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DGUV-Publikation zu Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten

Die Publikation „Fachbereich AKTUELL“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gibt einen Überblick über die „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Anlass ist die Neufassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in denen die Regelungsinhalte neu zugewiesen worden sind. So sind die Themen der Sicherheitsbeleuchtung mit der Aufhebung der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ nun auf die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ aufgeteilt.

Die Neufassung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, die Arbeitsstätte gefahrlos verlassen zu können, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. Die ergänzte Ausgabe der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, die für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche – in denen mit Gefährdungen zu rechnen ist – erforderlich wird.

Die Publikation „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“ wurde im April 2023 veröffentlicht und steht bei der DGUV als Download zur Verfügung.

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Elektrische Schutzeinrichtungen

Elektrische Schutzeinrichtungen

Die aktualisierte Richtlinie VdS 2349-1:2022-11 (02) „Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen“ gibt einen Überblick über verschiedene elektrische Schutzeinrichtungen zum Schutz vor Bränden in elektrischen Anlagen und deren Auswahl.

Im Dokument werden Schutzeinrichtungen beschrieben, die bei Überstrom, impedanzbehafteten Isolationsfehlern und Störlichtbögen beziehungsweise Fehlerlichtbögen schützen. Der Schutz gegen den elektrischen Schlag wird nicht betrachtet. Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der gesetzlichen Forderungen, einschlägigen Normen oder sonstiger technischer Regeln. Die Richtlinie gilt für die Planung und Errichtung elektrischer Niederspannungsanlagen und richtet sich hauptsächlich an Planer und Errichter elektrischer Niederspannungsanlagen.

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VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

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Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

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Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung