Neue DIN VDE 0833-4
Sprachalarmierung im Brandfall nach DIN VDE 0833-4
Zum 1. Mai 2015 endete die Koexistenzphase der DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“. Daraus ergeben sich Änderungen für Planer und Betreiber.
Bisher war es aufgrund der unklaren Verantwortlichkeiten schwer sicherzustellen, dass nach der Errichtung einer Sprachalarmanlage (SAA) die geforderte Sprachverständlichkeit tatsächlich erreicht wird. Dieses ist jedoch erforderlich, um die Wirksamkeit der SAA sicherzustellen. Deshalb fordert die aktuelle DIN VDE 0833-4, dass die maßgeblichen akustischen Parameter wie Nachhallzeit und Störgeräuschpegel vom Planer mit dem Betreiber abgestimmt, festgeschrieben und im Rahmen der Planung dokumentiert werden.
Autor: Dipl.-Ing. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallungsanlagen, Graner + Partner Ingenieure
Weitere Informationen
- Seminar: Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen – Auffrischung Normen und Technik nach DIN 14675
- Übersicht zu Elektroakustischen Notfallwarnsystemen (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA)
- Übersicht zur DIN VDE 0833-4
Schlagworte
DIN VDE 0833-4, Brandfall, SAA, Sprachalarm, Sprachverständlichkeit