Schlagwortarchiv für: Risikomanagement

Neue DIN EN IEC 31010 zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit. Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden

Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode

Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen

Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000

Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit

Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung

Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele

Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings

Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung

Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Autor: Prof. Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-09
vom 6. März 2025

Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2010. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die DIN EN IEC 31010 wurde überarbeitet und erweitert, um Unternehmen und Organisationen eine noch effizientere Risikobeurteilung zu ermöglichen. Sie stellt eine zentrale Ergänzung zur ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ dar und bietet detaillierte Methoden zur Risikobeurteilung in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Technische Gebäudeausrüstung (TGA), öffentliche Gebäude, Cybersecurity, Klimarisiken und Nachhaltigkeit.

Neuerungen der DIN EN IEC 31010
Die überarbeitete Norm bringt zahlreiche Erweiterungen und Verbesserungen mit sich. Professor Dr. Udo Weis, Leiter des Steinbeis Transfer Institut für International Business and Risk Management, hat gegenüber der DGWZ Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden
Die Erweiterung der Risikobeurteilungsmethoden von bislang 30 auf nun 41 Verfahren sorgt für mehr Flexibilität bei der Auswahl individuell passender Anwendungen. Neu aufgenommen wurden unter anderem Bayessche Netzwerke, die eine Modellierung komplexer Abhängigkeiten zwischen Risiken erlauben, sowie Monte-Carlo-Simulationen, mit denen Unsicherheiten quantitativ analysiert werden können, was sich insbesondere in der Technik und der Finanzwelt bewährt hat. Ergänzt wird das Spektrum durch die Fehlerbaumanalyse (FTA), die eine systematische Untersuchung möglicher Fehlerursachen unterstützt, sowie durch spezielle Verfahren zur Cyber-Risikobewertung, die der Einschätzung von Gefahren für IT- und Netzwerksysteme dienen. Mit dieser Erweiterung bietet die Norm Organisationen die Möglichkeit, ihre Risikobeurteilung noch gezielter an individuelle Anforderungen anzupassen und unterschiedliche Methoden miteinander zu kombinieren.

Klare Leitlinien zur Auswahl der richtigen Methode
Die verbesserten Entscheidungshilfen für die Methodenwahl erleichtern Unternehmen die gezielte Auswahl passender Verfahren. Die Norm enthält eine strukturierte Übersicht, wann welche Methode angewendet werden sollte. Unterschieden wird nun deutlicher zwischen qualitativen Methoden wie HAZOP, semi-quantitativen Ansätzen wie der Risikomatrix und quantitativen Verfahren wie der Monte-Carlo-Simulation. Dies erleichtert Unternehmen die Wahl der besten Methode für ihren speziellen Anwendungsfall.

Integration neuer Technologien und Cyber-Risikobewertungen
Durch die Integration von Cyber-Risikobewertungen berücksichtigt die Norm nun gezielt digitale Bedrohungen. Mit der zunehmenden Vernetzung von Gebäudetechnik, Industrieanlagen und IT-Systemen sind Cybersecurity-Risiken ein zentraler Faktor. Die Norm enthält spezielle Ansätze zur Bewertung von IT- und Cyberrisiken in Smart Buildings und industriellen Steuerungssystemen (ICS).

Vermeidung von Redundanzen mit ISO 31000
Durch die Reduzierung von Redundanzen erhält die Norm eine stärkere inhaltliche Fokussierung. Die vorherige Version enthielt viele Wiederholungen aus der ISO 31000. Diese wurden entfernt, sodass sich die neue Norm ausschließlich auf Methoden zur Risikobeurteilung konzentriert. Das macht sie praxisnäher und effizienter anwendbar.

Berücksichtigung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit
Die DIN EN IEC 31010 trägt der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken und Nachhaltigkeit Rechnung, insbesondere für öffentliche Infrastrukturprojekte und langfristige Planungen. Die Norm wurde erweitert, um klimabezogene Risiken und nachhaltige Entwicklung besser abzudecken. Besonders in Bereichen wie öffentliche Gebäude, Infrastrukturprojekte und Energieversorgung sind Methoden zur Bewertung von Umweltfolgen, Extremwetterereignissen und CO₂-Reduktion jetzt stärker integriert. Dadurch wird die praktische Anwendung wesentlich erleichtert.

Internationale Harmonisierung
Die Norm wurde international harmonisiert, um global agierenden Unternehmen die Anwendung zu erleichtern. Die neue Version wurde stärker an internationale Normen wie ISO/IEC 27005 „Information security, cybersecurity and privacy protection – Guidance on managing information security risks“, IEC 61508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme“ und ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ angepasst.

Verbesserte Praxisnähe und Anwendungsbeispiele
Zudem enthält die Norm detailliertere Prozessbeschreibungen, die Anwender bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Dabei wird erläutert, wie eine Risikoanalyse vorbereitet wird, welche Faktoren die Methodenauswahl beeinflussen, wie die erzielten Ergebnisse dokumentiert und in das Risikomanagement integriert werden.

Anwendungsbeispiel: Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Ein Krankenhausbetreiber könnte mit der neuen Norm verschiedene Methoden kombinieren, um eine umfassende Risikobeurteilung durchzuführen. So lässt sich eine FMEA einsetzen, um mögliche Fehlerquellen in der Sauerstoffversorgung zu analysieren, während eine Monte-Carlo-Simulation dabei hilft, die Notstromkapazitäten im Falle eines Stromausfalls zu bewerten. Für die Betriebssicherheit der Lüftungsanlagen bietet sich zudem eine HAZOP-Analyse an. Durch die neue Struktur kann gezielt die passende Methode gewählt werden.

Anwendungsbeispiel: Cybersecurity und Smart Buildings
Für ein vernetztes Verwaltungsgebäude mit IoT-Steuerung hilft die Norm, Schwachstellen in Zutrittskontrollen, Heizungssteuerung oder Notstromversorgung zu beurteilen. Methoden wie Fault Tree Analysis oder Bow-Tie-Analysen ermöglichen eine detaillierte Sicherheitsbewertung.

Anwendungsbeispiel: Öffentliche Infrastruktur und Klimaanpassung
Ein Stadtplanungsbüro könnte die Norm nutzen, um bei einem neuen Hochwasserschutzprojekt potenzielle Risiken durch steigende Meeresspiegel oder extreme Wetterereignisse abzuschätzen.

Fazit
„Durch die neue DIN EN IEC 31010 wird die Risikobeurteilung strukturierter, moderner und praxisnaher“ erklärt Prof. Dr. Udo Weis. Denn „insbesondere durch die Integration neuer Technologien, Klimafaktoren und verbesserter Prozessabläufe bietet die Norm eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen bei einer vorausschauenden Risikobeurteilung.“

6.313 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen. www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-en-iec-31010

Pressemitteilung: DIN-EN-IEC-31010-VDE-0050-1-Risikomanagement.pdf

Neue DIN EN IEC 31010 Verfahren zur Risikobeurteilung

Bild: DIN-EN-IEC-31010-Risikomanagement-Presse.jpg
Bildquelle: industrieblick – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die Norm DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“ erschienen.

Weiterführende Informationen

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

1.714 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Die neue NIS-2-Richtlinie

NIS-2-Richtlinie

Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt Auflagen bei der Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen auf. Ob der eigene Betrieb von der Regelung betroffen ist, ist im Einzelfall abzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von mindestens zehn Millionen Euro direkt betroffen sind, sofern sie einem kritischen Sektor, wie Energie oder Chemiehandel, zugeordnet werden.

Betroffene Unternehmen haben voraussichtlich Risikomanagementmaßnahmen durchzuführen, welche Sicherheitsvorfälle auf ihre Dienste vermeiden sollen. Außerdem sind sie bei Kenntniserlangung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls verpflichtet, diesen innerhalb konkreter Fristen über einen staatlich eingerichteten Meldeweg zu übermitteln. Weil diese Unternehmen auch zur Sorgfalt für ihre IT-Lieferkette verpflichtet werden, bezieht der Rechtsrahmen indirekt weitere Betriebe mit ein, darunter oftmals kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU-Richtlinie ist bis Oktober 2024 in deutsches Recht zu überführen. Bis dahin sind Änderungen am bisherigen Referentenentwurf möglich. Um Planungsunsicherheiten für Unternehmen auszuräumen, wird daher zu einer zeitnahen Schaffung von Rechtsklarheit und Bereitstellung von Informationsangeboten geraten.

Autor: Patrick Schönowski, Referent für den Fachbereich Digitalisierung, Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

Weitere Informationen

NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

Weitere Informationen

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

2.373 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht. #NGRS www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

Download
www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Bildquelle: Schneider Intercom
Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827-3

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

1.464 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht. #ngrs www.dgwz.de/din-vde-v-0827

Download
www.dgwz.de/entwurf-din-vde-v-0827-teil-3-notfall-gefahren-systeme-ngrs-risikomanagementakte

Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
  • Bildquelle: Olesya Shelomova – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 15. April 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat eine aktualisierte Adressliste mit insgesamt 123 zertifizierten Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) veröffentlicht. Alle Personen haben das Zertifikat durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der DGWZ erlangt.

Was macht ein Technischer Risikomanager?

Position und Funktionen eines Technischen Risikomanagers werden seit 2015 durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um die Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Der Weg zum zertifizierten Technischen Risikomanager

Insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner können sich zum Technischen Risikomanager zertifizieren lassen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar werden umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827 und DIN ISO 31000 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt.

1.600 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager. www.dgwz.de/risikomanager

Download

www.dgwz.de/neue-liste-technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Bildquelle: Tyler Olson – stock.adobe.com

Bildunterschrift: Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

Risiken im Arbeitsschutz erkennen nach DIN ISO 31000

Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-01 vom 9. Januar 2019

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Gegenüber der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat Professor Dr. Udo Weis, Vorsitzender des nationalen DIN Normenausschusses „Grundlagen des Risikomanagements“ und Institutsleiter der Steinbeis+Akademie STI IBRM, Stellung zur neuen DIN-Norm genommen.

Budgets einzuhalten, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder die Beschäftigten für neue Aufgaben zu qualifizieren sind Ziele, die für den Unternehmer und seine Mitarbeiter zum Tagesgeschäft gehören. Um derartige Ziele zu erreichen, müssen Entscheidungen getroffen und kommuniziert werden. Die Identifikation und Bewertung von Risiken ist Grundlage guter Entscheidungen und damit Voraussetzung zur Erreichung der gesetzten Ziele. In der neuen DIN ISO 31000 wird ein Vorgehen beschrieben, das mit definierten und standardisierten Schritten die tägliche Arbeit erleichtert und eine transparente Entscheidungsfindung ermöglicht.

Disziplinübergreifender Ansatz

Im Rahmen der Überarbeitung vieler Management-Normen, insbesondere der Normen zum Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement, jedoch auch weiterer Normen wurde ein risikobasierter Ansatz eingeführt. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. „Bisher verfolgen die Fachleute der einzelnen Disziplinen (z.B. Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Qualität) eigenständig diskutierte und in eigenständigen Systemen gemanagte Prozesse. Während die verschiedenen Managementsysteme in der Organisation nur geeignet sind, die jeweiligen Teilaspekte zu verbessern, gelingt durch einen integralen Ansatz basierend auf einem Risikomanagementprozess nach DIN ISO 31000 die Optimierung der Organisation als Ganzes“, erläutert Professor Weis.

Anwendung der Norm

Die neue Norm kann für jede Art von Risiko angewendet werden – seien die Auswirkungen positiv oder negativ. Somit ist der Standard auch dort anzuwenden, wo ausschließlich positive oder ausschließlich negative Auswirkungen auftreten. Das Risikomanagement ist auf den internen und externen Kontext ausgerichtet. Dies erfordert eine Anpassung an alle relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie an die allgemein anerkannten Grundsätze von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Die Auswahl der am besten geeigneten Risiko-Behandlungsoption beinhaltet grundsätzlich die Abwägung der Kosten und des Implementierungsaufwands gegen die zu erwartenden Vorteile. Wenn allerdings einige Risiken keine Risikobehandlung aus rein ökonomischen Gründen rechtfertigen, ist dennoch eine Risikobehandlung zu erwägen, insbesondere wenn damit Rechtspflichten oder die Sicherheit, die Gesundheit oder der Umweltschutz betroffen sind. Des Weiteren sind unabhängig von der Höhe der Kosten Risiken zu betrachten, deren Auswirkungen hoch und somit von besonderer Bedeutung sind. Der Umgang mit Risiken wird eine zentrale Aufgabe des gesamten Unternehmens, was ein solides Engagement des Top Managements verlangt.

Risikomanagementprozess

Den Ausgangspunkt für die Umsetzung des Risikomanagements nach DIN ISO 31000 stellt der Risikomanagementrahmen dar, der auf strategischer Ebene entwickelt wird und die organisatorischen und sachlichen Grenzen berücksichtigt. Wie lassen sich Risiken identifizieren, analysieren und bewerten? Im Rahmen der Risikobeurteilung werden diese Fragen beantwortet. Im ersten Schritt, der Risikoidentifikation, werden potenzielle Risiken aufgelistet: Was kann passieren, wo können Risiken auftreten? In der anschließenden Risikoanalyse wird die „Natur des Risikos“ betrachtet: Wie wirken sich die Risiken aus, wer kann davon betroffen sein? Im dritten Schritt, der Risikobewertung, werden Prioritäten gesetzt und die Entscheidungen vorbereitet. In Anbetracht aller Umstände können Entscheidungsträger die beste Lösung finden – transparent und nachvollziehbar. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen und daraus folgender Maßnahmen.

Fazit

Das Risikomanagement ist ein verbindendes Glied und Bestandteil aller Managementsysteme. Deshalb hat der Umgang mit Risiken eine zentrale Bedeutung in allen Unternehmensprozessen. Somit müssen alle Managementsysteme diesem Gebot der Risikoorientierung folgen. Zur Umsetzung dient als Werkzeug die DIN ISO 31000 mit den darin dargestellten Prinzipien und dem standardisierten Risikomanagementprozess. Nach Professor Weis wird Risikomanagement keine Entscheidungen abnehmen, aber dabei unterstützen, Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Die DIN ISO 31000 wird somit als unterstützende und verbindende Norm disziplinübergreifend anwendbar sein und die verfügbaren Techniken zur Risikobeurteilung werden dabei das tägliche Werkzeug für alle Akteure im Unternehmen darstellen.

4.881 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Risiko, Risikomanagement, DIN ISO 31000, Norm, Managementsysteme, Risikobeurteilung, Risikoidentifikation, Risikobewertung

Tweet-Vorschlag

Die neue DIN ISO 31000 – Risiken erfolgreich managen. www.dgwz.de/din-iso-31000

Download

www.dgwz.de/neue-din-iso-31000-risikomanagement

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-iso-31000

Die drei Säulen des Risikomanagements nach DIN ISO 31000

Neue DIN ISO 31000 Risikomanagement

Zum 1. Oktober 2018 ist die DIN ISO 31000 „Risikomanagement – Leitlinien“ erschienen. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Mit der neuen Norm steht nun auch deutschen Unternehmen eine der weltweit erfolgreichsten Normen zur direkten Anwendung zur Verfügung.

Risikomanagement ist ein wesentliches Element einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Codex). Die Pflicht, ein angemessenes Risikomanagement zu implementieren, findet sich in zahlreichen Gesetzen. Ohne Risikomanagement läuft die Unternehmensführung Gefahr, in eine Haftung für Organisationsverschulden zu geraten. Die neue Norm hilft, ein angemessenes Risikomanagement in drei Schritten zu implementieren: Grundsätze, Rahmenwerk und Prozess. Der Anspruch der Norm ist die Schaffung und Bewahrung von Werten. Dabei geht sie nicht nur von der negativen Bedeutung des Risikobegriffs aus, sondern umschließt auch die positiven Abweichungen von dem Erwarteten. Zentrales Thema der Norm ist die Integration von Risikomanagement in alle Prozesse und Aktivitäten der anwendenden Organisation, weg von der Silomentalität vieler Unternehmen und weg vom bloßen nachträglichen Risiko-Reporting, das zumeist als ungeliebte, die Prozesse störende Zusatzaufgabe verstanden wird. Das Risiko kann damit auch neue Chancen bieten.

Für die Norm verantwortlich ist der NA 175‑00‑04 AA im DIN. Der Normenausschuss erarbeitet auch die Folgenormen (Companion Standards). Neue Mitarbeiter aus der Wissenschaft sind willkommen.

Autor: Dr. Frank Herdmann, stellvertretender Obmann des NA 175 00 04 AA im DIN

DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg)

NA 175-00-04 AA Grundlagen des Risikomanagements

Bei der neuen DIN ISO 31000:2018-10 „Risikomanagement – Leitlinien“ handelt es sich um die übernommene gemeinsam mit den Normungsgremien in Österreich und der Schweiz gefertigte Übersetzung der im Februar erschienenen Neufassung der ISO 31000. Verantwortlich für die Übernahme der Norm ist der Arbeitsausschuss NA 175‑00‑04 AA beim DIN, der auch die Arbeit an der Neufassung der Internationalen Norm bei ISO begleitet hat. Im NA‑175‑00‑04 AA wird derzeit an sogenannten Companion-Standards gearbeitet. Neue Mitarbeiter aus der Wirtschaft sind dort jederzeit willkommen. Interessenten können sicher gerne direkt an DIN wenden:

Veröffentlichungen von NA 175-00-04 AA

  • DIN ISO 31000:2018-10 Risikomanagement – Leitlinien (ISO 31000:2018)
  • ISO 31000:2018-02 Risikomanagement – Leitlinien
  • ISO/TR 31004:2013-10 Risikomanagement – Leitfaden zur Implemetierung der ISO 31000

Projekte von NA 175-00-04 AA

  • ISO/NP 31050 Leitlinien zum Umgang mit aufkommenden Risiken zur Erhöhung der Resilienz
  • NP IWA 31 Using ISO 31000 guidance on risk management in management systems
  • ISO/AWI 31030 Risikomanagement – Umgehen mit Reiserisiken – Leitfaden für Organisationen
  • ISO/CD 31022 Leitfaden zur Implementierung eines Unternehmensrechtsrisikomanagements

Schlagwortarchiv für: Risikomanagement

DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1 Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung

DIN EN IEC 31010; VDE 0050-1
Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Internationale Norm bietet Anleitung zur Auswahl und Anwendung von Verfahren zur Beurteilung von Risiken in einem weiten Spektrum von Situationen. Die Verfahren werden zur Unterstützung der Entscheidungsfindung angewandt, wenn Unsicherheiten vorliegen, um Informationen zu bestimmten Risiken zu erhalten. Sie werden auch im Rahmen des Risikomanagementprozesses angewandt. Dieses Dokument liefert eine Zusammenfassung einer Palette von Verfahren, mit Hinweisen auf andere Dokumente, in denen die Verfahren detaillierter beschrieben sind. Diese Verfahren werden angewandt: – wenn weitere Kenntnis zu bestehenden Risiken oder einem bestimmten Risiko erforderlich ist; – im Rahmen einer Entscheidung, bei der eine Reihe von jeweils mit einem Risiko behafteten Optionen verglichen oder optimiert werden muss; – im Rahmen eines Risikomanagementprozesses, der zu einer Maßnahme zur Handhabung eines Risikos führt. Gegenüber DIN EN 31010 (VDE 0050-1):2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es werden mehr Einzelheiten zum Prozess der Planung, Umsetzung, Verifizierung und Validierung der Anwendung der Verfahren angegeben; b) die Anzahl der Verfahren wurde erhöht und ihr Anwendungsbereich wurde erweitert; c) die in ISO 31000 (einem normativen Dokument) behandelten Konzepte werden in dieser Norm nicht weiter wiederholt. Die in diesem Dokument beschriebenen Verfahren sind für jede Art von Risikobeurteilung geeignet.

Die aktuell gültige Norm DIN EN IEC 31010:2024-12; VDE 0050-1:2024-12 „Risikomanagement – Verfahren zur Risikobeurteilung“  ist im Dezember 2024 in Kraft getreten.

Norm bestellen

Mit folgendem Formular können Sie die Norm versandkostenfrei auf Rechnung kaufen:

Normen für Technisches Risikomanagement Bestellformular Normen für Risikomanagement

Die Norm kann auch im Webshop bestellt werden:

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN IEC 31010, VDE 0050-1, Risikomanagement, Risikobeurteilung, ISO 31000, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Cybersecurity, Norm, 2024

Übersicht zum Risikomanagement

Übersicht zum Risikomanagement

Einführung | Prozess | Methoden | Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Risikomanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken in Unternehmen, Organisationen und Projekten. Ziel ist es, potenzielle Schäden zu minimieren oder zu vermeiden und gleichzeitig Chancen optimal zu nutzen. Ein effektives Risikomanagement trägt zur langfristigen Sicherheit und Stabilität bei.

Risikomanagement Prozess

Der Risikomanagement-Prozess ist ein strukturierter Ansatz zur Handhabung von Risiken und besteht aus mehreren Schritten:

1. Identifikation von Risiken

Im ersten Schritt werden potenzielle Risiken systematisch erfasst. Zu den häufigsten Risiken gehören:

  • Marktrisiken
  • Finanzielle Risiken
  • Rechtliche Risiken
  • Technische Risiken
  • Operationelle Risiken

2. Risikobewertung und -analyse

Die erfassten Risiken werden hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihrer potenziellen Auswirkungen analysiert. Häufig verwendete Methoden sind:

  • SWOT-Analyse – Bewertung der internen Stärken und Schwächen sowie externer Chancen und Risiken
  • FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) – Systematische Analyse von Fehlerquellen
  • Monte-Carlo-Simulation – Berechnung von Wahrscheinlichkeiten und Auswirkungen von Risiken

3. Risikosteuerung und Maßnahmen

Je nach Art und Schwere des identifizierten Risikos gibt es verschiedene Strategien zur Risikosteuerung:

  • Risikovermeidung: Prozesse oder Aktivitäten, die besonders riskant sind, werden nicht durchgeführt
  • Risikominderung: Maßnahmen werden ergriffen, um die Wahrscheinlichkeit oder die Auswirkungen eines Risikos zu reduzieren
  • Risikotransfer: Risiken werden an Dritte weitergegeben, z. B. durch Versicherungen und Outsourcing
  • Risikoduldung: Akzeptanz des Risikos, wenn es wirtschaftlich oder strategisch sinnvoll ist

4. Risikokontrolle und Überwachung

Ein etabliertes Risikomanagementsystem muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Neue Risiken können entstehen und bestehende Risiken können sich ausweiten. Zu diesem Zweck werden in Unternehmen häufig Kennzahlen und Berichte eingesetzt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen.

Methoden

  • Quantitative Risikoanalyse – Mathematische Modelle und Wahrscheinlichkeitsberechnungen zur Bewertung von Risiken
  • Qualitative Risikoanalyse – Einschätzung von Risiken auf Basis von Expertenmeinungen und historischen Daten
  • Balanced Scorecard – Ein Management-Tool, das Risiken in Zusammenhang mit Unternehmenszielen betrachtet
  • Risikomatrix – Ein grafisches Instrument zur Bewertung von Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe

Vorschriften

Für das Risikomanagemnt gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Übersicht Resilienz in Unternehmen - Risikomanagement

Übersicht zu Resilienz in Unternehmen

Übersicht zu Resilienz in Unternehmen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Unter Resilienz wird die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens in Krisensituationen verstanden. Resiliente Unternehmen verfügen über die Fähigkeit, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und sich negativen, äußeren Einflüssen anzupassen, ohne anhaltende Konsequenzen zu ziehen. Damit ein Unternehmen möglichst resilient sein kann, muss die Unternehmensführung ein gutes Risikomanagement betreiben. Die resilienzsteigernden Maßnahmen müssen in den verschiedenen Bereichen des Unternehmens ergriffen werden.

Drei grundsätzliche Dinge, die ein Unternehmen mitbringen muss:

  • einen bewussten Umgang mit Risiken und deren frühzeitige Wahrnehmung,
  • eine verbesserte Planung und Etabilierung von Steuerungsmaßnahmen und
  • ein stärkeres Verständnis für seine Stakeholder.

IT-Bereich

Ein Unternehmen sollte zeitnah in neue Digitalisierungsprozesse und digitale Innovationen investieren. Neue Technologien können dabei helfen, das Unternehme trotz Beeinträchtigungen betriebsfähig und flexibel zu halten. Zum Beispiel fördert die Möglichkeit, seine Mitarbeiter während der laufenden COVID-19 Pandemie ins Home-Office zu schicken, die Produktivität und Flexibilität des Unternehmens. Um anderen Risiken in der IT entgegenzuwirken ist eine gute Cyber-Sicherheit gefordert. Darunter werden Maßnahmen verstanden, die das Unternehmen gegenüber Cyber-Bedrohungen schützen und die internen Unternehmensdaten sichern sollen.

Personal-Bereich

Das Unternehmen sollte eine offene vertrauensbasierte und fehlerakzeptierende Unternehmenskultur verfolgen. Das richtige Personalmanagement sorgt dafür, dass die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt und die interne Zusammenarbeit gefördert wird. Zudem sollte die kontinuierliche Weiterentwicklung des Unternehmens für die Mitarbeiter im Fokus stehen, was durch eine Unternehmenskultur erreicht werden kann, die kreative Einflüsse zulässt.

Bereich Produktion

Effizientere Unternehmensprozesse sorgen dafür, dass das Unternehmen schneller wird. Schnelles Handeln während einer Krise ist die Grundlage für ein belastbares Unternehmen. Um anpassungsfähig zu sein, sollte das Unternehmen auch nicht davor zurückschrecken neue Konzepte anzunehmen, selbst wenn grundlegende Konzepte geändert werden müssen. So haben beispielsweise viele Einzelhändelsgeschäfte zu Beginn der COVID-19-Krise einen Online-Shop eröffnet und auch andere Unternehmen wie z.B. Messe-Veranstalter haben frühstmöglich auf digitale Alternativen zurückgegriffen.

Andere effektive Maßnahmen für mehr Effizienz können das Etablieren einer Supply-Chain sein, die Probleme in der Lieferkette frühzeitig erkennt und so für eine zeitnahe Problembewältigung sorgt. Zum anderen können RPA’s (Probotic Process Automation) genutzt werden, um den Mitarbeitern immer wiederkehrende Arbeit abzunehmen.

Bereich Finanzen

Resiliente Unternehmen müssen kapitaldienstfähig sein. Vorausschauendes Handeln und das Zurücklegen von Geldern für Krisen ist grundlegend, um resilient zu bleiben. Das Ziel ist also die Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig zu steigern.

Bereich Wettbewerb und Kunden

Hier lautet das Stichwort das Kundenerlebnis, oder auch Customer Experience. Das Unternehmen sollte den Kontakt zu seinen Kunden und anderen Stakeholdern pflegen und offen auf ihre Wünsche eingehen. Für das kundenzentrierte Arbeiten können beispielsweise Customer-Experience-Programme eingesetzt werden, bei denen die Kunden bei der Entwicklung eines Produktes miteinbezogen werden. Um anhaltend die Zufriedenheit der Kunden sicherzustellen, sollte zudem auch der Wettbewerb immer im Auge behalten werden. Das Unternehmen sollte also Recherche und Analyse von Marktbegleitern betreiben bzw. seinen eigenen Markt kennen sowie Bestandkunden und potenzielle Neukunden im Blick haben.

Bereich Führungskraft

Der Manager eines Unternehmens muss vorausschauend denken. Es ist wichtig, auch in guten Zeiten mögliche Bedrohungen zu reflektieren und sich dagegen aufzurüsten. Um erfolgreich Prävention zu betreiben, sollte man mit Experten zusammenarbeiten. Diese sollten nicht erst kurz vor einer Krise, sondern bereits frühzeitig herangezogen werden. Für die Führungsebene kann das bedeuten sich für einen Moment vom täglichen Geschäft zu distanzieren und sich stattdessen mit künftigen Krisen zu beschäftigen. Die Führungskraft sollte in diesem Rahmen nicht vor relevanten Investitionen zurückschrecken und kleinere Übel in Kauf nehmen, um damit Größere zu vermeiden. Zudem sollte sie schwierige Entscheidungen zeitnah treffen sowie auf Chancen bewusst verzichten können, um den Fokus auf wenige Initiativen zu konzentrieren.

Normen und Vorschriften

Für die Steigerung der Resilienz in Unternehmen stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Resilienz, Resilienz in Unternehmen, Steigerung der Resilienz, Belastbarkeit, Widerstandsfähigkeit, Maßnahmen, Risikomanagement, ISO 22301, Krise, Krisenbewältigung, Unternehmen

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

Verzeichnis der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

>> Zurück zur Hauptseite: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827
>> Weiter zum Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827


Verzeichnis der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Diese Liste nennt die Ansprechpartner mit Kontaktdaten der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung nachgewiesen haben. Diese Risikomanager können eine Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und Schulen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) eingesetzt werden soll. Sie können die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS treffen.

Weiterführende Informationen

Stichworte
Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte, Notfall- und Gefahren-Situation, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Adressliste, Firmenverzeichnis, Adressverzeichnis, Adressen, Verzeichnis

Pressemitteilung Nr. 2015-05

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
29. Juli 2015

Neues Seminar Technischer Risikomanager

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmals Seminare zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung vermittelt die Fachkenntnisse zur Risikobewertung für Schulen und Öffentliche Einrichtungen, um ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) planen und einsetzen zu können. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Das Seminar richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte von Schulen, Betreibern, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner. Die Teilnehmergebühren betragen 1.200 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfung und Zertifikat.

Der Entwurf der neuen Norm DIN VDE V 0827 beschreibt die Verbindung von technischen Prozessen mit dem Risikomanagement nach ISO 31000. Technische Risikomanager nehmen Risikobewertungen vor, erstellen und pflegen die Risikomanagement-Akte und fällen die notwendigen Entscheidungen zur Auswahl eines geeigneten NGRS.

Aktuelle Informationen zur DIN VDE V 0827, zum Technischen Risikomanager und Seminartermine können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

1.236 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Seminartermine 2015 zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

  • 16. bis 18. September 2015 in Düsseldorf
  • 14. bis 16. Oktober 2015 in Stuttgart
  • 18. bis 20. November 2015 in Frankfurt

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und führt bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften durch. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Technischer Risikomanager, Risikobewertung, DIN VDE V 0827, ISO 31000, Risikomanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule

Tweet-Vorschlag

Neues Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für die Sicherheit an Schulen www.dgwz.de/risikomanager

Download

  • Pressemitteilung Nr. 2015-05 (PDF, TXT)
  • Bild: Technischer Risikomanager (JPG, PDF)
    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 nimmt die Risikobewertung für eine Schule vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

Technischer Risikomanager

Risikobewertung Notfall- und GefahrensituationÜbersicht zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Zertifizierte Technische Risikomanager | Ausbildung | Prüfung | Weitere Informationen

Der Technische Risikomanager ist durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Er nimmt eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. eine Schule oder Öffentliche Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Ausbildung

Für die Aufgabe des Technischen Risikomanagers sind insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner geeignet. Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager umfasst eine dreitägige Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar müssen umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827, DIN ISO 31000 und DIN EN 31010 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt werden.

Prüfung zum Technischen Risikomanager

Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 muss durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 (DGWZ 1013:2015-07) geregelt.

Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung sind:

  • Die Prüfung zum Technische Risikomanager bezieht sich auf die DIN VDE V 0827 – Teil 1, ISO 31000 und DIN EN 31010
  • Die Prüfung besteht aus 20 bis 25 Multiple-Choice-Fragen und dauert eine Stunde
  • Die Prüfung gilt als Bestanden bei einem Erreichen von mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl
  • Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden
  • Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager ist befristet auf fünf Jahre

Weitere Informationen

Schlagworte

Bedrohungslage, Gefahrensituation, Riskobewertung, Risikomanagement, Norm, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Technischer Risikomanager

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Teile der Normenreihe | Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme | Technischer Risikomanager | Vornorm | Norm bestellen | Weitere Informationen

Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Norm bestellen

Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827

Pressemitteilung Nr. 2015-01

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

2. Januar 2015

Wie Schulen auf Gefahrensituationen reagieren

„Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ lautet der Titel der neuen Norm DIN V VDE V 0827, deren Teil 1 „Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ Anfang 2015 veröffentlicht wird. Die Norm soll die Sicherheit an Schulen erhöhen und regelt, wie in Notfall- und Gefahrensituationen auf z.B. einen Amoklauf oder eine Bombendrohung reagiert werden soll.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert Behörden und Verantwortliche ab 2015 mit einem halbtägigen Seminar über die Inhalte der neuen Norm und was die Umsetzung des geforderten Risikomanagements für Schulen bedeutet. Das Seminar findet bundesweit in verschiedenen Städten statt. Auf der Website www.dgwz.de/ngrs können weitere Informationen zum Seminar, zur neuen Norm und zum Technischen Risikomanager abgerufen werden.

Seit 2012 arbeitet der Arbeitskreis AK 713.1.19 der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) an der Norm unter Beteiligung der Industrie, des errichtenden Handwerks, der Polizei und der Gebäudewirtschaft. Die erste Fassung wurde am 2. Juli 2014 vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im formalen Prozess einer neuen Norm zur Kommentierung und Veröffentlichung. Der Arbeitskreis arbeitet außerdem bereits am Teil 2 der Norm zu „Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

1.372 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon     06172 98185-30
Telefax     06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Schule, Sicherheit, Risikomanagement, Amoklauf, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, DIN V VDE V 0827 Teil 1, Seminar

Tweet-Vorschlag

Neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme“ soll #Sicherheit an #Schule erhöhen. www.dgwz.de/ngrs

Download

www.dgwz.de/presse/pm-2015-01-ngrs-norm

  • Pressemitteilung Nr. 2015-01 (PDF, TXT)
  • Sicherheit in der Schule: Die neue Norm DIN V VDE V 0827 Teil 1 "Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)"
    Bild: Sicherheit-in-der-Schule.jpg
    Bildquelle: Contrastwerkstatt / Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN V VDE V 0827-1 zu Notfall- und Gefahren-Reaktionssystemen soll die Sicherheit an Schulen erhöhen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/ngrs