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Neues Seminar zu Brandschutztüren und Feststellanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-04 vom 24. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Seminarangebot um das zweitägige Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dormakaba, Geze und Hekatron.

Der erste Seminartag vermittelt die Rechts- und Prüfgrundlagen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren und -tore, Feuerschutz- und Rauchschutztüren und Abschlüsse. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“.

Am zweiten Veranstaltungstag werden die Anforderungen und Prüfgrundlagen auf der Basis der DIBt-Richtlinien, der DIN 14677 sowie der DIN EN 14637 zur Funktionsprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen vermittelt und die Anforderungen der DIN 16763 bezüglich Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen berücksichtigt. Dieser Seminartag schließt mit einer schriftlichen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ab.

Das Seminar wird ab Juli 2018 bundesweit angeboten. Es richtet sich an Gebäudebetreiber, Behörden, Errichter, Technische Leiter, Facility Manager, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte sowie befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfungen und Zertifikaten. Weitere Informationen über das Seminar können unter www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Befähigte Person, Fachkraft, Prüfung, Wartung, Instandhaltung

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DGWZ-Seminar zu Brandschutztüren und #Feststellanlagen nach DIN 14677. www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

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    Feststellanlage nach DIN 14677
    Bildquelle: Hekatron
    Bildunterschrift:
    Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

Neues Seminar: Brandschutztüren und Feststellanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab Juli 2018 bundesweit das Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“ an. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dorma, Geze und Hekatron.

In dem Seminar werden Service-Fachkräften sowie verantwortlichen Personen die Rechtsgrundlagen, Komponenten, Funktionsprüfung, Fehlerermittlung sowie Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Dokumentationspflichten vermittelt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer die Nachweise „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen und Fachkräfte geprüft und instand gehalten werden. Seit April 2017 gilt zusätzlich die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

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Brandschutztür / Feuerschutztür

Übersicht Brandschutztüren – Feuerschutztüren

Übersicht zu Brandschutztüren und Feuerschutztüren

Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Brandschutztüren sind eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes. Sie verzögern den Durchtritt von Feuer und sorgen dafür das Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben, damit das sichere Verlassen eines Gebäudes im Brandfall möglich ist.

Normen und Vorschriften

Für Feuerschutztüren gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, DIN EN 14637, Instandhaltung, DIBT-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Fluchttüren, Fluchtwege, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren