Schlagwortarchiv für: Verantwortliche Person

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

Weitere Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

3.400 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
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    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

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Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Verantwortliche Person

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Sprinkleranlagen handelt es sich um selbstständige Sprühwasserlöschanlagen, die Brände automatische erkennen und somit deren Ausbreitung in der Anfangsphase verhindern. Die einzelnen Sprinkler werden an ein Rohrleitungssystem angeschlossen, welches an die für Einsätze vorgesehene Wasserversorgung verbunden ist. Eine kleine Glasampulle verschließt die Düsen des Sprinklers. Steigt die Temperatur durch die Brandgase an und übersteigt einen bestimmten Punkt, platzen diese Glasröhrchen und die Sprinkleranlage wird ausgelöst. Somit werden nur die Sprinkleranlagen aktiviert, die sich in unmittelbarer Nähe der Brandherde befinden.

Über die Planung und Installation einer Sprinkleranlage informiert die Norm DIN EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung“, sowie die VdS CEA-Richtlinie 4001 „CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“.

Normen und Vorschriften

Für Sprinkleranlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung
  • DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, Norm, Vorschrift