DGUV – Vorschrift – 1 Prävention
DGUV – Vorschrift – 1
Prävention
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Übersicht
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
Inhalt
DGUV – Information – 1 Prävention – Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Vorschriften
Pflichten des Unternehmers
Pflichten der Versicherten
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Ordnungswidrigkeiten
Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften
Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Vorschrift herunterladen
Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.
DGUV Vorschrift 1 herunterladen (PDF)
Weitere Informationen
- Seminar zu Anschlag- und Lastaufnahmemitteln – Hier entsteht ein neues Seminar
- Übersicht zu Anschlagmitteln
- Übersicht zu Lastaufnahmemitteln
- DIN EN 2700 Blatt 3.1
- DIN EN 12195-1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1: Berechnung von Sicherheitskräften
- DGUV Regel 100-001 (DGUV)
- Anschlagmittel (Wikipedia)
Stichworte