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Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-15 vom 19. Oktober 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 38 vom November-Dezember 2022 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). So sollten Bauherren die BIM-Datenhoheit für die Eigentümer von Immobilien zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM) sichern. Zudem ist es weder sinnvoll noch wirtschaftlich immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden.

Darüber hinaus werden im aktuellen DGWZ-Newsletter alternative Wege für Unternehmen aufgezeigt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die aktualisierte DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“, energieeffizientes Licht-Monitoring und Photovoltaik-Dachziegel als Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen thematisiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 39 erscheint am 1. Januar 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neuer Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM).

Weiterführende Informationen
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Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

Weitere Informationen

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

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Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ wird zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht.

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Seminar: Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Sicherheitsstromversorgung, Notstromversorgung, ErsatzstromversorgungDas Seminar vermittelt die wirtschaftliche Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE-Normen und Arbeitsstättenregeln.

Seminareinladung

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Nächster Termin

Das Intensiv-Seminar dauert 3 Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

1. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Sicherheitsstromversorgung
2. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Rechtsgrundlagen und Normen
3. Tag – 09:00-16:00 Uhr – Sicherheitsbeleuchtung

Teilnahmegebühr

3 Tage – 890 € zzgl. 19% MwSt.
2 Tage – 630 € zzgl. 19% MwSt.
1 Tag   – 480 € zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung und sie ist für medizinische Einrichtungen vorgeschrieben, damit bei Stromausfall lebenserhaltende Einrichtungen weiter betrieben werden können.

Die Sicherheitsbeleuchtung hilft Menschen, im Notfall schnell den Weg aus dem Gebäude zu finden. Sie ist für Flucht- und Rettungswege von Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten vorgeschrieben.

Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen und hat ein Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Nutzen

Die Teilnehmer lernen in dem Intensiv-Seminar an drei Tagen die die Sachkunde für die Planung, Errichtung, funktionsfähigen Betrieb und Instandhaltung der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 3 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Leiter, Techniker, Elektrofachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachplaner, Ingenieure,
  • Krankenhäuser, Errichter, Bauämter und Sachverständige,
  • Mitarbeiter, die Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen planen, errichten, betreiben, prüfen und baurechtlich bearbeiten.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Ein Grundverständnis von Technik und dem Umgang mit Normen ist von Vorteil.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3 und 4 nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Voraussetzungen für die Befähigten Personen sind die aktuellen Fachkenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen (Sachkunde), eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung, eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der durchzuführenden Prüfungen.

Inhalte

Sicherheitsstromversorgung (1. Tag)

  • Batteriegestützte Stromversorgungssysteme (BSV AC, BSV DC)
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
  • Einzelbatterie, Gruppenbatterieanlagen (LPS), Zentralbatterieanlagen (CPS)
  • Stromerzeugungsaggregate

Rechtsgrundlagen (2. Tag)

  • Grundlagen des Risikomanagements
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV
  • Rechtliche und Normative Grundlagen
  • LBO, BauPrüfVO, SBauVO, EltBauVO, Brandschutznachweis
  • Betriebssicherheit: BetrSichV, TRBS, UVV, ArbStättV, ASR
  • DIN VDE 0100-560, 0100-710, 0558-507

Sicherheitsbeleuchtung (3. Tag)

  • Sicherheits- / Not- / Ersatzbeleuchtung
  • Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung
  • Leitungsanlagenrichtlinie LAR, Funktionserhalt
  • Sicherheitsleitsysteme für Flucht- und Rettungswege: Rettungszeichen, Sicherheitsleuchten, Notleuchte

Referenten

Die Referenten des Seminars sind Fachleute für Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit praktischen Erfahrungen als Hersteller, Planer, Errichter oder Betreiber.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu folgendem Termin an:

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informativ, viele Praxisbeispiele. Anwendung und Umgang mit Normen, Richtlinien und Vorschriften. Besonders gefallen haben mir die Fallanwendungen und Beispiele.“
    Thomas Kullmann, Klebs+Hartmann GmbH + Co. KG , Ludwigshafen
  • „Viele wissenswerte Themen, die im Berufsleben behilflich sein werden. Die Inhalte und Themen waren sehr spannend! Alles wurde erfolgreich übermittelt, so dass keine Fragen mehr offen blieben.“
    Güner Ögut, Apleona HSG FM BS GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es war sehr aufschlussreich! Gut waren der Mix zwischen Theorie und Praxis sowie die hohe Fachkompetenz des Dozenten.“
    Jochen Bochtler, Sana TGmed GmbH, Ulm
  • „Vertiefung der Grundkenntnisse, besseres Verständnis von Schutzzielen, gute Planungshilfen. Teilnehmerzahl war optimal. Der Dozent war super, gerne wieder.“
    Gerd Woellhaf, Klett Ingenieur GmbH, Fellbach
  • „Verständnis in Normen und richtlinien in theoretischer und praktischer Form. Viele projektbezogene Vergleiche für besseres Verständnis.“
    Michael Nawrath, Metzger Elektrotechnik GmbH, Freiberg
  • „Ich werde zukünftig viele Ideen aus dem Skript verwenden können. Die Themen wurden gut mitgeteilt.“
    Sylvia Sixt, Ingenieurgesellschaft Hetzel mbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd
  • „Neue Erkenntnisse und Vermittlung von Vorschriften. Super gute Veranstaltung. Praxisorientierte Beispiele. Sehr guter Dozent.“
    Ralf Becker, Entsorgungs & Baubetrieb Stadt Worms
  • „Sehr informativ! Das Seminar gewährt mir einen ersten Einblick in die rechtlichen und technischen Grundlagen. Das doch recht trockene Thema Rechtsgrundlagen wurde sehr gut aufbereitet.“
    Jens Gönne, Engie Deutschland GmbH, Hamburg
  • „Sehr interessante Veranstaltung, gut und verständliches Vortragen von Fachwissen, wobei Fragen zu jedem Zeitpunkt möglich waren und gut beantwortet wurden!“
    Björn Stengel, Anna-Katharinenstift Karthaus, Dülmen
  • „Sehr lebendige Veranstaltung mit bleibendem Erinnerungs- und Wissenswert – sehr gut!“
    Carsten Bey, Leibniz Universität Hannover

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsstromversorgung, Stromversorgungssysteme, Notstrom, Notstromversorgung, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, USV, Krankenhausstromversorgung, Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche, Krankenhaus, Klinik, Medizinische Einrichtung, Medizinisch genutzter Bereich, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsystem, DIN EN 60172, DIN EN 1838, ASR A3.4/3, Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung