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Behandlung und Verarbeitung von "Aufzugs-Notrufen"

VDMA 15324 Aufzugs-Notrufe

Der Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, hat mit der Technischen Regel VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ ein aktualisiertes Einheitsblatt erstellt, um für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen als auch im Umgang mit den eingehenden Meldungen in den Leitstellen einen Leitfaden für die Handhabung als Empfehlung zu haben.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wurde in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach EN 81-28 zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Das VDMA-Einheitsblatt richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121 konkretisiert sind, gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der Richtlinie 2014/33/EU. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie. Es gilt nicht für Personen-Umlaufaufzüge, Aufzüge in Windkraftanlagen und Fassadenbefahranlagen.

VDMA-Mitglieder können VDMA 15324:2023-06 (de) in der Datenbank VDMA-Einheitsblätter kostenfrei herunterladen. Nicht-Mitglieder können das VDMA-Einheitsblatt über den Beuth-Verlag beziehen.

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Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Neu: VDMA-Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Das VDMA-Einheitsblatt 24000 „Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650“ wurde vom Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung erstellt und ist im September 2022 veröffentlicht worden. Es gilt für Brandschutzklappen nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650 mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, die in raumlufttechnischen Anlagen eingesetzt werden. Im Einheitsblatt werden die unterschiedlichen Anforderungen für Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 insbesondere für Deutschland aufgezeigt und damit einheitlich festgelegt.

Neu: VDMA Einheitsblatt 24000 zu Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen

Dieses Einheitsblatt richtet sich an Eigentümer, Betreiber, Errichter, Bauleiter, Wartungsfirmen, Prüfsachverständiger, Planer und Hersteller. Sie erhalten damit eine Übersicht der notwendigen gesetzlichen Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen. Darüber hinaus werden Angaben zur Durchführung und zu den Intervallen gemacht. Vereinzelte Kapitel verweisen durch Anmerkungen auch auf Brandschutzklappen mit nationalem Verwendbarkeitsnachweis. 

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Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

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