Schlagwortarchiv für: Unfallverhütung

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

Weitere Informationen

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Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Sicherheitsbeauftragte ist ein Grundlehrgang für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Seminareinladung

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 13.-14. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-29. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18.-19. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18.-19. März 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 23.-24. April 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 20.-21. Mai 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 01.-02. Juni 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 22.-23. Juli 2025 – Nürnberg – freie Plätze
  • 23.-24. September 2025 – Köln – freie Plätze
  • 07.-08. Oktober 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Dresden – freie Plätze
  • 16.-17. Dezember 2025 – Mannheim – freie Plätze

Teilnahmegebühr

700,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Sachkundenachweis bei bestandener Prüfung.

Seminarbeschreibung

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet gemäß DGUV Information 211-042 die betrieblichen Abläufe und stellt potenzielle Gefahren fest. Er hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, sorgt für vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Anforderungen an seine Bestellung sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ festgelegt.

Nutzen

Das zweitägige Intensivseminar richtet sich an verantwortungsbewusste Mitarbeiter und vermittelt das Fachwissen, um als Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheitsschutz im Betrieb zu sorgen. Sie lernen, arbeitsbedingte Unfälle zu minimieren, Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu überwachen. Nach dem Seminar sind sie in der Lage, als Sicherheitsbeauftragter bestellt zu werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortungsbewusste Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen,
  • Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind,
  • Betriebsräte.

Hinweis: Zur Vermeidung von Interessenskonflikten sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
  • Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Beteiligte Personen
  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten
  • Erste-Hilfe, Notfallmaßnahmen, PSA
  • Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung
  • Notfallmanagement und Krisenintervention
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sicherheitsbeauftragte

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Seminar Sicherheitsbeauftragte

Seminar Sicherheitsbeauftragte – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Sicherheitsbeauftragter, SiBe, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahmen, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Arbeitsschutz, Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Ausbildung, Berufskrankheiten, Fortbildung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, Veranstaltung, Event, Normen, Vorschriften, Gesetze, Lehrgang, Fachkraft, 2025

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