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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-03 vom 3. März 2022

Am 1. März 2022 ist der Planerbrief 34 erschienen. Themen der Ausgabe März-April 2022 sind die Auswirkungen der Pandemie in der TGA-Branche, Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz, die Fachverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft im Unternehmen, die Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln sowie die DIN EN 50131 Teil 1 für Alarmanlagen.

Im Editorial kommt Christoph Brauneis, Hauptgeschäftsführer, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), zu Wort: „Die Covid-19-Pandemie hat unser Land fest im Griff. Davon ist die TGA-Branche nicht ausgenommen – auch wenn sie vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. Gründe sind Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und niedrige Zinsen, die Investitionen im Immobiliensektor begünstigen.“

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief 35 erscheint am 1. Mai 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neuer Planerbrief 34 – März-April 2022 informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung. www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief 34, Ausgabe März-April 2022, informiert über Gefährdungsbeurteilungen, Prüfung von E-Ladestationen und Lichtsteuerung.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Der Weg zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Der Weg zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die Fachverantwortung im Bereich Elektrosicherheit. Ihre Funktion ist in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ verankert.

Jedes Unternehmen, das elektrotechnische Einrichtungen plant, errichtet, prüft, instand hält oder aber betreibt, sollte eine VEFK bestellen. Sind Unternehmer und Führungskräfte selbst elektrotechnische Laien, können sie keine Fachverantwortung in den Bereichen Elektrotechnik und -sicherheit übernehmen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach DGUV Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft zu übertragen, die damit VEFK wird. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die VEFK. Für eine rechtssichere Pflichtenübertragung sollte die Bestellung schriftlich erfolgen.

Die Verantwortung der VEFK kann auf den ganzen Betrieb, eine Anlage oder Betriebsteile abzielen. Für diesen Bereich eines Unternehmens übernimmt die VEFK die Verantwortung und fachliche Leitung und ist damit häufig fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter anderer Elektrofachkräfte.

Autor: Thomas Brimmer, Gesamtverantwortliche EFK, ebm-pabst Mulfingen GmbH & Co. KG Unternehmensgruppe und Vorsitzender des Vereins elektrotechnischer Fach- und Führungskräfte e.V. (VEFK e.V.)

Weitere Informationen

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Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

EinführungQualifikation | Aufgaben einer VEFKNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen die Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit eines Unternehmens. Der Begriff „verantwortliche Elektrokraft (VEFK)“ wird das erste Mal in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ genannt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen, benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft. Der Geltungsbereich umfasst alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu eine sichere Umgebung in der Organisation und geeignete Mittel bereitzustellen, die die Gesundheit seiner Arbeitnehmer sichern. Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung.

Sollte die Führungskraft selbst keine Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik sein, kann sie die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit nicht übernehmen und muss sie dann nach DGUV Vorschrift 3 über eine schriftliche Bestellung an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen. Die schriftliche Bestellung muss ordnungsgemäß und weisungsfrei sein. Das bedeutet, dass die verantwortliche Elektrofachkraft in ihren fachlichen Entscheidungen nicht an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden ist. Allerdings hat sie eine Garantenstellung inne, sie muss also die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren. Dazu muss sie auf bestimmte Ereignisse und aufkommende Unfälle mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Wird dies unterlassen, kann sie dafür haftbar gemacht werden. Die VEFK muss dabei kein direkter Mitarbeiter des Unternehmens sein, auch geeignete Mitarbeiter eines externen Dienstleisters können diese Funktion übernehmen.

Qualifikation

Verantwortliche Elektrofachkräfte sollten über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs
  • Eine zeitnahe Berufserfahrung
  • Eine Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken

Aufgaben einer VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für:

  • Die rechtssichere Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
  • Die Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks im Betrieb
  • Das Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Das Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Die Sicherstellung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter
  • Das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • Die Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen und ggf. deren Einweisung vor Ort
  • Die Verbindung zum betrieblichen Brandschutz in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung

Normen und Vorschriften

Für verantwortliche Elektrofachkräfte stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Fachverantwortung, Elektrosicherheit, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Qualifikation, schriftliche Bestellung, DIN VDE 1000-10, sicherer Betrieb, Unternehmer, Betreiberverantwortung