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Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-15 vom 19. Oktober 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 38 vom November-Dezember 2022 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). So sollten Bauherren die BIM-Datenhoheit für die Eigentümer von Immobilien zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM) sichern. Zudem ist es weder sinnvoll noch wirtschaftlich immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden.

Darüber hinaus werden im aktuellen DGWZ-Newsletter alternative Wege für Unternehmen aufgezeigt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die aktualisierte DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“, energieeffizientes Licht-Monitoring und Photovoltaik-Dachziegel als Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen thematisiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 39 erscheint am 1. Januar 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neuer Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

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Photovoltaik-Dachziegel

Photovoltaik-Dachziegel

Bei Solardachziegeln handelt es sich um Dachziegel mit integrierter Photovoltaikkapazität. Sie werden wie Dachziegel auf die Dachlattung gehängt. Die gleiche Verfalzung schließt an die Glattsteine oder -ziegel an. Die variable Höhenüberdeckung erlaubt die Dacheinteilung gemäß den Lattabständen. So kann das Dach PV-aktiviert und wie eine herkömmliche Eindeckung geplant und verlegt werden.

Da PV-Dachziegel wesentlich kleiner als Solarmodule ausfallen, eignen sie sich vor allem für verwinkelte und kleine Dächer. Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen die Installation von Photovoltaikanlagen kompliziert ist, ist die Dachsanierung mit Solardachziegeln oft möglich.

Autor: Frank Engelmann, PV-Spezialist, Dachziegelwerke Nelskamp GmbH  

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EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft

EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Bereits im April hat der Bundestag dem vorgezogenen Aus der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Entlastung der Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen zugestimmt. Damit reduzieren sich die Stromrechnungen für Verbraucher und Unternehmen zum 1. Juli 2022 um die zuletzt gültigen 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird ab dem Stichtag aus dem Bundeshaushalt und dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gezahlt. Energiekonzerne werden verpflichtet, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.

Die EEG-Umlage wurde in Deutschland seit rund 20 Jahren zur Finanzierung von Ökostrom-Anlagen, das heißt die Umstellung auf Erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse verwendet. Neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten war die Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung. Mit der Umlage wurde die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte.

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