Schlagwortarchiv für: Umwelt

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 190

Der Deutsche Verband für Facility Management gefma hat die Technische Regel GEFMA 190:2023-06 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inklusive ESG)“ überarbeitet. Änderungen ergeben sich für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen (inklusive Gebäudetechnik und Außenanlagen) in Deutschland vor allem in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Damit gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von Facility-Management-(FM)-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Die Betreiberverantwortung wird in der aktualisierten GEFMA 190 auf den Betrieb aller Arten von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bezogen, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagergebäude, Energieanlagen und deren Gebäude, Verkaufsstätten, Versammlungs- und Sportstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Hotels und Gaststätten, Schulen und Hochschulen, Flughäfen und Bahnhöfe, Messebauten usw. Auch auf Wohngebäude kann der Begriff des Betreibens angewandt werden, wenngleich hier nur einzelne Aspekte zutreffen (zum Beispiel Betrieb von Aufzugsanlagen, Feuerungsanlagen, Großgaragen innerhalb von Wohnanlagen). Selbst bei leerstehenden Gebäuden sind noch eine Reihe von Pflichten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Sinne dieser Richtlinie zu beachten. GEFMA 190 kann für 231,12 EUR inkl. MwSt. über den Beuth-Verlag bezogen werden.

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Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Sicherer Betrieb von Kälteanlagen

Im März 2022 ist eine Neuauflage des VDMA-Einheitsblattes „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen – Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ erschienen. Damit wurde das Dokument an aktuell gültige Regelungen angepasst.

VDMA 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß der DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Der Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Anhang enthält erläuternde Auszüge der gültigen Regelwerke und verschafft einen Überblick über die dort verwendeten Definitionen.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. VDMA 24020-3 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3.

Das aktualisierte VDMA-Einheitsblatt ist über den Beuth Verlag erhältlich. Zudem ist das Dokument für VDMA-Mitglieder kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download unter VDMA-Datenbank Einheitsblätter abrufbar.

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Styropor-Entsorgung

Dämmplatten-Abfälle aus Styropor (EPS, expandiertes Polystyrol) von Gebäuden, die vor 2015 gedämmt wurden, enthalten das Flammschutzmittel HBCD und müssen seit dem 30. September 2016 als „gefährlicher Abfall“ in einer autorisierten Müllverbrennungsanlage verwertet werden. Hintergrund ist ein Bundesratsbeschluss, der dazu führte, dass die Entsorgung von POP-haltigen Abfällen (POP: Persistent Organic Pollutants, langlebige organische Schadstoffe) wie HBCD nachverfolgt werden soll.

„Gefährlich“ meint hier, dass die Behandlung des Abfalls gesondert erfolgen und mit Nachweisen belegt werden muss. Wie auch das Umweltbundesamt bestätigt, besteht bei HBCD-haltigem EPS keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Viele Müllverbrennungsanlagen können HBCD-haltiges EPS aus technischer Sicht weiterhin verwerten, denn HBCD wird bei der energetischen Verwertung wie gesetzlich vorgeschrieben zerstört. Trotzdem bestehen zurzeit Entsorgungsengpässe, weil die Getrennthaltung der als gefährlich eingestuften EPS-Abfälle die Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen in vielen Fällen erschwert. An der Lösung des Problems arbeiten derzeit viele Verbände, Länderbehörden und Entsorger. In einigen Bundesländern sind bereits praktikable (Zwischen)-Lösungen gefunden worden. Die EPS-Dämmplatten der Mitglieder des IVH Industrieverband Hartschaum e.V. enthalten bereits seit fast zwei Jahren kein HBCD mehr.

Autor: Dr. Michael Riethues, Geschäftseinheit Styrenic Foams, BASF SE, Ludwigshafen

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Energie & Umwelt

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  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Hochspannungsleitungen, Höchstspannungsnetze, Blackout, Netzausbau, Stromnetze, Stromtrassen, Smart Grid, Smart Metering
  • Kraftwerke, Kernkraft, Kernkraftwerke, Energiespeicher
  • Kritische Infrastrukturen, Strom, Gas, Wasser, Trinkwasser, Kommunikationsnetze, Datennetze, Mobilfunknetze
  • Photovoltaik, Photovoltaik-Anlagen (PV), Solarenergie, Solaranlagen, Solarstrom
  • Schadstoffe, Grenzwerte, Schadstoffgrenzwerte, CO₂-Grenzwerte, CO2-Zertifikate
  • Treibhausgasverbot
  • WEEE, RoHS, ElektroG, Bleifreies Löten, Verpackungsverordnung, Ökodesign-Richtlinie
  • Windenergie, Windparks, On Shore, Off Shore

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Energie, Umwelt, Kritische Infrastrukturen