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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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