Schlagwortarchiv für: Risikomanagement

NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht. #NGRS www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

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Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827-3

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
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  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 15. April 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat eine aktualisierte Adressliste mit insgesamt 123 zertifizierten Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) veröffentlicht. Alle Personen haben das Zertifikat durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der DGWZ erlangt.

Was macht ein Technischer Risikomanager?

Position und Funktionen eines Technischen Risikomanagers werden seit 2015 durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um die Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Der Weg zum zertifizierten Technischen Risikomanager

Insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner können sich zum Technischen Risikomanager zertifizieren lassen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar werden umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827 und DIN ISO 31000 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt.

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DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager. www.dgwz.de/risikomanager

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Bildunterschrift: Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor.

Weiterführende Informationen

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Risiken im Arbeitsschutz erkennen nach DIN ISO 31000

Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-01 vom 9. Januar 2019

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Gegenüber der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat Professor Dr. Udo Weis, Vorsitzender des nationalen DIN Normenausschusses „Grundlagen des Risikomanagements“ und Institutsleiter der Steinbeis+Akademie STI IBRM, Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Budgets einzuhalten, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder die Beschäftigten für neue Aufgaben zu qualifizieren sind Ziele, die für den Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Um derartige Ziele zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Die Identifikation und Bewertung von Risiken ist Grundlage guter Entscheidungen und damit Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten Ziele. In der neuen DIN ISO 31000 wird ein Vorgehen beschrieben, das mit definierten und standardisierten Schritten die tägliche Arbeit erleichtert und eine transparente Entscheidungsfindung ermöglicht.

Disziplinübergreifender Ansatz

Im Rahmen der Überarbeitung vieler Management-Normen, insbesondere der Normen zum Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, jedoch auch weiterer Normen wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. „Bisher verfolgen die Fachleute der einzelnen Disziplinen (z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Qualität) eigenständig diskutierte und in eigenständigen Systemen gemanagte Prozesse. Während die verschiedenen Managementsysteme in der Organisation nur geeignet sind, die jeweiligen Teilaspekte zu verbessern, gelingt durch einen integralen Ansatz basierend auf einem Risikomanagementprozess nach DIN ISO 31000 die Optimierung der Organisation als Ganzes“, erläutert Professor Weis.

Anwendung der Norm

Die neue Norm kann für jede Art von Risiko angewendet werden – seien die Auswirkungen positiv oder negativ. Somit ist der Standard auch dort anzuwenden, wo ausschließlich positive oder ausschließlich negative Auswirkungen auftreten. Das Risikomanagement ist auf den internen und externen Kontext ausgerichtet. Dies erfordert eine Anpassung an alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie an die allgemein anerkannten Grundsätze von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die Auswahl der am besten geeigneten Risiko-Behandlungsoption beinhaltet grundsätzlich die Abwägung der Kosten und des Implementierungsaufwands gegen die zu erwartenden Vorteile. Wenn allerdings einige Risiken keine Risikobehandlung aus rein ökonomischen Gründen rechtfertigen, ist dennoch eine Risikobehandlung zu erwägen, insbesondere wenn damit Rechtspflichten oder die Sicherheit, die Gesundheit oder der Umweltschutz betroffen sind. Des Weiteren sind unabhängig von der Höhe der Kosten Risiken zu betrachten, deren Auswirkungen hoch und somit von besonderer Bedeutung sind. Der Umgang mit Risiken wird eine zentrale Aufgabe des gesamten Unternehmens, was ein solides Engagement des Top Managements verlangt.

Risikomanagementprozess

Den Ausgangspunkt für die Umsetzung des Risikomanagements nach DIN ISO 31000 stellt der Risikomanagementrahmen dar, der auf strategischer Ebene entwickelt wird und die organisatorischen und sachlichen Grenzen berücksichtigt. Wie lassen sich Risiken identifizieren, analysieren und bewerten? Im Rahmen der Risikobeurteilung werden diese Fragen beantwortet. Im ersten Schritt, der Risikoidentifikation, werden potenzielle Risiken aufgelistet: Was kann passieren, wo können Risiken auftreten? In der anschließenden Risikoanalyse wird die „Natur des Risikos“ betrachtet: Wie wirken sich die Risiken aus, wer kann davon betroffen sein? Im dritten Schritt, der Risikobewertung, werden Prioritäten gesetzt und die Entscheidungen vorbereitet. In Anbetracht aller Umstände können Entscheidungsträger die beste Lösung finden – transparent und nachvollziehbar. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen und daraus folgender Maßnahmen.

Fazit

Das Risikomanagement ist ein verbindendes Glied und Bestandteil aller Managementsysteme. Deshalb hat der Umgang mit Risiken eine zentrale Bedeutung in allen Unternehmensprozessen. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. Zur Umsetzung dient als Werkzeug die DIN ISO 31000 mit den darin dargestellten Prinzipien und dem standardisierten Risikomanagementprozess. Nach Professor Weis wird Risikomanagement keine Entscheidungen abnehmen, aber dabei unterstützen, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Die DIN ISO 31000 wird somit als unterstützende und verbindende Norm disziplinübergreifend anwendbar sein und die verfügbaren Techniken zur Risikobeurteilung werden dabei das tägliche Werkzeug für alle Akteure im Unternehmen darstellen.

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Schlagworte

Risiko, Risikomanagement, DIN ISO 31000, Norm, Managementsysteme, Risikobeurteilung, Risikoidentifikation, Risikobewertung

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Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen. www.dgwz.de/din-iso-31000

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Die drei Säulen des Risikomanagements nach DIN ISO 31000

Neue DIN ISO 31000 Risikomanagement

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Mit der neuen Norm steht nun auch deutschen Unternehmen eine der weltweit erfolgreichsten Normen zur direkten Anwendung zur Verfügung.

Risikomanagement ist ein wesentliches Element einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Codex). Die Pflicht, ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren, findet sich in zahlreichen Gesetzen. Ohne Risikomanagement läuft die Unternehmensführung Gefahr, in eine Haftung für Organisationsverschulden zu geraten. Die neue Norm hilft, ein angemessenes Risikomanagement in drei Schritten zu implementieren: Grundsätze, Rahmenwerk und Prozess. Der Anspruch der Norm ist die Schaffung und Bewahrung von Werten. Dabei geht sie nicht nur von der negativen Bedeutung des Risikobegriffs aus, sondern umschließt auch die positiven Abweichungen von dem Erwarteten. Zentrales Thema der Norm ist die Integration von Risikomanagement in alle Prozesse und Aktivitäten der anwendenden Organisation, weg von der Silomentalität vieler Unternehmen und weg vom bloßen nachträglichen Risiko-Reporting, das zumeist als ungeliebte, die Prozesse störende Zusatzaufgabe verstanden wird. Das Risiko kann damit auch neue Chancen bieten.

Für die Norm verantwortlich ist der NA 175‑00‑04 AA im DIN. Der Normenausschuss erarbeitet auch die Folgenormen (Companion Standards). Neue Mitarbeiter aus der Wissenschaft sind willkommen.

Autor: Dr. Frank Herdmann, stellvertretender Obmann des NA 175 00 04 AA im DIN

DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)

NA 175-00-04 AA Grundlagen des Risikomanagements

Bei der neuen DIN ISO 31000:2018-10 „Risikomanagement – Leitlinien“ handelt es sich um die übernommene gemeinsam mit den Normungsgremien in Österreich und der Schweiz gefertigte Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Verantwortlich für die Übernahme der Norm ist der Arbeitsausschuss NA 175‑00‑04 AA beim DIN, der auch die Arbeit an der Neufassung der Internationalen Norm bei ISO begleitet hat. Im NA‑175‑00‑04 AA wird derzeit an sogenannten Companion-Standards gearbeitet. Neue Mitarbeiter aus der Wirtschaft sind dort jederzeit willkommen. Interessenten können sicher gerne direkt an DIN wenden:

Veröffentlichungen von NA 175-00-04 AA

  • DIN ISO 31000:2018-10 Risikomanagement – Leitlinien (ISO 31000:2018)
  • ISO 31000:2018-02 Risikomanagement – Leitlinien
  • ISO/TR 31004:2013-10 Risikomanagement – Leitfaden zur Implemetierung der ISO 31000

Projekte von NA 175-00-04 AA

  • ISO/NP 31050 Leitlinien zum Umgang mit aufkommenden Risiken zur Erhöhung der Resilienz
  • NP IWA 31 Using ISO 31000 guidance on risk management in management systems
  • ISO/AWI 31030 Risikomanagement – Umgehen mit Reiserisiken – Leitfaden für Organisationen
  • ISO/CD 31022 Leitfaden zur Implementierung eines Unternehmensrechtsrisikomanagements

Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

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Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen

Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-07 vom 7. Juli 2016

Zum 1. Juli 2016 ist die neue Vornorm DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Titel der beiden Teile lauten DIN VDE V 0827-1:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ und DIN VDE V 0827-2:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager wird von der DGWZ angeboten und dauert drei Tage. In den Seminaren mit schriftlicher Prüfung werden die Inhalte der DIN VDE V 0827, Risikomanagement nach ISO 31000 und Risikobewertung nach DIN EN 31010 vermittelt. Die angehenden Technischen Risikomanager sollen damit befähigt werden, selbständig eine Risikoakte zu erstellen. Informationen zur Ausbildung und eine Liste mit zertifizierten Technischen Risikomanagern können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde in 2013 gegründet.

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Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Schlagworte

DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

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Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme an Schulen zum 1. Juli 2016 in Kraft. www.dgwz.de/risikomanager

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www.dgwz.de/presse-2016-07-neue-din-vde-v-0827-notfall-und-gefahren-systeme

  • Pressemitteilung Nr. 2016-07 (pdf, txt)
  • Bild: Notfall-und Gefahren-Systeme (jpg)
    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen
    Bildquelle: Christian Schwier – Fotolia
    Bildunterschrift: Notfall- und Gefahren-Systeme für Schulen sind seit 1. Juli 2016 durch die neue DIN VDE V 0827 geregelt.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse

Was ist ein Technischer Risikomanager?

DIN VDE V 0827 fordert erstmalig einen Technischen Risikomanager

Der Planerbrief sprach mit dem Risikomanagementberater Thomas Behra über Aufgaben und Einsatzgebiete.

Herr Behra, was genau macht ein Technischer Risikomanager?

Der Technische Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vor, untersucht Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit. Aus dem Ergebnis ergeben sich bestimmte Schutzklassen, aus denen er dann geeignete Maßnahmen ableitet, um die Einrichtung auf mögliche Gefahrensituationen und Bedrohungslagen vorzubereiten und die Menschen optimal zu schützen. Für ein Schulzentrum in einem sozialen Brennpunkt einer Großstadt beispielsweise besteht ein anderes Risiko als für eine ländliche Grundschule. Als Maßnahme kann dann zum Beispiel ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System eingesetzt werden, wie es in der Norm genannt wird.

Wer braucht einen Technischen Risikomanager?

Ein Risikomanagement ist nichts Neues und bereits in der ISO 31000 und der deutschsprachigen Fassung ORN 49000 geregelt. Für Banken und Versicherungen ist die Risikobewertung eine wichtige Geschäftsgrundlage. Und auch in Unternehmen setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, Prozesse und mögliche Risiken zu bewerten und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Neu ist, dass durch die DIN VDE V 0827 nun auch für öffentliche Einrichtungen und Schulen ein Risikomanagement gefordert wird, wenn technische Systeme eingesetzt werden sollen.

Wie kann man Technischer Risikomanager werden?

Technischer Risikomanager könnte ein leitender Mitarbeiter einer Bau- oder Schulbehörde oder eines Betreibers werden. Auch Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte können sich gut zu diesem Thema weiterbilden. Sachverständige und Ingenieurbüros können diese Dienstleistung anbieten und sich die notwendige Qualifikation erwerben. Hierfür entstehen derzeit neue Schulungsangebote. An etwa drei Tagen werden die Normeninhalte vermittelt. In einer schriftlichen Prüfung muss dann das Fachwissen nachgewiesen werden, um das Zertifikat zum Technischen Risikomanager zu erlangen.

Interviewpartner: Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse und EOQ-Auditor

Weitere Informationen

Risikobewertung Notfall- und Gefahrensituation

Neues Seminar: Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Der Technische Risikomanager unternimmt eine Risikobewertung für Notfall- und Gefahrensituationen.Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet erstmalig das Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner.

Technische Risikomanager nehmen eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. die Schule auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Risikomanagement-Akte. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. (er)

Weitere Informationen

Schlagworte

  • Technischer Risikomanager, Risikobewertung, Gefahrensituation, Bedrohungslage
  • Schule, Öffentliche Einrichtung
  • DIN VDE V 0827, ISO 31000, ONR 49000

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Übersicht Resilienz in Unternehmen - Risikomanagement

Übersicht zu Resilienz in Unternehmen

Übersicht zu Resilienz in Unternehmen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Resilienz wird die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens in Krisensituationen verstanden. Resiliente Unternehmen verfügen über die Fähigkeit, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und sich negativen, äußeren Einflüssen anzupassen, ohne anhaltende Konsequenzen zu ziehen. Damit ein Unternehmen möglichst resilient sein kann, muss die Unternehmensführung ein gutes Risikomanagement betreiben. Die resilienzsteigernden Maßnahmen müssen in den verschiedenen Bereichen des Unternehmens ergriffen werden.

Drei grundsätzliche Dinge, die ein Unternehmen mitbringen muss:

  • einen bewussten Umgang mit Risiken und deren frühzeitige Wahrnehmung,
  • eine verbesserte Planung und Etabilierung von Steuerungsmaßnahmen und
  • ein stärkeres Verständnis für seine Stakeholder.

IT-Bereich

Ein Unternehmen sollte zeitnah in neue Digitalisierungsprozesse und digitale Innovationen investieren. Neue Technologien können dabei helfen, das Unternehme trotz Beeinträchtigungen betriebsfähig und flexibel zu halten. Zum Beispiel fördert die Möglichkeit, seine Mitarbeiter während der laufenden COVID-19 Pandemie ins Home-Office zu schicken, die Produktivität und Flexibilität des Unternehmens. Um anderen Risiken in der IT entgegenzuwirken ist eine gute Cyber-Sicherheit gefordert. Darunter werden Maßnahmen verstanden, die das Unternehmen gegenüber Cyber-Bedrohungen schützen und die internen Unternehmensdaten sichern sollen.

Personal-Bereich

Das Unternehmen sollte eine offene vertrauensbasierte und fehlerakzeptierende Unternehmenskultur verfolgen. Das richtige Personalmanagement sorgt dafür, dass die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt und die interne Zusammenarbeit gefördert wird. Zudem sollte die kontinuierliche Weiterentwicklung des Unternehmens für die Mitarbeiter im Fokus stehen, was durch eine Unternehmenskultur erreicht werden kann, die kreative Einflüsse zulässt.

Bereich Produktion

Effizientere Unternehmensprozesse sorgen dafür, dass das Unternehmen schneller wird. Schnelles Handeln während einer Krise ist die Grundlage für ein belastbares Unternehmen. Um anpassungsfähig zu sein, sollte das Unternehmen auch nicht davor zurückschrecken neue Konzepte anzunehmen, selbst wenn grundlegende Konzepte geändert werden müssen. So haben beispielsweise viele Einzelhändelsgeschäfte zu Beginn der COVID-19-Krise einen Online-Shop eröffnet und auch andere Unternehmen wie z.B. Messe-Veranstalter haben frühstmöglich auf digitale Alternativen zurückgegriffen.

Andere effektive Maßnahmen für mehr Effizienz können das Etablieren einer Supply-Chain sein, die Probleme in der Lieferkette frühzeitig erkennt und so für eine zeitnahe Problembewältigung sorgt. Zum anderen können RPA’s (Probotic Process Automation) genutzt werden, um den Mitarbeitern immer wiederkehrende Arbeit abzunehmen.

Bereich Finanzen

Resiliente Unternehmen müssen kapitaldienstfähig sein. Vorausschauendes Handeln und das Zurücklegen von Geldern für Krisen ist grundlegend, um resilient zu bleiben. Das Ziel ist also die Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig zu steigern.

Bereich Wettbewerb und Kunden

Hier lautet das Stichwort das Kundenerlebnis, oder auch Customer Experience. Das Unternehmen sollte den Kontakt zu seinen Kunden und anderen Stakeholdern pflegen und offen auf ihre Wünsche eingehen. Für das kundenzentrierte Arbeiten können beispielsweise Customer-Experience-Programme eingesetzt werden, bei denen die Kunden bei der Entwicklung eines Produktes miteinbezogen werden. Um anhaltend die Zufriedenheit der Kunden sicherzustellen, sollte zudem auch der Wettbewerb immer im Auge behalten werden. Das Unternehmen sollte also Recherche und Analyse von Marktbegleitern betreiben bzw. seinen eigenen Markt kennen sowie Bestandkunden und potenzielle Neukunden im Blick haben.

Bereich Führungskraft

Der Manager eines Unternehmens muss vorausschauend denken. Es ist wichtig, auch in guten Zeiten mögliche Bedrohungen zu reflektieren und sich dagegen aufzurüsten. Um erfolgreich Prävention zu betreiben, sollte man mit Experten zusammenarbeiten. Diese sollten nicht erst kurz vor einer Krise, sondern bereits frühzeitig herangezogen werden. Für die Führungsebene kann das bedeuten sich für einen Moment vom täglichen Geschäft zu distanzieren und sich stattdessen mit künftigen Krisen zu beschäftigen. Die Führungskraft sollte in diesem Rahmen nicht vor relevanten Investitionen zurückschrecken und kleinere Übel in Kauf nehmen, um damit Größere zu vermeiden. Zudem sollte sie schwierige Entscheidungen zeitnah treffen sowie auf Chancen bewusst verzichten können, um den Fokus auf wenige Initiativen zu konzentrieren.

Normen und Vorschriften

Für die Steigerung der Resilienz in Unternehmen stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Resilienz, Resilienz in Unternehmen, Steigerung der Resilienz, Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit, Maßnahmen, Risikomanagement, ISO 22301, Krise, Krisenbewältigung, Unternehmen

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

Firmenverzeichnis Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

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Firmenverzeichnis
Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Diese Liste nennt die Ansprechpartner mit Kontaktdaten der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung nachgewiesen haben. Diese Risikomanager können eine Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und Schulen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) eingesetzt werden soll. Sie können die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS treffen.

Weiterführende Informationen

Stichworte
Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte, Notfall- und Gefahren-Situation, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Adressliste, Firmenverzeichnis

Pressemitteilung Nr. 2015-05

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
29. Juli 2015

Neues Seminar Technischer Risikomanager

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmals Seminare zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung vermittelt die Fachkenntnisse zur Risikobewertung für Schulen und Öffentliche Einrichtungen, um ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) planen und einsetzen zu können. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Das Seminar richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte von Schulen, Betreibern, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner. Die Teilnehmergebühren betragen 1.200 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfung und Zertifikat.

Der Entwurf der neuen Norm DIN VDE V 0827 beschreibt die Verbindung von technischen Prozessen mit dem Risikomanagement nach ISO 31000. Technische Risikomanager nehmen Risikobewertungen vor, erstellen und pflegen die Risikomanagement-Akte und fällen die notwendigen Entscheidungen zur Auswahl eines geeigneten NGRS.

Aktuelle Informationen zur DIN VDE V 0827, zum Technischen Risikomanager und Seminartermine können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

1.236 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Seminartermine 2015 zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

  • 16. bis 18. September 2015 in Düsseldorf
  • 14. bis 16. Oktober 2015 in Stuttgart
  • 18. bis 20. November 2015 in Frankfurt

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und führt bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften durch. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Technischer Risikomanager, Risikobewertung, DIN VDE V 0827, ISO 31000, Risikomanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule

Tweet-Vorschlag

Neues Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für die Sicherheit an Schulen www.dgwz.de/risikomanager

Download

  • Pressemitteilung Nr. 2015-05 (PDF, TXT)
  • Bild: Technischer Risikomanager (JPG, PDF)
    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 nimmt die Risikobewertung für eine Schule vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

Technischer Risikomanager

Risikobewertung Notfall- und GefahrensituationÜbersicht zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Zertifizierte Technische Risikomanager | Ausbildung | Prüfung | Weitere Informationen

Der Technische Risikomanager ist durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Er nimmt eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. eine Schule oder Öffentliche Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Ausbildung

Für die Aufgabe des Technischen Risikomanagers sind insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner geeignet. Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager umfasst eine dreitägige Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar müssen umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827, DIN ISO 31000 und DIN EN 31010 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt werden.

Prüfung zum Technischen Risikomanager

Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 muss durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 (DGWZ 1013:2015-07) geregelt.

Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung sind:

  • Die Prüfung zum Technische Risikomanager bezieht sich auf die DIN VDE V 0827 – Teil 1, ISO 31000 und DIN EN 31010
  • Die Prüfung besteht aus 20 bis 25 Multiple-Choice-Fragen und dauert eine Stunde
  • Die Prüfung gilt als Bestanden bei einem Erreichen von mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl
  • Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden
  • Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager ist befristet auf fünf Jahre

Weitere Informationen

Schlagworte

Bedrohungslage, Gefahrensituation, Riskobewertung, Risikomanagement, Norm, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Technischer Risikomanager

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Teile der Normenreihe | Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme | Technischer Risikomanager | Vornorm | Norm bestellen | Weitere Informationen

Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

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Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827

Pressemitteilung Nr. 2015-01

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

2. Januar 2015

Wie Schulen auf Gefahrensituationen reagieren

„Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ lautet der Titel der neuen Norm DIN V VDE V 0827, deren Teil 1 „Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ Anfang 2015 veröffentlicht wird. Die Norm soll die Sicherheit an Schulen erhöhen und regelt, wie in Notfall- und Gefahrensituationen auf z.B. einen Amoklauf oder eine Bombendrohung reagiert werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert Behörden und Verantwortliche ab 2015 mit einem halbtägigen Seminar über die Inhalte der neuen Norm und was die Umsetzung des geforderten Risikomanagements für Schulen bedeutet. Das Seminar findet bundesweit in verschiedenen Städten statt. Auf der Website www.dgwz.de/ngrs können weitere Informationen zum Seminar, zur neuen Norm und zum Technischen Risikomanager abgerufen werden.

Seit 2012 arbeitet der Arbeitskreis AK 713.1.19 der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) an der Norm unter Beteiligung der Industrie, des errichtenden Handwerks, der Polizei und der Gebäudewirtschaft. Die erste Fassung wurde am 2. Juli 2014 vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im formalen Prozess einer neuen Norm zur Kommentierung und Veröffentlichung. Der Arbeitskreis arbeitet außerdem bereits am Teil 2 der Norm zu „Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

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Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon     06172 98185-30
Telefax     06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Schule, Sicherheit, Risikomanagement, Amoklauf, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, DIN V VDE V 0827 Teil 1, Seminar

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Neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme“ soll #Sicherheit an #Schule erhöhen. www.dgwz.de/ngrs

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www.dgwz.de/presse/pm-2015-01-ngrs-norm

  • Pressemitteilung Nr. 2015-01 (PDF, TXT)
  • Sicherheit in der Schule: Die neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 "Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)"
    Bild: Sicherheit-in-der-Schule.jpg
    Bildquelle: Contrastwerkstatt / Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN V VDE V 0827-1 zu Notfall- und Gefahren-Reaktionssystemen soll die Sicherheit an Schulen erhöhen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/ngrs