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Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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