Schlagwortarchiv für: Technische Regeln für Arbeitsstätten

Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-07 vom 23. Juni 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ neu im Veranstaltungsprogramm. Es vermittelt die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren erforderlich ist. Kraftbetätigte Fenster, automatische Türsysteme und Toranlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Um ihre sichere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und damit Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen nicht zu gefährden, sind diese mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person zu warten und eine Schließkraftmessung durchzuführen.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen hierzu legen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore“ ASR A1.7 und die DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren“ fest. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragte Personen sowie technisches Personal von Herstell-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie öffentlicher Einrichtungen. Neben umfassenden gesetzlichen Grundlagen lernen die Teilnehmer herstellerneutrale Bauarten inklusive mechanischer und elektrotechnischer Aspekte kennen und können Gefahren analysieren, begutachten und fachgerecht dokumentieren.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 630 Euro netto. Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar angeboten. Die ersten Präsenzseminare finden vom 7. bis 8. September 2021 in Hamburg und vom 21. bis 22. September 2021 in Frankfurt am Main statt. Die ersten Online-Seminare werden vom 16. bis 17. September 2021 und vom 28. bis 29. Oktober 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Bildquelle: Teckentrup GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen regelmäßig geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore-befaehigte-person-zur-pruefung

Sicherheitskennzeichen nicht mischen

Sicherheitszeichen nicht mischen!

Die aktualisierte Ausgabe der Norm DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ wurde dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ist seit Juli 2020 ohne Übergangsfrist gültig und damit in den Arbeitsstätten sofort anzuwenden. Neben neuen Piktogrammen wurden auch Wassersicherheitszeichen aus der internationalen Norm ISO 20712 übernommen. Die Symbole für die Sicherheitskennzeichnung in Betrieben finden sich teilweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 wieder.

Das Mischen von alten und neuen Zeichen ist nicht zulässig. Sollten Betreiber von Arbeitsstätten die neuen Sicherheitszeichen nicht anwenden oder auf veraltete Symbole zurückgreifen, müssen sie durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit von Personen gewährleisten.

Autor: Peter von Söhnen, Abt. Baulicher Brandschutz, Bierbaum Brandschutz & Industrieelektrik GmbH

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