Förderung für corona-gerechte stationäre RLT-Anlagen erweitert
Zum 11. Juni 2021 wurde die Bundesförderung für corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) um den Neueinbau einer RLT-Anlage in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren erweitert. Dazu zählen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von § 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen öffentlicher oder freier Träger.
Gefördert werden Planung und Montage stationärer Neuanlagen im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und einem Umluftanteil bis zu 50 Prozent.
Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit