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Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

Anschlagmittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Anschlagmittel

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Anschlagmittel spielen eine entscheidende Rolle in der Lastenhandhabung und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Normen und Vorschriften definieren die Anforderungen an deren Herstellung, Prüfung und Verwendung, um die Sicherheit im täglichen Einsatz zu gewährleisten.

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VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

Weitere Informationen: VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen: DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

Weitere Informationen: DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

Weitere Informationen: DGUV Information 209-013 Anschläger

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Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

Lastaufnahmemittel – Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften für Lastaufnahmemittel

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Lastaufnahmemittel sind wesentliche Hilfsmittel bei der Handhabung von Lasten und müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Vorschriften und Normen stellen klare Anforderungen an ihre Konstruktion, Prüfung und deren sachgemäße Verwendung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

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VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

Die VDI 4068 Blatt 1 legt Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen fest und beschreibt deren Qualifikationsmerkmale gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 für die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die fachliche Qualifikation dieser Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen, wobei ihre Auswahl in der betrieblichen Praxis von den eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Art der überwachungsbedürftigen Anlage abhängt.

Weitere Informationen: VDI 4068 Blatt 1: Zur Prüfung befähigte Personen – Qualifikationsmerkmale und Beauftragung

VDI-MT 4068 Blatt 2: Zur Prüfung befähigte Personen – Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Deshalb stehen Schulungsanbieter, die zur Prüfung befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für zur Prüfung befähigte Personen definiert.

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VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

Die VDI 2700 Blatt 3.1 legt Anforderungen an die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen fest und beschreibt die Auswahl, Handhabung, den Einsatz, die Überprüfung sowie die Dokumentation und Ablegereife von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4. Ziel ist es, Leben, Gesundheit und das Ladegut vor Schäden zu schützen. Grundlage für eine sichere Ladungssicherung sind die einschlägigen Richtlinien und Normen. Mögliche Gefährdungen bei der Anwendung von Zurrmitteln sind in der DIN EN 12195 ff. beschrieben, während Anhang B der DIN EN 12195-2 bis -4 normativ Betriebsanleitungen zur Nutzung und Pflege enthält.

Weitere Informationen: VDI 2700 Blatt 3.1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel

DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

Die DIN EN 12195-1 ist eine europäische Norm, die sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen befasst. Sie legt Methoden zur Berechnung der notwendigen Sicherungskräfte fest, um die Ladung während des Transports sicher zu fixieren. Diese Norm ist anwendbar auf die Gestaltung von Sicherungsmethoden wie Blockieren, Niederzurren und deren Kombinationen für den Straßentransport von Gütern.

Die aktuelle Ausgabe vom Januar 2021 enthält Änderungen gegenüber der vorherigen Version. Dazu gehören Anpassungen im Vorwort, Aktualisierungen der normativen Verweise sowie Ergänzungen und Überarbeitungen von Definitionen und Sicherheitsfaktoren. Zudem wurden Tabellen, Formeln und Abbildungen aktualisiert, und ein neues Kapitel zur Prüfung der Ladungssicherung eingeführt.

Die Norm richtet sich an Hersteller von Ladungssicherungseinrichtungen, Transportunternehmen und Fachkräfte, die für die Sicherung von Ladungen verantwortlich sind. Sie dient als Grundlage für die sichere Planung und Durchführung von Transporten, um Unfälle und Schäden durch unzureichend gesicherte Ladung zu vermeiden.

Weitere Informationen: DIN EN 12195-1: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Die DGUV Regel 100-500 bietet detaillierte Sicherheitsstandards und Empfehlungen für den Betrieb verschiedener Arbeitsmittel. Die Regel umfasst spezifische Kapitel zu Maschinen und Anlagen, wie etwa zu Draht- und Drahtverarbeitungsanlagen, Walzwerken, Pressen, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Textilmaschinen und weiteren Geräten. Es werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen für den jeweiligen Maschinentyp, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Sie richtet sich an Unternehmer und Betreiber von Arbeitsmitteln und dient als Leitfaden zur Umsetzung von Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz.

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DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

Die DGUV-Regel 109-017 beschreibt die Risiken und Schutzmaßnahmen für den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie bietet Unternehmern eine kompakte Zusammenfassung ihrer organisatorischen Verantwortung bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie bei der Auswahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Zudem erhalten Fachkräfte praktische Anleitungen zur sicheren Handhabung und Überprüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.

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DGUV Information 209-013 Anschläger

Die DGUV Information 209-013 vermittelt grundlegende Sicherheitsregeln für Anschläger, die für das sichere Anschlagen und Transportieren von Lasten mit Kranen und Hebezeugen verantwortlich sind. Sie beschreibt die richtige Auswahl und Nutzung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen und Hebebändern, gibt Hinweise zur Arbeitsplatzvorbereitung und erläutert Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, etwa durch Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen. Zudem werden Lastmerkmale, Tragfähigkeiten sowie die Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer behandelt, um einen sicheren Transportablauf zu gewährleisten.

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DGUV Information 209-013 „Anschläger“

DGUV Information 209-013
Anschläger

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Übersicht

Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, sodass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allein für beide Funktionen verantwortlich. Die Gefahr liegt darin, dass Produktions- und Reparaturpersonal sowohl den Kran bedient als auch anschlägt und damit eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausübt. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.

 

Inhalt

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Die Richtlinie kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

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Stichworte

DGUV 209-013, Ladungssicherung, Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Zurrmittel, Transportfahrzeuge, Ladegut, Krane, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2024