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Änderungen der Sorgfaltspflichten Thema im Planerbrief Nr. 53

Sorgfaltspflichten für Firmen im Planerbrief 53

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-15
vom 02. Mai 2025

Am 1. Mai 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 53 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Prof. Dr. Patrick Velte, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Leuphana Universität, auf die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten ein, die vor allem mittelständische Unternehmen entlasten, jedoch zugleich zentrale Ziele des Green Deals gefährden könnten.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue DIN EN 1838 zur Notbeleuchtung, die neue DIN EN 31010 zur Risikobeurteilung, der Einsatz von KI in der Videosicherheit, die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung sowie die Lichtsteuerung mit DALI-2. Der erste Beitrag geht auf die Neuerungen der im März 2025 erschienenen DIN EN1838 zur Notbeleuchtung für bauliche Anlagen ein. Der zweite Beitrag informiert über die neue DIN EN 31010, die Unternehmen durch erweiterte Methoden und gezielte Entscheidungshilfen ein effektiveres Risikomanagement in Bereichen wie TGA, Cybersecurity und Nachhaltigkeit ermöglicht. Der dritte Beitrag zeigt, wie sich die Videosicherheit durch KI, IoT und neue gesetzliche Vorgaben weiterentwickelt und welche Herausforderungen dabei für Planung, Betrieb und Datenschutz entstehen. Der vierte Beitrag erläutert die neue DIN 18232-10, die klare Anforderungen an Dienstleister im Bereich Rauch- und Wärmefreihaltung stellt und damit mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen schafft. Der fünfte Beitrag schildert wie DALI-2 als Weiterentwicklung des Lichtsteuerungsstandards mehr Interoperabilität, Effizienz und Kompatibilität in moderne Gebäudekonzepte bringt. Außerdem werden zehn neue DGWZ-Seminare zum Thema Persönlichkeitsentwicklung vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 54 erscheint am 1. Juli 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, DIN EN 31010, Risikomanagement, Risikobeurteilung, KI, Videosicherheit, DIN 18232-10, Rauch- und Wärmefreihaltung, DALI-2, Seminare, Persönlichkeitsentwicklung, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

Tweet-Vorschlag
Die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu Berichts- und Sorgfaltspflichten sind Thema im Planerbrief Nr. 53 der Mai-Juni-Ausgabe 2025. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

Pressemitteilung: PM-2025-15-Planerbrief-53.pdf

Planerbrief 53 - Mai-Juni 2025
Bild 1: Planerbrief-53-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).


Bild 2: Planerbrief-53-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Videosicherheit 2025: Vernetzung, KI und neue Regulierungen im Fokus

Die Videosicherheit steht vor einem Wandel: Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen erfordern ein Umdenken bei Planung, Installation und Betrieb. Moderne Systeme schützen nicht nur Gebäude und Sachwerte, sondern auch Menschen und Umwelt – oft durch intelligente Vernetzung mit Gebäudeleittechnik, IoT-Sensoren und KI.

Mit dem EU Artificial Intelligence Act sind strengere EU-weite Vorschriften für den Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen in Kraft getreten. Besonders biometrische Gesichtserkennung wird künftig als „hochriskant“ eingestuft, was zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten für Hersteller und Betreiber führt. Gleichzeitig schafft die Verordnung mehr Transparenz und Sicherheit, um Missbrauch vorzubeugen.

Ein weiteres regulatorisches Thema ist NIS-2, das die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen stärken soll. Für Planer und Betreiber bedeutet das: höhere Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Ausfallsicherheit. Wer Videosicherheitssysteme implementiert, muss sich frühzeitig auf die neuen EU-Regularien einstellen.

Vernetzung und KI: Chancen und Herausforderungen

Die zunehmende Integration von Videosicherheit mit anderen (IT-)Systemen bietet effizienteres Monitoring und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. So lassen sich mit intelligenten Kameras und IoT-Sensoren Überschwemmungen frühzeitig erkennen oder Verkehrsleitsysteme optimieren. Diese Entwicklungen steigern nicht nur die Sicherheit, sondern auch die betriebliche Effizienz.

KI bleibt dennoch auf kurze und lange Sicht eine Assistenzfunktion: Trotz aller Fortschritte ersetzt sie kein menschliches Urteilsvermögen, da menschliches Urteilsvermögen für die Überprüfung und Interpretation von Ergebnissen trotzdem benötigt wird. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine wichtigere Rolle, um Prozesse zu vereinfachen und zu unterstützen, aber mangelhafte Trainingsdaten oder fehlerhafte Algorithmen können zu Falschalarmen oder Verzerrungen führen. Deshalb sollten Planer und Errichter auf verlässliche KI-Anwendungen setzen, die durch nachvollziehbare Standards reguliert sind.

Die Videosicherheit unterliegt verschiedenen Gesetzgebungen und Regelungen, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der DIN EN 62676-4 „Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 4: Anwendungsregeln“. Diese Vorgaben bieten einen Mehrwert bei der Entwicklung und dem Einsatz von Videosicherheitslösungen, werden jedoch oft unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Eine konsequente Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist daher wichtig.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Folgende Entwicklungen sind absehbar:

  • KI wird präziser: Durch verbesserte Algorithmen und größere Datenmengen werden KI-gestützte Sicherheitssysteme noch leistungsfähiger
  • Cybersicherheit wird weiter reguliert: Künftige Anpassungen von NIS-2 könnten auch kleinere Betriebe stärker in die Pflicht nehmen
  • Smart Cities setzen neue Standards: Die Vernetzung von Gebäuden, Infrastruktur und Sicherheitstechnik wird neue Normen und Best Practices erfordern

Die Videosicherheit entwickelt sich von einer reaktiven zu einer proaktiven Disziplin. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mit den neuen Regelungen stehen Planer und Betreiber vor großen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, effizientere, sicherere und vor allem intelligentere Sicherheitssysteme zu implementieren. Wer frühzeitig handelt, kann technologische Innovationen nutzen und gleichzeitig regulatorische Fallstricke vermeiden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Fachplaner, Errichter und Betreiber von Gebäuden ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Regulierungen beachten: Der EU AI Act und NIS-2 definieren neue Anforderungen, die frühzeitig eingeplant werden sollten
  • Vernetzung nutzen: Die Kombination aus Videosicherheit, Gebäudeleittechnik und IoT verbessert Schutz und Effizienz
  • KI gezielt einsetzen: Automatische Erkennungssysteme bieten Vorteile, müssen aber kontrollierbar bleiben
  • Standards berücksichtigen: DIN EN 62676-4 und andere Normen sorgen für Einheitlichkeit und Sicherheit in der Umsetzung.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Die Videosicherheit wandelt sich von einer isolierten Sicherheitsmaßnahme zu einem vernetzten, intelligenten Schutzkonzept. Moderne Systeme helfen nicht nur, Vorfälle zu dokumentieren, sondern auch proaktiv Bedrohungen zu verhindern. Doch nur mit Standards, verantwortungsbewusstem KI-Einsatz und konsequenter Gesetzeskonformität kann diese Entwicklung sicher und nachhaltig sein. Um die ganzheitliche Sicherheit von Gebäuden, Menschen und Umwelt zu fördern, sind verbindliche, branchenübergreifende Standards notwendig: Durch die Anwendung von Standards und Normen kann eine gemeinsame Sprache und ein gemeinsames Verständnis von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden. Schließlich bietet der Einsatz von KI und anderen Technologien einen enormen Vorteil, da hierdurch die Videosicherheit kontinuierlich optimiert und effizienter gestaltet werden kann.

Autor: Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications

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Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Sicherheitstechnik im Plus

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 4,5 Prozent auf knapp über 4,9 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2021 um 4,1 Prozent auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Spitzenreiter beim Wachstum sind aber die Sprachalarmanlagen mit einem Plus von fast 14 Prozent auf 130 Millionen Euro. Eine überdurchschnittliche Entwicklung zeigten auch die Videosysteme mit einem Anstieg von 7,7 Prozent auf 700 Millionen Euro. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich im Markt mit einem Plus von 8,8 Prozent auf 420 Millionen Euro gut behauptet.

Die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen konnten 2021 mit einem Zuwachs von 0,6 Prozent auf 875 Millionen Euro ihren Negativtrend aus dem Vorjahr in ein leichtes Plus umwandeln. Erstmals separat ausgewiesen werden in der Statistik die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit einem Umsatz von 160 Millionen Euro. Zusammen mit sonstigen Technologien, wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und weitere Systeme und Komponenten, verzeichnete dieser Block 2021 insgesamt ein Wachstum von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Insbesondere Dienstleistungen, wie Wartung und Instandsetzung, haben einen erheblichen Anteil am Wachstumsschub des vergangenen Jahres. Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik, aber auch bei der Gebäudeautomation und in angrenzenden Gewerken zeichnen sich immer deutlicher als Trends ab. Zudem entwickelt sich der Markt immer mehr hin zu digitalen Services, vernetzten Produkten und Systemen. Allerdings nimmt der Fachkräftemangel auf allen Wertschöpfungsstufen zu. Unter anderem belasten Engpässe bei elektronischen Komponenten aller Art die Branche.

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Elektronische Sicherheitstechnik legt zu

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 5,6 Prozent auf knapp über 4,4 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2018 um mehr als sechs Prozent auf über zwei Milliarden Euro. Die Branche geht auch 2019 von einem Aufwärtstrend aus, muss sich aber zwei wesentlichen Herausforderungen stellen.

So hat der Fachkräftemangel für die Hersteller und Errichter enorme Auswirkungen. Eine Stelle kann oft erst nach mehr als 12 Monaten nachbesetzt werden. Darüber hinaus werden Vernetzung und Digitalisierung sowie das Thema Cybersicherheit der eingesetzten Produkte, Systeme und Dienstleistungen in den kommenden Jahren dringliche Aufgaben sein. Smart Home und Smart Building werden Realität. Im Dreieck aus Komfort, Energieeffizienz und Sicherheit nimmt Cybersicherheit einen zentralen Platz ein. Digitale Technologien müssen sicher und vertrauenswürdig sein – darauf müssen sich die Nutzer verlassen können. Nur so können neue Dienste und Geschäftsmodelle entstehen, die sich am Markt behaupten.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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