Regelwerke zu Wasserlöschanlagen
Die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen sind im Januar 2021 in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau), VdS 2108 (Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau) und VdS 2109 (Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau). Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen von Wasserlöschanlagen, an Betreiber der Anlagen, die darin wichtige Hinweise zu Wartung und Instandhaltung finden, sowie an Sachversicherer.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Neu ist zum Beispiel der Anhang T, der die Schnittstellen zu anderen Regelwerken beschreibt. Komplett überarbeitet ist der Anhang K.3 zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Er definiert Maßnahmen, in denen die Gefahr durch brennbare Flüssigkeiten oft nicht genug beachtet wird – beispielsweise Mischlagerungen in Verteilzentren von Supermärkten oder Produktionsbereiche, in denen Flaschen mit Schmieröl stehen.
Autor: Frank Bieber, Stellvertretender Bereichsleiter, Abteilungsleiter Produktmanagement Technische Prüfstelle, VdS Schadenverhütung GmbH
Weitere Informationen
- VdS CEA 4001 – VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
- VdS 2108 – VdS-Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau
- VdS 2109 – VdS-Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau
- Übersicht zu Sprinkleranlagen
- Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)
- Planerbrief 29 – Mai-Juni 2021
- Planerbrief – Übersicht