion
7.3 Hygienekontrollen
7.4 Hygieneinspektionen
7.5 Gefährdungsbeurteilung
7.6 Komponenten
Tabelle 8 — Checkliste für Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen und -Geräten
7.7 Reinigung

8 Messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen

8.1 Grundlagen
8.2 Hygieneuntersuchungen von Wässern in RLT-Anlagen und -Geräten
8.3 Mikrobiologische Untersuchung von Oberflächen
8.4 Luftmessungen
8.5 Bestimmung der Besenreinheit
8.6 Messung der Staubflächendichte

9 Nutzungsspezifische Anforderungen

9.1 Wohnräume
9.2 Lebensmittelproduktion
Anhang A Mustererklärungen
Anhang B Weiterführende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach Abschnitt 7.5

Richtlinie bestellen

Die Richtlinien können per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Hygiene, RLT-Anlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Raumlufttechnik, Raumluftqualität, VDI 6022 Blatt 1, Klimaanlage, Raumlufthygiene, Hygienekontrolle, Hygieneinspektion, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze, 2024