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Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

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Rauchmelderpflicht

Mit ihrer Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. In Brandenburg müssen Neubauten ab 1. Juli 2016, in Berlin ab 1. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausstattungspflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie für Flure, über die Rettungswege führen. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endet in beiden Bundesländern am 31. Dezember 2020.

Autor: Philip Kennedy, Geschäftsführer, Ei Electronics GmbH

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