Schlagwortarchiv für: Sprühwasserlöschanlagen

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen aktualisiert

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen

Die VdS-Richtlinien rund um Wasserlöschanlagen wurden überarbeitet und sind im Januar in einer neuen, aktualisierten Auflage erschienen. Zu den aktualisierten Regelwerken zählen:

  • VdS CEA 4001:2024-01 – Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
  • VdS 2108:2024-01 – Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau sowie
  • VdS 2109:2024-01 – Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau.

Die VdS-Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet, so daß Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen berücksichtigt werden. Sie richten sich an Planer, Errichter und Betreiber von Wasserlöschanlagen sowie an Sachversicherer. Betreiber erhalten damit Hinweise, um Wartung und Instandhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

Welche Änderungen wurden vorgenommen? In der VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind. Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden.

Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Weitere Informationen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-03 vom 8. Februar 2024

Im Januar 2024 sind die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“, VdS 2108 „Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau“ und VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen sowie Betreiber und Sachversicherer von Wasserlöschanlagen, die darin wichtige Hinweise zur Wartung und Instandhaltung finden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Hier wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind.

Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden. Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Die neuen Regelwerke dienen Unternehmen, Planern und Installateuren als Leitfaden für die Entwicklung und Implementierung von Wasserlöschanlagen, um eine effektive Brandprävention und -bekämpfung in verschiedenen Umgebungen, darunter industrielle Anlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen, zu gewährleisten. Damit verbessern sie den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserloeschanlagen erschienen. #Wasserlöschanlagen #Sprinkleranlage #Schaumlöschanlagen www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Bildquelle: VdS
Bildunterschrift: Zum Januar 2024 wurden die VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/vds-cea-richtlinie-sprinkleranlagen

Regelwerke zu Wasserlöschanlagen

Regelwerke zu Wasserlöschanlagen

Die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen sind im Januar 2021 in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau), VdS 2108 (Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau) und VdS 2109 (Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau). Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen von Wasserlöschanlagen, an Betreiber der Anlagen, die darin wichtige Hinweise zu Wartung und Instandhaltung finden, sowie an Sachversicherer.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Neu ist zum Beispiel der Anhang T, der die Schnittstellen zu anderen Regelwerken beschreibt. Komplett überarbeitet ist der Anhang K.3 zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Er definiert Maßnahmen, in denen die Gefahr durch brennbare Flüssigkeiten oft nicht genug beachtet wird – beispielsweise Mischlagerungen in Verteilzentren von Supermärkten oder Produktionsbereiche, in denen Flaschen mit Schmieröl stehen.

Autor: Frank Bieber, Stellvertretender Bereichsleiter, Abteilungsleiter Produktmanagement Technische Prüfstelle, VdS Schadenverhütung GmbH

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart. #brandschutz #sprinklerwart www.dgwz.de/neues-seminar-qualifiziert-zum-sprinklerwart

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Bildquelle: Matthias Buehner – stock.adobe
Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

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Übersicht zu Sprinkleranlagen

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Sprinkleranlagen handelt es sich um selbstständige Sprühwasserlöschanlagen, die Brände automatische erkennen und somit deren Ausbreitung in der Anfangsphase verhindern. Die einzelnen Sprinkler werden an ein Rohrleitungssystem angeschlossen, welches an die für Einsätze vorgesehene Wasserversorgung verbunden ist. Eine kleine Glasampulle verschließt die Düsen des Sprinklers. Steigt die Temperatur durch die Brandgase an und übersteigt einen bestimmten Punkt, platzen diese Glasröhrchen und die Sprinkleranlage wird ausgelöst. Somit werden nur die Sprinkleranlagen aktiviert, die sich in unmittelbarer Nähe der Brandherde befinden.

Über die Planung und Installation einer Sprinkleranlage informiert die Norm DIN EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung“, sowie die VdS CEA-Richtlinie 4001 „CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“.

Normen und Vorschriften

Für Sprinkleranlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung
  • DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, Norm, Vorschrift

Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Fachwissen zur selbständigen Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen für einen sicheren und funktionstüchtigen Zustand.

Seminareinladung

Online-Seminar Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart) Online-Seminar Sprinkleranlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

1. Tag: 9:00 bis 15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00 bis 15:30 Uhr

  • 11.-12. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 30.-31. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

730,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Sprinkleranlagen sind Löschwasseranlagen und Brandschutzanlagen und dürfen gemäß VdS CEA 4001 und Betriebssicherheitsverordnung nur durch eine Befähigte Person (Sprinklerwart) überprüft werden. Nach Bauordnungsrecht sowie Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen verantwortlich und muss diese regelmäßig prüfen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen die Befähigten Personen die vorgeschriebenen wöchentlichen und monatlichen Prüfungen selbstständig durchführen und erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten veranlassen. Die Teilnehmer lernen die Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen
  • Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte
  • Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager
  • Brandschutzfirmen und Feuerwehren

Voraussetzungen

Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen. Voraussetzungen dafür sind

  • eine themenrelevante Berufsausbildung,
  • erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der Anlagen) sowie
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen: DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • Komponenten und Ausstattung
  • Alarmventilstationen im Überblick
  • Sicherer Betrieb der Anlagen
  • Aufbau, Bauteile und Funktion
  • Wartung und Instandhaltung
  • Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen
  • Pflichten des Betreibers und Dokumentation
  • Zusammenspiel der Löschanlagen mit anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.
  • Sven Traber ist Feuerwehrmann, Brandschutzbeauftragter, Referent im Brandschutzbereich und Geschäftsführer der JS Sicherheitstechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)Online-Seminar Sprinkleranlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

 Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Insgesamt sehr zufrieden. Vor allem fachlich sehr gelungen und mit sehr kompetentem Referenten. Besonders hat mir der kurzweilige, interessante und interessierte Vortragsstil des Referenten gefallen.“
    Stephan Bucko, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB), Dresden
  • „Besonders gut gefallen haben mir die Querschnittbilder mit der Erklärung. So kann man sich gut in die Anlage eindenken.“
    Dexter Lionel Brings, Piepenbrock Instandhaltung GmbH & Co. KG, Bremen
  • „Durch das Seminar verstehe ich unsere Anlage jetzt besser und muss keine Angst haben, etwas falsch zu machen.“
    Denis Freitag, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Freising
  • „Ich als „Neuling“ konnte durch das Seminar viel Neues und Wissenswertes auf diesem Gebiet mitnehmen.“
    Heiko Böhme, Nosta Holding GmbH, Großschirma
  • „Eine sehr gute Veranstaltung! Alle relevanten Themen wurden vermittelt.“
    Corinna Hinze, ENGIE Deutschland GmbH, Hamburg

Weitere Informationen

Stichworte
Befähigte Person, Sprinklerwart, Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV, Sprinkler-Norm, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung, Trinkwasserverordnung, Seminar, 2025, 2024

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