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DGUV Information 208-043

DGUV Information 208-043

Sicherheit von Regalen

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Übersicht

Die DGUV Information 208-043 behandelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lagern und Transportieren von Lasten mit Regalen und Regalanlagen gemäß der DIN EN 15 635.

Die Information gibt umfassende Anweisungen zur sicheren Nutzung und Wartung von Regalsystemen. Themen wie die richtige Montage, regelmäßige Inspektion und die Schulung der Mitarbeiter zur Prüfung der Anforderungen werden detailliert behandelt. Auch die Dokumentation der Anforderungsprüfung wird ausführlich beschrieben.

Generell trägt die Einhaltung dieser Vorschriften zur Minimierung von Unfallrisiken in Lagerbereichen bei.

 

Inhaltsverzeichnis DGUV Information 208-043

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Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel, DGUV Regel 208-043, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger

DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger

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Übersicht

Die DGUV Information 208-061 enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen.
Sie richtet sich vor allem an Unternehmer im Lager- und Logistikbereich und zielt darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie bietet konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Durch die Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden. Dies beinhaltet unter anderem die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, um Risiken wie Brände, Explosionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-061 ist im Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Information 208-061 vom November 2023. Die DGUV Information 208-061 hat die alte Regel DGUV Information 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ ersetzt. Die DGUV Information 108-007 wurde 2023 zurückgezogen.

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Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel 208-061, DGUV Regel 108-007, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

EinführungQualifikation | Aufgaben einer VEFKNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen die Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit eines Unternehmens. Der Begriff „verantwortliche Elektrokraft (VEFK)“ wird das erste Mal in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ genannt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen, benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft. Der Geltungsbereich umfasst alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu eine sichere Umgebung in der Organisation und geeignete Mittel bereitzustellen, die die Gesundheit seiner Arbeitnehmer sichern. Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung.

Sollte die Führungskraft selbst keine Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik sein, kann sie die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit nicht übernehmen und muss sie dann nach DGUV Vorschrift 3 über eine schriftliche Bestellung an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen. Die schriftliche Bestellung muss ordnungsgemäß und weisungsfrei sein. Das bedeutet, dass die verantwortliche Elektrofachkraft in ihren fachlichen Entscheidungen nicht an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden ist. Allerdings hat sie eine Garantenstellung inne, sie muss also die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren. Dazu muss sie auf bestimmte Ereignisse und aufkommende Unfälle mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Wird dies unterlassen, kann sie dafür haftbar gemacht werden. Die VEFK muss dabei kein direkter Mitarbeiter des Unternehmens sein, auch geeignete Mitarbeiter eines externen Dienstleisters können diese Funktion übernehmen.

Qualifikation

Verantwortliche Elektrofachkräfte sollten über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs
  • Eine zeitnahe Berufserfahrung
  • Eine Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken

Aufgaben einer VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für:

  • Die rechtssichere Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
  • Die Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks im Betrieb
  • Das Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Das Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Die Sicherstellung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter
  • Das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • Die Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen und ggf. deren Einweisung vor Ort
  • Die Verbindung zum betrieblichen Brandschutz in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung

Normen und Vorschriften

Für verantwortliche Elektrofachkräfte stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Fachverantwortung, Elektrosicherheit, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Qualifikation, schriftliche Bestellung, DIN VDE 1000-10, sicherer Betrieb, Unternehmer, Betreiberverantwortung