DIN VDE 0834-2 Rufanlagen
DIN VDE 0834-2 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen –Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit
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Übersicht
Die Norm DIN VDE 0834-2 gilt unabhängig von der verwendeten Technologie für Anlagen, welche die Zweckbestimmung einer Rufanlage erfüllen.
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können; darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Norm gilt für Rufanlagen in:
- Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
- Alten- oder Seniorenwohnheimen; Reha-Einrichtungen;
- öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs; psychiatrischen und forensischen Einrichtungen;
- Justizvollzugsanstalten und in allen vergleichbaren Einrichtungen.
Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0834-2:2019-02 ist im Februar 2019 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0834-2:2000-04.
Inhalt
- Nähere Informationen zum Inhalt der DIN VDE 0834-2 finden Sie hier.
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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.
Weitere Informationen
- Seminar: Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834
- Übersicht Rufanlagen nach DIN VDE 0834
- Informationen: Rufanlagen nach DIN VDE 0834
- Normenreihe: DIN VDE 0834 Rufanlagen
- DIN VDE 0834-1
Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN VDE 0834, Teil 1, Teil 2, Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, Krankenhaus, Pflegeheim, Geräteanforderungen, Errichten, Betrieb