Schlagwortarchiv für: Vornorm

Neue DIN VDE V 0833-3-1 Alarmverifikation

Im November 2019 ist die Vornorm DIN VDE V 0833-3-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3-1: Alarmverifikation neu erschienen. Diese Norm ersetzt die Fassung DIN VDE V 0833-3-1:2018-08.

Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (zum Beispiel Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren. Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für normenkonforme Gefahrenmeldeanlagen (zum Beispiel für Brand, Einbruch, Überfall) nach der Normenreihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) beziehungsweise Notfall- und Gefahrenreaktionssystem nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1), DIN VDE V 0827-2 (VDE V 0827-2) und DIN VDE V 0827-3 (VDE V 0827-3) (in Vorbereitung) mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen. Dieses Informationsdokument sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik ausgerichtet, wie zum Beispiel der – Beweissicherung nach einer Straftat – Fahndungshilfe nach einer Straftat – Überwachung gesicherter Bereiche – Verifizierung von Ereignissen vor Ort. Bei EMA/ÜMA mit direktem Anschluss an die Polizei gelten – auch bei umgesetzten Maßnahmen zur Alarmverifikation und zusätzlich zu den Produktanforderungen nach Normenreihe DIN EN 62676 (VDE 0830) – die entsprechenden Bestimmungen der Polizei gemäß der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie). Zuständig ist das DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Weitere Informationen

 

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
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  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

Neue Norm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home

Neue DIN VDE V 0826-1 Smart Home

Logo DFK Deutsches Forum KriminalPräventionIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Autorin: Sabrina Mohr, Sachbearbeiterin für Einbruchschutz und Smart Home, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

Weitere Infomationen

 

Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

Weitere Informationen

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen

Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-07 vom 7. Juli 2016

Zum 1. Juli 2016 ist die neue Vornorm DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Titel der beiden Teile lauten DIN VDE V 0827-1:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ und DIN VDE V 0827-2:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager wird von der DGWZ angeboten und dauert drei Tage. In den Seminaren mit schriftlicher Prüfung werden die Inhalte der DIN VDE V 0827, Risikomanagement nach ISO 31000 und Risikobewertung nach DIN EN 31010 vermittelt. Die angehenden Technischen Risikomanager sollen damit befähigt werden, selbständig eine Risikoakte zu erstellen. Informationen zur Ausbildung und eine Liste mit zertifizierten Technischen Risikomanagern können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde in 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Schlagworte

DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

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Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme an Schulen zum 1. Juli 2016 in Kraft. www.dgwz.de/risikomanager

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www.dgwz.de/presse-2016-07-neue-din-vde-v-0827-notfall-und-gefahren-systeme

  • Pressemitteilung Nr. 2016-07 (pdf, txt)
  • Bild: Notfall-und Gefahren-Systeme (jpg)
    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen
    Bildquelle: Christian Schwier – Fotolia
    Bildunterschrift: Notfall- und Gefahren-Systeme für Schulen sind seit 1. Juli 2016 durch die neue DIN VDE V 0827 geregelt.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

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DIN VDE V 0826 Smart Home

DIN VDE V 0826 Smart Home

Titel Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart HomeDIN VDE V 0826-1:2018-09
Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen

Im September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anwendungsbeginn
Anwendungsbeginn der DIN VDE V 08261:2018-09 ist 1. September 2018.

Übergangsfrist
Für DIN VDE V 0826-1:2013-09 besteht eine Übergangsfrist bis 2019-09-30.

Inhalt

Inhalt Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home Inhalt als PDF-Datei – DIN VDE V 0826-1:2018-09

Vorwort – Seite 8
1 Anwendungsbereich – Seite 10
2 Normative Verweisungen – Seite 10
3 Begriffe und Abkürzungen – Seite 12
3.1 Begriffe – Seite 12
3.2 Abkürzungen – Seite 18
4 Grundlegende Anforderungen – Seite 19
4.1 Allgemeines – Seite 19
4.2 Kommunikations- und Informationssicherheit – Seite 20
4.3 Anforderungen an die Hardware-Komponenten – Seite 20
4.4 Anforderungen an die Softwarequalität/-aktualität – Seite 20
4.5 Anlagenaufbau und Zuständigkeiten – Seite 21
4.5.1 Allgemeines – Seite 21
4.5.2 Gefahrenwarnanlage (GWA) als geschlossenes System – Seite 21
4.5.3 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
4.5.4 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ B (GWA/SHA-B) – Seite 23
4.5.5 Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 23
4.6 Schutzniveau – Seite 24
4.7 Offline-Modus – Seite 25
4.8 Anlagen-/Systemarchitektur – Seite 25
4.9 Fernzugriff mittels Smart Device-Applikation – Seite 25
4.9.1 Allgemeines – Seite 25
4.9.2 Zugangsebenen – Seite 25
4.9.3 Anforderungen an den Client – Seite 25
4.9.4 Anforderungen an den Master – Seite 27
5 Planung und Einbau – Seite 30
5.1 Anforderung an die Fachfirma – Seite 30
5.2 Auswahl und Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 30
5.3 Einbindungen nicht sicherheitsrelevanter Geräte – Seite 30
5.4 Befestigung der Anlageteile – Seite 31
5.5 Ausgabe, Anzeige und Alarmierung – Seite 31
5.5.1 Ausgabe – Seite 31
5.5.2 Anzeigen – Seite 32
5.5.3 Alarmierung – Seite 33
5.5.4 Alarmvorprüfung – Seite 34
5.6 Energieversorgung – Seite 34
5.7 Übertragungswege – Seite 35
5.8 Bildung von Meldergruppen – Seite 36
5.9 EM-Funktion – Seite 36
5.9.1 Allgemeines – Seite 36
5.9.2 Anordnung der Geräte – Seite 36
5.9.3 Übertragungswege – Seite 36
5.9.4 Scharf- und Unscharfschaltung – Seite 36
5.9.5 Melder – Seite 37
5.9.6 Hinweise zur Montage – Seite 37
5.10 BM-Funktion – Seite 38
5.10.1 Allgemeines – Seite 38
5.10.2 Anforderungen an die Überwachung – 38
5.10.3 Projektierung und Einbau von Rauch(warn)meldern – Seite 39
5.10.4 Alarmierung bei Brandalarm – Seite 39
5.11 HT-Funktion – Seite 39
5.11.1 Allgemeines – Seite 39
5.11.2 Anordnung von Wassermeldern – Seite 40
5.11.3 Anordnung von Gasmeldern für brennbare Gase – Seite 40
5.11.4 Anordnung von Gasmeldern für Kohlenmonoxid – Seite 41
5.12 HK-Funktion – Seite 41
5.12.1 Allgemeines – Seite 41
5.12.2 Anforderung an die Überwachung – Seite 41
5.12.3 Anbringungsort – Seite 41
6 Inbetriebnahme/Übergabe – Seite 42
6.1 Dokumentation – Seite 42
6.2 Inbetriebnahme – Seite 43
6.3 Übergabe – Seite 43
7 Betrieb – Seite 43
7.1 Verantwortlichkeiten – Seite 43
7.1.1 Pflichten des Betreibers – Seite 43
7.1.2 Pflichten des Instandhalters – Seite 44
7.2 Jährliche Sichtprüfungen – Seite 44
7.3 EM-Funktion – Seite 44
7.3.1 Funktionsfähigkeit – Seite 44
7.3.2 Vermeidung von Falschalarmen – Seite 44
7.3.3 Jährliche Sichtprüfung für die EM-Funktion – Seite 45
7.4 BM-Funktion – Seite 45
7.4.1 Funktionsfähigkeit – Seite 45
7.4.2 Täuschungsalarme – Seite 45
7.4.3 Jährliche Sichtprüfung für die BM-Funktion – Seite 45
7.5 HT-Funktion – Seite 46
7.5.1 Wassermelder – Seite 46
7.5.2 Gasmelder – Seite 46
7.5.3 Jährliche Sichtprüfung für die HT-Funktion – Seite 46
7.6 HK-Funktion – Seite 46
7.6.1 Funktionsfähigkeit – Seite 46
7.6.2 Verhalten bei versehentlich ausgelösten Alarmen – Seite 46
7.6.3 Jährliche Sichtprüfung für die HK-Funktion – Seite 46
8 Instandhaltung – Seite 47
8.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 47
8.1.1 Allgemeines – Seite 47
8.1.2 Funktionsprüfung – Seite 47
8.1.3 Instandsetzung/Reparaturen – Seite 47
8.1.4 Batterie- und Akkumulatorwechsel – Seite 47
8.2 Funktionsprüfung der EM-Funktion – Seite 47
8.3 Funktionsprüfung der BM-Funktion – Seite 48
8.4 Funktionsprüfung der HT-Funktion – Seite 48
8.5 Funktionsprüfung der HK-Funktion – Seite 48
9 Allgemeine Geräte- und Systemanforderungen – Seite 48
9.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 48
9.2 Schutz gegen Umwelteinflüsse – Seite 48
9.2.1 Allgemeines – Seite 48
9.2.2 Anwendungsgrenzen – Seite 49
9.3 Funktionssicherheit – Seite 49
9.3.1 Technische Daten – Seite 49
9.3.2 Montage- und Installationsanleitung – Seite 50
9.3.3 Bedienungsanleitung – Seite 50
9.3.4 Zuverlässigkeit – Seite 50
9.3.5 Zugang zu Baugruppen und Bauelementen – Seite 50
9.3.6 Anschluss- und Einstellelemente – Seite 50
9.4 Bedienungssicherheit – Seite 50
9.4.1 Bedienung – Seite 50
9.4.2 Beschriftung – Seite 50
9.4.3 Schutzart – Seite 50
9.4.4 Zugriffsschutz – Seite 50
9.4.5 Fehlertoleranz – Seite 50
9.4.6 Parametrierung der Anlage – Seite 51
9.5 Anzeigen – Seite 51
9.6 Meldungen – Seite 51
9.6.1 Erkennung von Meldungen – Seite 51
9.6.2 Ausgabe von Meldungen – Seite 51
9.6.3 Meldungsverlust – Seite 51
9.6.4 Prüffunktionen (Test) – Seite 51
9.6.5 Abschaltfunktionen – Seite 51
9.7 Sabotage – Seite 51
9.8 Aufbau – Seite 52
9.8.1 Stabilität – Seite 52
9.8.2 Ortsfeste Montage – Seite 52
9.8.3 Potenzialfreiheit, Isolationswiderstand – Seite 52
9.8.4 Geschirmte Leitungsführung – Seite 52
9.8.5 Zugentlastung – Seite 52
9.9 Nutzerschnittstellen und Anwendungen – Seite 52
9.9.1 Allgemeines – Seite 52
9.9.2 Zugangsebenen und Zugangssicherung – Seite 52
9.9.3 Cloudbasierte Lösungen – Seite 53
9.9.4 Datenschutz – Seite 53
9.9.5 Benutzer-Anwendung (App) – Seite 53
9.9.6 Sicherheit der Anwendung – Seite 54
9.10 Optionen – Seite 54
10 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur EM-Funktion – Seite 54
10.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 54
10.2 Funktionssicherheit – Seite 55
10.3 Bedienfunktionen – Seite 55
10.4 Melder – Seite 55
10.5 Verarbeitung von Meldungen – Seite 55
10.5.1 Allgemeines – Seite 55
10.5.2 Reaktionszeit, Verlust von Meldungen – Seite 55
10.6 Energieversorgung – Seite 55
11 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur BM-Funktion – Seite 56
12 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HT-Funktion – Seite 56
12.1 Allgemeines – Seite 56
12.2 Schnittstellen – Seite 56
13 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HK-Funktion – Seite 56
14 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur Meldungsweiterleitung – Seite 56
14.1 Signalgeber für Internalarm – Seite 56
14.1.1 Allgemeines – Seite 56
14.1.2 Lautstärke – Seite 56
14.1.3 Alarmsignaltöne – Seite 56
14.1.4 Laufzeitbegrenzung – Seite 57
14.2 Signalgeber für Internwarnung – Seite 57
14.2.1 Allgemeines – Seite 57
14.2.2 Lautstärke – Seite 57
14.2.3 Warnsignaltöne – Seite 57
14.3 Fernalarmierung – Seite 57
14.3.1 Übertragungsverfahren – Seite 57
14.3.2 Art der Meldungen – Seite 57
14.3.3 Eindeutigkeit der Meldungen – Seite 57
15 Zusätzliche Anforderungen an Smart Device-Applikationen – Seite 58
15.1 Allgemeines – Seite 58
15.2 Anforderungen – Seite 58
15.2.1 Basisschutzmaßnahmen – Seite 58
15.2.2 Maßnahmen gegen Brute-Force-Angriffe – Seite 59
15.2.3 Allgemeines – Seite 60
15.2.4 Maßnahmen gegen Keylogger – Seite 60
15.2.5 Maßnahmen gegen Vertraulichkeitsverlust auf dem Smart Device – Seite 60
15.2.6 Maßnahmen gegen Root-Exploits – Seite 61
15.2.7 Support – Seite 61
16 Zusätzliche Systemanforderungen – Seite 61
16.1 Unterlagen – Seite 61
16.2 Technische Anforderungen – Seite 62
16.2.1 Funktionelles Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 62
16.2.2 Optionen – Seite 62
Anhang A (normativ) Anlagenbeschreibung GWA – Seite 63
Anhang B (informativ) Überwachungskonzepte – Seite 66
B.1 Planungsbeispiele für die EM-Funktion – Seite 66
B.1.1 Beispiele für Außenhautüberwachung – Seite 66
B.1.2 Beispiel für Fallenüberwachung – Seite 67
B.1.3 Beispiel für Schwerpunktüberwachung – Seite 67
B.2 Planungsbeispiele für die BM-Funktion für Wohnungen und Einfamilienhäuser – Seite 68
B.3 Planungsbeispiele für die HT-Funktion – Seite 69
B.3.1 Beispiel für hohes Gefährdungspotenzial – Seite 69
B.3.2 Beispiel für niedriges Gefährdungspotenzial – Seite 69
Anhang C (informativ) Symbole – Seite 70
Anhang D (informativ) Notfall-Maßnahmen – Seite 71
D.1 Notfall-Maßnahmen bei Brandalarm – Seite 71
D.2 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von brennbaren Gasen – Seite 71
D.3 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von Kohlenmonoxid – Seite 71
Anhang E (informativ) Hinweise zu Smart Home-Anwendungen – Seite 72
E.1 Allgemeines – Seite 72
E.2 Grundlagen für ein sicheres Heimnetzwerk schaffen – Seite 72
Anhang F (informativ) Hinweise zu Netzwerken – Seite 73
F.1 Netzwerke sicher konfigurieren und erhalten – Seite 73
F.2 Topologische Planung in der Hausvernetzung – Seite 73
Literaturhinweise – Seite 74

Bilder
Bild 1 – GWA als geschlossenes System – Seite 22
Bild 2 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
Bild 3 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-B) – Seite 23
Bild 4 – Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 24
Bild 5 – Verbindungsmanagement der Applikation – Seite 28

Tabellen
Tabelle 1 – Zuordnung Mindest-Schutzniveau zur jeweiligen Funktion – Seite 24
Tabelle 2 – Bedienschritte, die Hinweistexte erfordern – Seite 26
Tabelle 3 – Meldungsereignis EM-Funktion – Seite 31
Tabelle 4 – Meldungsereignis BM-Funktion – Seite 31
Tabelle 5 – Meldungsereignis HT-Funktion – Seite 31
Tabelle 6 – Störungsereignisse – Seite 32
Tabelle 7 – Abschaltfunktionen – Seite 32
Tabelle 8 – Alarmierung – Seite 33
Tabelle 9 – Energieversorgung – Seite 35
Tabelle 10 – Art der Umweltprüfung – Beeinflussung – Seite 49
Tabelle 11 – Art der Umweltprüfung – Beeinträchtigung – Seite 49

Weitere Informationen