Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen
Der im Juni 2015 erschienene Norm-Entwurf DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ regelt die Mindestanforderungen für die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Sicherheitssystemen für Alarm und Brandschutz. Festgelegt werden die Dienstleistungsorganisation sowie die Mindestanforderungen bei Kompetenzen und Erfahrungen der Beschäftigten. Die Norm gilt sowohl für Arbeiten vor Ort als auch für den Fernzugriff, und zwar unabhängig vom Projektumfang sowie von der Struktur und Größe des Dienstleisters. Er umfasst Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sowie Alarmanlagen. Als ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen gelten dabei zum Beispiel wasserbasierte Sprinkler, Gaslösch-Systeme, aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Alarmanlagen im Sinne des Normentwurfs sind Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und sämtliche weitere Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen. Ausgenommen von der Norm sind dagegen Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen.
Aufgrund der absehbaren Einführung der Norm DIN EN 16763 und ihres erwarteten Niederschlages in der DIN 14675 hat sich die ARGE DIN 14675 entschlossen, das bestehende Zertifizierungsprogramm anzupassen. Die Anforderungen aus der voraussehbaren DIN EN 16763 sollen so in das bestehende Zertifizierungsprogramm integriert werden, dass Doppelzertifizierungen vermieden werden und sich, im Sinne der bereits zertifizierten und noch zu zertifizierenden Unternehmen, der finanzielle und organisatorische Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bewegt. (mg) www.dgwz.de/en-16763
Autor: Marko Grapentin (mg), Mitglied im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) und Sprecher der ARGE DIN 14675 und DIN EN 16763 im VAZ e.V.