Anschlagmittel – Normen und Vorschriften
Normen und Vorschriften für Anschlagmittel
Normen bestellen | Weitere Informationen
- VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung
- VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel
- VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
- DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften
- DIN EN 818-1: Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Abnahmebedingungen
- DIN 685-5: Geprüfte Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör – Teil 5: Benutzung von Kettengehängen und Hebezeugketten
- DIN EN 1677-1: Einzelteile für Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8
- DIN EN 1492-1: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
- DIN EN 1492-2: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
- DIN EN 1492-4: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen
- DIN EN 13414-1: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
- DIN EN 13414-2: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 2: Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung
- DIN 60005: Textile Anschlagmittel – Sicherheit − Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit
- DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit
- DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte
- DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
- DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
- DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
- DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
- DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel
- DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien
- DGUV Information 209-013 Anschläger
Anschlagmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Lastenhandhabung und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Normen und Vorschriften definieren die Anforderungen an deren Herstellung, Prüfung und Verwendung, um die Sicherheit im täglichen Einsatz zu gewährleisten.
Übersicht Normen und Vorschriften für Anschlagmittel (PDF)
VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung
Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.
Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung
VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel
Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.
Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel
VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.
Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften
Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.
Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.
Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.
Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften
DIN EN 818-1: Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Abnahmebedingungen
Die europäische Norm DIN EN 818-1 legt die allgemeinen Abnahmebedingungen für kurzgliedrige, elektrisch geschweißte Rundstahlketten fest, die für Hebezwecke verwendet werden. Sie gilt für mitteltolerierte Rundstahlketten, die als Bestandteil von Anschlagketten und für allgemeine Hebevorgänge eingesetzt werden, sowie für feintolerierte Rundstahlketten, die in Hebezeugen und ähnlichen Hebevorrichtungen Verwendung finden.
Die Norm definiert spezifische Anforderungen an die Sicherheit dieser Ketten, einschließlich ihrer Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung, um einen sicheren Einsatz beim Heben von Lasten zu gewährleisten. Sie deckt dabei die Gefährdungen ab, die in Abschnitt 4 der Norm aufgeführt sind.
Weitere Informationen: DIN EN 818-1: Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Abnahmebedingungen
DIN 685-5: Geprüfte Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör – Teil 5: Benutzung von Kettengehängen und Hebezeugketten
Die Norm DIN 685-5 legt Anforderungen für die Verwendung, Prüfung und Instandhaltung von Kettengehängen, Anschlagketten und Hebezeugketten in allen Güteklassen fest. Sie dient als normative Grundlage für Anwender, um die sichere Nutzung dieser Komponenten zu gewährleisten.
Die Norm behandelt Einflussfaktoren wie Lastverteilung bei mehrsträngigen Kettengehängen, Unsymmetrie der Last, Temperatureinwirkungen und chemische Einflüsse, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können. Zudem werden detaillierte Handhabungshinweise gegeben, die durch bildliche Darstellungen ergänzt werden. Für die Überwachung im Gebrauch präzisiert die Norm die Bedingungen für Sichtprüfungen und legt Kriterien für die Außerbetriebnahme aufgrund von Verformung, Längung oder Verschleiß fest. Die Instandsetzungsrichtlinien wurden erweitert und übersichtlich dargestellt.
Weitere Informationen: DIN 685-5: Geprüfte Rundstahlketten, Einzelteile und Zubehör – Teil 5: Benutzung von Kettengehängen und Hebezeugketten
DIN EN 1677-1: Einzelteile für Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8
Die europäische Norm DIN EN 1677-1 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an geschmiedete Einzelteile der Güteklasse 8 fest, die in Anschlagmitteln verwendet werden. Diese Komponenten sind für den Einsatz in Hebezeugen und Anschlagketten vorgesehen und müssen spezifische mechanische Eigenschaften erfüllen, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu gewährleisten.
Die Norm umfasst Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Einzelteile, geeignete Prüfverfahren sowie Kriterien für die Produktkennzeichnung. Sie gilt für geschmiedete Einzelteile mit einer Tragfähigkeit von 0,25 bis 63 Tonnen.
Weitere Informationen: DIN EN 1677-1: Einzelteile für Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Geschmiedete Einzelteile, Güteklasse 8
DIN EN 1492-1: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
Die europäische Norm DIN EN 1492-1 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden.
Die Norm definiert Anforderungen an die Sicherheit, einschließlich Methoden zur Bewertung und Prüfung von flachgewebten Hebebändern. Sie enthält auch Anforderungen an die Kennzeichnung, um eine sichere Verwendung der Hebebänder zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DIN EN 1492-1: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
DIN EN 1492-2: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
Die europäische Norm DIN EN 1492-2 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Rundschlingen aus Chemiefasern fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden.
Die Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, einschließlich Methoden zur Bewertung und Prüfung von Rundschlingen. Sie legt ebenfalls Anforderungen an die Kennzeichnung fest, um eine sichere Verwendung der Rundschlingen zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DIN EN 1492-2: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
DIN EN 1492-4: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen
Die europäische Norm DIN EN 1492-4 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anschlag-Faserseile fest, die aus Natur- oder Chemiefaserseilen hergestellt sind und für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden.
Die Norm definiert Anforderungen an die Sicherheit, einschließlich Methoden zur Bewertung und Prüfung von Anschlag-Faserseilen. Sie enthält ebenso Anforderungen an die Kennzeichnung, um eine sichere Verwendung der Anschlag-Faserseile zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DIN EN 1492-4: Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen
DIN EN 13414-1:2020-03: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
Die europäische Norm DIN EN 13414-1 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Anschlagseile aus Stahldrahtseilen fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden. Sie definiert die Konstruktionsanforderungen, Berechnung der Tragfähigkeit (WLL), Prüfverfahren, Zertifizierung und Kennzeichnung dieser Anschlagseile.
Die Norm umfasst ein-, zwei-, drei- und viersträngige sowie endlose Anschlagseile, hergestellt aus 6- und 8-litzigen Stahldrahtseilen mit Durchmessern von 8 mm bis 60 mm, die entweder mit Pressklemmen befestigte oder gespleißte Endverbindungen aufweisen.
Weitere Informationen: DIN EN 13414-1:2020-03: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN EN 13414-2: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 2: Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung
Die europäische Norm DIN EN 13414-2 legt fest, welche Informationen der Hersteller bezüglich Gebrauch und Instandhaltung von Anschlagseilen aus Stahldrahtseilen bereitstellen muss.
Diese Norm ergänzt die Anforderungen der DIN EN 13414-1, die die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Anschlagseile aus Stahldrahtseilen definiert. Die DIN EN 13414-2 stellt sicher, dass Anwender alle notwendigen Informationen erhalten, um die Anschlagseile sicher zu verwenden und ordnungsgemäß zu warten.
Weitere Informationen: DIN EN 13414-2: Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 2: Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung
DIN 60005: Textile Anschlagmittel – Sicherheit − Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
Die Norm DIN 60005 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern fest, die für allgemeine Hebevorgänge verwendet werden. Im Gegensatz zu Mehrweg-Hebebändern sind Einweg-Hebebänder ausschließlich für den einmaligen Transport einer Last vorgesehen – vom ersten Anschlagen bis zum endgültigen Ablegen – und müssen danach entsorgt werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Einweg-Hebebandes sind die zulässige Tragfähigkeit (WLL – Working Load Limit) sowie die zulässige Anschlagart zu berücksichtigen. Da die Gebrauchseigenschaften und der Sicherheitsfaktor im Vergleich zu Mehrweg-Hebebändern erheblich reduziert sind, gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit und Prüfung.
Die Norm legt Verfahren zur Bewertung und Prüfung von Einweg-Hebebändern fest, die aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Gurtbandgewebe bestehen und eine Breite von 25 mm bis 100 mm aufweisen. Die enthaltenen sicherheitstechnischen Anforderungen sollen die mit der Nutzung verbundenen Gefahren verringern.
Die Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und steht im Zusammenhang mit der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie kann jedoch nicht direkt als Konformitätsnachweis für das erstmalige Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) herangezogen werden – hier sind gesonderte Nachweise durch den Hersteller erforderlich.
Weitere Informationen: DIN 60005: Textile Anschlagmittel – Sicherheit − Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 dient als grundlegende Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und richtet sich an Unternehmer sowie Versicherte. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren festzulegen.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit
Die DGUV Vorschrift 36 regelt die Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in Häfen und enthält allgemeine Bestimmungen zur persönlichen Schutzausrüstung, Betriebsanweisungen und Verhaltensregeln, etwa zu Rauchverboten und dem Umgang mit Gefahrenstoffen. Besondere Vorschriften betreffen den Einsatz von Umschlaggeräten und Lastaufnahmeeinrichtungen, darunter Containerkrane und Spreader. Zudem werden Sicherheitsmaßnahmen beim Anschlagen und Transport von Lasten definiert, insbesondere im Umgang mit Rundstahlketten als Anschlagmittel. Ziel der Vorschrift ist die Unfallverhütung und die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen in der Hafenlogistik.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 36 Hafenarbeit
DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit
Die DGUV Vorschrift 37 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Sicherheits- und Gesundheitsstandards für Tätigkeiten in Hafenbereichen festlegt. Die Vorschrift umfasst allgemeine Bestimmungen wie Betriebsanweisungen, Anforderungen an Fuß- und Kopfschutz, Regelungen zur Alleinarbeit, den Umgang mit Alkohol und anderen berauschenden Mitteln, Rauchverbote, Maßnahmen zur Rettung von Personen sowie den Aufenthalt auf Stapeln und Ladungen. Zudem enthält sie besondere Bestimmungen für den Einsatz von Umschlaggeräten, einschließlich Anforderungen an deren Tragfähigkeit, den Umgang mit Mängeln und die Zeichengebung beim Einweisen. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern und sichere Arbeitsbedingungen im Hafenbetrieb zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 37 Hafenarbeit
DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
Die DGUV Vorschrift 54 legt Sicherheitsstandards für Konstruktion, Prüfung und Betrieb dieser Geräte fest und definiert Anforderungen an Bauweise, Kennzeichnung, Sicherungen und Steuerungen, um Unfälle zu vermeiden. Zudem regelt sie Prüfverfahren sowie den sicheren Betrieb, einschließlich Vorgaben zur Aufstellung, zulässigen Belastungen und regelmäßigen Kontrollen. Ziel der Vorschrift ist es, durch klare Regelungen den sicheren Umgang mit Winden, Hub- und Zuggeräten zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu verhindern.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte
Die DGUV Vorschrift 55 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die Sicherheitsstandards für den Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten festlegt. Die Vorschrift umfasst allgemeine Bestimmungen zum Geltungsbereich und definiert zentrale Begriffe. Sie stellt Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Geräte, einschließlich Kennzeichnung, Transport- und Befestigungseinrichtungen, Sicherungen, Steuereinrichtungen, Bremseinrichtungen, Rücklaufsicherungen, Überlastsicherungen sowie Seil- und Kettentriebe. Zudem regelt sie Prüfverfahren und den sicheren Betrieb, einschließlich Vorgaben zur Aufstellung, zulässigen Belastungen und regelmäßigen Kontrollen. Ziel der Vorschrift ist es, durch klare Vorgaben für Konstruktion, Prüfung und Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 55 Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte
Die DGUV Vorschrift 64 legt Sicherheitsanforderungen für den Einsatz von schwimmenden Arbeitsgeräten fest. Und definiert Anforderungen an die Bauweise und Ausrüstung, einschließlich Schwimmfähigkeit, Kentersicherheit, Sicherheitsabständen und Warnsystemen. Weiterhin werden Vorgaben zur Konstruktion von Schwimmkörpern, Hebezeugen und Fördergeräten gemacht, um die Sicherheit während des Betriebs zu gewährleisten. Zudem regelt die Vorschrift Prüfverfahren und die Dokumentation der Prüfergebnisse. Ziel ist es, durch klare Vorgaben Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf schwimmenden Geräten zu erhöhen.
Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 64 Schwimmende Geräte
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
Die DGUV Regel 109-005 bietet praxisnahe Anleitungen für den sicheren Einsatz von Drahtseilen als Anschlagmittel. Sie legt besonderen Fokus auf die Auswahl, Handhabung, Prüfung und Lagerung der Seile, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Darüber hinaus enthält die Regel klare Vorgaben für den Einsatz unter speziellen Bedingungen, beispielsweise bei extremen Temperaturen. Sie definiert Kriterien für die Ablegereife und es werden Hinweise zur sachgerechten Instandsetzung und Lagerung gegeben, um die Lebensdauer der Seile zu verlängern. Mit Belastungstabellen unterstützt die Regel die sichere Handhabung in verschiedenen Anschlagsituationen und trägt so maßgeblich zur Arbeitssicherheit bei.
Weitere Informationen: DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
Die DGUV Regel 109-006 bietet Anleitungen für den sicheren Einsatz von Faserseilen als Anschlagmittel. Sie behandelt die Kennzeichnung und Gebrauchseigenschaften verschiedener Faserseiltypen sowie deren sichere Handhabung und Einsatz unter besonderen Bedingungen, wie extremen Temperaturen oder Kontakt mit Chemikalien. Zudem enthält die Regel Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung durch befähigte Personen, Kriterien für die Ablegereife bei Verschleiß oder Beschädigungen und Empfehlungen zur sachgerechten Lagerung. Durch die Bereitstellung von Belastungstabellen und Anweisungen für Instandsetzungsarbeiten trägt die Regel dazu bei, die Arbeitssicherheit im Umgang mit Anschlag-Faserseilen zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel
Die DGUV Regel 101-005 definiert Anforderungen für den sicheren Einsatz von Einrichtungen, bei denen Personenaufnahmemittel an Tragmitteln hängen und durch Hebezeuge bewegt werden. Sie umfasst Komponenten wie Personenaufnahmemittel, Hebezeuge, Tragmittel, Anschlagmittel und Aufhängungen. Die Regel beschreibt verschiedene Typen solcher Mittel, darunter Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Arbeitssitze und Siloeinfahreinrichtungen.
Weitere Informationen: DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel
DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien
Die DGUV Regel 109-004 bietet Richtlinien für den sicheren Einsatz von geprüften Rundstahlketten in Feuerverzinkereien, insbesondere bei der Beschickung von Beiz- und Zinkbädern. Sie legt Anforderungen an die Beschaffenheit der Ketten fest, um den besonderen Bedingungen wie hohen Temperaturen und korrosiven Umgebungen standzuhalten. Die Regel definiert Prüfintervalle und Kriterien für die Ablegereife, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien
DGUV Information 209-013 Anschläger
Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.
Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger
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