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Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ in Kraft.

Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig.

Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023. Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-10 vom 20. Juli 2021

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023.

Bernd Lausch, Diplomingenieur Elektrotechnik und Leiter Operational Technical Support, Apleona GmbH: „Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0702 für die Wiederholungsprüfungen, unter den Anwendungsbereich der neuen DIN VDE 0701 fallen die Prüfung von Geräten nach Reparatur. Für Leitungen über 1,5 mm² gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Die Ableitstrommessung an isolierten Eingängen ist nun normativ festgelegt. Ergänzt wurde die Verwendung von Messgeräten nach DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16).“

Die DIN VDE 0702 beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten. Damit erfüllt sie die europäische Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer. Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte, die über einen Stecker oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die neue Norm DIN VDE 0702 ist nicht anwendbar für Geräte und Einrichtungen, die Teil von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 sind. Außerdem gilt sie nicht für Geräte, deren Installationsprüfungen und regelmäßigen Überprüfungen durch die DIN VDE 0100-600 abgedeckt sind. Hierzu zählen unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Photovoltaik-Wechselrichter und Stromrichter, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Leistungsantriebe, Geräte für EX-Bereiche oder den Bergbau allgemein, Geräte, für die andere Vorschriften für die Instandhaltung oder Überprüfung gelten, fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Bildunterschrift: Neue DIN EN 50699; VDE 0702 regelt Wiederholungsprüfungen für Elektrogeräte.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ortsveraenderliche-elektrische-betriebsmittel

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-01 vom 4. März 2021

Seit dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist die neue Norm durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene werden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben.

Eine Elektrofachkraft muss damit zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0701 für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. Unter den Anwendungsbereich der DIN VDE 0702 fallen die Wiederholungsprüfungen. Da die neue DIN VDE 0702 noch nicht gültig ist, gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. „Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16“, so Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH. Die neue VDE 0701 ist nicht anwendbar für Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil der festen elektrischen Installationen sind. Auch die IT-Technik wie beispielsweise Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationsausrüstung und Netzteile, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie Ladestationen für die Elektromobilität sind hier nicht betroffen.

„Unternehmen müssen ihre Organisation, den Ablauf und die Durchführung von Prüfungen überdenken und notwendige Maßnahmen ergreifen. Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von Elektrofachkräften sowie elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP), die Notwendigkeit von Schulungen und Weiterbildungen und den Einsatz beziehungsweise die Beschaffung von Prüftechnik. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen“, kommentiert Onnenberg.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen. #Elektrofachkraft www.dgwz.de/neue-din-en-50678-vde-0701

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Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen
Bildquelle: E+Service+Check GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50678; VDE 0701 regelt Prüfverfahren für Elektrogeräte nach der Reparatur.

Weiterführende Informationen

Neue DIN EN 50678; VDE 0701

Neue DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02

Ab dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Eine Elektrofachkraft muss also zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Daher gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter, Geschäftsführer PRO-EL GmbH

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