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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

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KRITIS-Dachgesetz – Übersicht

KRITIS-Dachgesetz

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das KRITIS-Dachgesetz in Deutschland ist ein Konzept, das sich mit der Sicherung kritischer Infrastrukturen befasst. „KRITIS“ steht hierbei für „Kritische Infrastrukturen“, also Systeme und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Versorgung hätte. Das Dachgesetz geht auf die Initiative der Bundesregierung zurück und ist Teil des nationalen Konzepts zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Es besagt, dass die Steuerung und Koordination von Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf einer übergeordneten Ebene erfolgen sollte, um ein ganzheitliches und abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten. Hierzu hat das Kabinett Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Es ist ein wichtiger Baustein im Bereich der nationalen Sicherheit und trägt dazu bei, dass die Versorgung und Infrastruktur in Deutschland auch in kritischen Situationen aufrechterhalten werden kann.

KRITIS-Dachgesetz Eckpunkte:

  • KRITIS klar identifizieren
  • Bedrohungslage und Risiken besser erkennen
  • Schutzniveau verbindlich erhöhen
  • Störungen des Gesamtsystems erkennen und beheben
  • Einen institutionellen Rahmen schaffen

Normen und Vorschriften

Im Zusammenhang für Kritische Infrastrukturen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufige Fragen zu KRITIS-Dachgesetz (FAQ)

Wann kommt das KRITIS-Dachgesetz?

Seit Mai 2021 gilt das aktuelle IT-Sicherheitsgesetz 2.0, während die EU-Richtlinien auf EU-Ebene verabschiedet wurden. Es wird derzeit daran gearbeitet, diese auf nationaler Ebene durch das KRITIS-Dachgesetz und das NIS2-Umsetzungsgesetz umzusetzen. Das KRITIS-Dachgesetz sollte ursprünglich im Jahr 2023 verabschiedet werden, während der erste Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes im Frühjahr 2023 vorgelegt wurde und derzeit geprüft wird. Hier finden Sie eine Zeitleiste.

Was ändert sich durch das KRITIS-Dachgesetz?

  • Kritische Infrastrukturen sollen deutlich und systematisch erkannt werden.
  • Gefahren sollen schneller erkannt werden, indem der Staat Risikobewertungen macht .
  • Richtlinien wurden etabliert etabliert, um Mindeststandards für die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen aufzustellen. Diese Standards sollen den Betreibern helfen, sich besser vor Gefahren zu schützen und ihnen ein höheres Maß an Sicherheit bei ihren Handlungen bieten.
  • Durch die Einführung eines zentralen Meldesystems für Störungen wird das Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit erweitert. Dadurch können potenzielle Schwachstellen bei der Sicherung Kritischer Infrastrukturen effektiver erkannt und verbessert werden.
  • Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich Kritischer Infrastrukturen zu verbessern, indem eine bessere Organisation und genaue Benennung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpartnern erfolgt.

Was ist die KRITIS-Verordnung?

Welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnilk) gelten, wird durch die BSI-Kritisverordnung definiert. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der BSI-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für KRITIS-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG.

Weitere Informationen

Stichworte
KRITIS-Dachgesetz, KRITIS, Kritische Infrastrukturen, Infrastruktur, Versorgung, Sicherung, Schutz, öffentliche Sicherheit, Schutz Kritischer Infrastrukturen, physische Sicherheit, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, medizinische Versorgung, Notstromversorgung