Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Für Arbeitgeber ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. In der Unfallverhütungsvorschrift sind besondere Anforderungen an die Prüfung geregelt.
Im Vorfeld an die Prüfung muss eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristen erstellt werden, nach deren Vorgaben geprüft wird. Die zur Prüfung befähigten Personen müssen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 qualifiziert sein und mit zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware arbeiten. Mit dem Prüfnachweis erhält der Arbeitgeber eine rechtssichere Prüfdokumentation.
Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und Besuchern eines Unternehmens. Je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) können Unternehmen von unterschiedlichen Tagessätzen der Dienstleister ausgehen. Der Unternehmer kann den Prüfdienstleister auffordern, die Qualifikation seiner Prüftechniker nachzuweisen. Hierzu gehören der Facharbeiterbrief sowie Zertifikate zu regelmäßigen Schulungen.
Autorin: Karima Preißel, Marketing Managerin, ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Weitere Informationen:
- www.dgwz.de/elektrogeraete-pruefung
- DGUV Vorschrift 3, Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Zur Prüfung befähigte Personen TRBS 1203
- Planerbrief 22 – November-Dezember 2019
- Planerbrief – Übersicht