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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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August Brötje GmbH

August Brötje GmbH

August-Brötje-Straße 17
26180 Rastede
Telefon 04402 80 0
Fax 04402 80-583
messe@broetje.de
www.broetje.de

Mit über 100 Jahren Branchenerfahrung entwickelt und fertigt BRÖTJE Heizungs- und Wärmetechnik für Wohnhäuser sowie gewerbliche und institutionelle Anwendungsbereiche. Das Unternehmen mit Produktions- und Vertriebsstandorten im norddeutschen Rastede und Augustfehn sowie in Haar beschäftigt 550 Mitarbeiter und deckt die komplette Bandbreite an Heizungstechnik ab.

Produkte und Leistungen:

– Die Luft-Wasser-Wärmepumpen BLW Mono.1 und BLW Pro.1
– Der neue WGB.2 (Gas-Brennwertwandkessel) als Hybridkombi zusammen mit dem Kit 65
– Der neue BBK.1 (Gas-Brennwertwärmezentrum)

Höhepunkte zur ISH 2025

Konzept „Hybrid“, das die Integration erneuerbarer Energien in bestehende Systeme beschleunigt.
Kit 65, ein innovativer Vorrüstsatz für Wärmepumpen in Kombination mit Gasheizungen. Damit lassen sich Ein- und Mehrfamilienhäuser schnell und unkompliziert für den gesetzeskonformen Einsatz von Wärmepumpen vorbereiten – ideal für die effiziente Sanierung von Bestandsgebäuden.
Luft-Wasser-Wärmepumpen: Premium-Wärmepumpe BLW Mono.1, ein zukunftssicheres Multitalent. Mit 70° C Vorlauftemperatur beheizt sie sowohl ältere Bestandsgebäude als auch Neubauten im Alleingang. BLW Pro.1: Mit ihren Varianten 20 kW und 30 kW Wärmeleistung eignet sie sich besonders für gewerbliche Anwendungen und hohen Trinkwasserwärmekomfort. Sie erreicht Vorlauftemperaturen von bis zu 80° C und kann in Hybrid- und Kaskadenanlagen betrieben werden.

Planer-Ansprechpartner

Thomas Schönwälder, Mitte, T. 0174 9099529, tschoenwaelder@broetje.de
Peter Schröder, Nord, T. 0174 9099629, pschroeder@broetje.de
Thorsten Engel, Nord, T. 0174 9099552, tengel@broetje.de
Olaf Ortlieb, Ost, T. 0174 9099244, oortlieb@broetje.de
Ralf Stehling, West, T. 0174 9099602, rstehling@broetje.de
Werner Jahke, Süd-West, T. 0174 9099639, wjahke@broetje.de
Peter Haslinger, Süd, T. 0151 57116080, peter.haslinger@broetje-sued.de

 

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Übersicht zu BEG

Übersicht zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einführung | Richtlinien| Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) handelt es sich um die finanzielle Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung der Bundesregierung soll dazu anregen, durch energieeinsparende Maßnahmen im Gebäudesektor langfristig Energiekosten einzusparen und damit das Klima zu schützen. Zudem soll die BEG den Anreiz schaffen, die Energie- und Klimaziele 2030 in die Tat umzusetzen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung, Anschaffung einer neuen Heizung.

Zur BEG gehören drei Neufassungen, die mit ihrem Inkrafttreten die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) ersetzen.

Richtlinien der BEG

Zur BEG gehören folgende Teilprogramme:

Die Antragstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfolgen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine Zuschussförderung in den Programmen BEG WG und BEG NWG kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Publikationen

Weitere Informationen