Bleileitungen im Trinkwasser: Was sich ab Januar 2026 ändert
Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein striktes Verbot für Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. Alle Leitungen und bleihaltigen Teilstücke müssen bis zu diesem Stichtag entfernt oder dauerhaft stillgelegt werden. Für Planer, Hausverwaltungen, Installateure und Betreiber bedeutet das eine sofortige Bestandsaufnahme, die Kennzeichnung betroffener Stränge sowie die Planung von Austausch- oder Stilllegungsmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
- Verwendung von zertifizierten, bleifreien Werkstoffen
- Lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschritte
- Sicherstellung von Abstimmung mit Gesundheitsamt und Wasserversorger
- Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Die novellierte Trinkwasserverordnung, die bereits im Juni 2023 in Kraft getreten ist, setzt damit einen weiteren Meilenstein für den Gesundheitsschutz. Eigentümer und Vermieter tragen hierbei die volle Verantwortung. Bei etwaigen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Es gibt bereits Fälle, bei denen verschiedene Schadensersatzansprüche durchgesetzt wurden. Auch Verkäufer einer Wohnimmobilie müssen eine klare Dokumentation von Bleileitungen offenlegen. Ein Verschweigen kann laut Landgericht Lübeck zu einem erheblichen Schadensersatz führen.
Empfehlung:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln: Neben der Austauschpflicht besteht ab 2026 auch eine erhöhte Informationspflicht gegenüber Nutzern und Mietern. Eine Trinkwasseranalyse schafft Klarheit, besonders in älteren Gebäuden oder bei unklarer Installationshistorie. Die Analyse geschieht hierbei nicht aus Alarmismus, sondern dient vor allem als rechtssichere Vorsorge. Akkreditierte Labore bieten Interessierten Trinkwasseranalysen gemäß Trinkwasserverordnung an und unterstützen auch bei der Prüfung und Umsetzung.
Autor: Andre Heilmann, Head of Sales Clean Water Testing, Eurofins


