Schlagwortarchiv für: Rauch- und Wärmefreihaltung

DIN EN 12101 Teil 6 Druckbelüftungsanlagen

DIN EN 12101 Teil 6 Druckbelüftungsanlagen

Druckbelüftungsanlagen (DBA) sind zentrale Sicherheitssysteme im modernen Hochhausbau. Sie sorgen im Brandfall für rauchfreie Treppenräume, sodass Menschen sicher evakuiert und gerettet werden können. Der erzeugte Überdruck verhindert das Eindringen von Brandrauch – eine entscheidende Voraussetzung für funktionierende Flucht- und Rettungswege.

Bislang fehlte ein einheitliches, genormtes Prüfverfahren, um die Funktionsfähigkeit und Leistungsbeständigkeit von Druckbelüftungsanlagen verlässlich zu bewerten. Mit der überarbeiteten DIN EN 12101-6 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 6: Festlegungen für Differenzdrucksysteme – Bausätze“ steht nun erstmals ein solches Verfahren zur Verfügung. Die Norm definiert klare Anforderungen für die Prüfung der Systemkomponenten und ihrer Wechselwirkungen – unterteilt in drei Anhänge: Bausätze (A), Heißgasregelklappen (B) und Brandgasventilatoren (C). Nur regelungsrelevante Komponenten wie Ventilatoren, Frequenzumrichter, Drucksensoren und -klappen werden in die Prüfung einbezogen. Statische Elemente wie Dachkuppeln oder Entrauchungsklappen sind nicht prüfpflichtig.

Zwar können die Prüfstandsergebnisse nicht vollständig auf reale Gebäude übertragen werden – Faktoren wie Thermik, Türgrößen und Einbaubedingungen bleiben variabel. Dennoch bedeutet die Norm einen großen Schritt in Richtung Planungssicherheit, Transparenz und Vergleichbarkeit. Die Baustellenabnahme bleibt dabei unverzichtbar.

Hersteller haben ihre Systeme frühzeitig an die Normanforderungen angepasst bzw. entsprechende Komponenten entwickelt und erfolgreich geprüft. Meist entspricht die eingesetzte Technik bereits dem Stand der Norm. Unterschiede zwischen geprüften und nicht geprüften Systemen bestehen dann nur formal. Trotzdem bietet die Norm klare Vorteile bei der Systemwahl und schafft eine einheitliche Bewertungsgrundlage.

Die DIN EN 12101-6 gilt als wegweisender Qualitätsmaßstab. Schließlich stärkt sie den Anspruch auf geprüfte Sicherheit – im Sinne der Betreiber, Planer und aller, die sich im Ernstfall auf funktionierende Rettungswege verlassen müssen.

Autor: Klaus-Arndt Hueter, Pressereferent, TROX X-Fans GmbH

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

Tweet-Vorschlag
Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

Änderungen der Sorgfaltspflichten Thema im Planerbrief Nr. 53

Sorgfaltspflichten für Firmen im Planerbrief 53

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-15
vom 02. Mai 2025

Am 1. Mai 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 53 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Prof. Dr. Patrick Velte, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Leuphana Universität, auf die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten ein, die vor allem mittelständische Unternehmen entlasten, jedoch zugleich zentrale Ziele des Green Deals gefährden könnten.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue DIN EN 1838 zur Notbeleuchtung, die neue DIN EN 31010 zur Risikobeurteilung, der Einsatz von KI in der Videosicherheit, die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung sowie die Lichtsteuerung mit DALI-2. Der erste Beitrag geht auf die Neuerungen der im März 2025 erschienenen DIN EN1838 zur Notbeleuchtung für bauliche Anlagen ein. Der zweite Beitrag informiert über die neue DIN EN 31010, die Unternehmen durch erweiterte Methoden und gezielte Entscheidungshilfen ein effektiveres Risikomanagement in Bereichen wie TGA, Cybersecurity und Nachhaltigkeit ermöglicht. Der dritte Beitrag zeigt, wie sich die Videosicherheit durch KI, IoT und neue gesetzliche Vorgaben weiterentwickelt und welche Herausforderungen dabei für Planung, Betrieb und Datenschutz entstehen. Der vierte Beitrag erläutert die neue DIN 18232-10, die klare Anforderungen an Dienstleister im Bereich Rauch- und Wärmefreihaltung stellt und damit mehr Transparenz, Verbindlichkeit und Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen schafft. Der fünfte Beitrag schildert wie DALI-2 als Weiterentwicklung des Lichtsteuerungsstandards mehr Interoperabilität, Effizienz und Kompatibilität in moderne Gebäudekonzepte bringt. Außerdem werden zehn neue DGWZ-Seminare zum Thema Persönlichkeitsentwicklung vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 54 erscheint am 1. Juli 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
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Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, DIN EN 31010, Risikomanagement, Risikobeurteilung, KI, Videosicherheit, DIN 18232-10, Rauch- und Wärmefreihaltung, DALI-2, Seminare, Persönlichkeitsentwicklung, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

Tweet-Vorschlag
Die geplanten Änderungen der EU-Kommission zu Berichts- und Sorgfaltspflichten sind Thema im Planerbrief Nr. 53 der Mai-Juni-Ausgabe 2025. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-53

Pressemitteilung: PM-2025-15-Planerbrief-53.pdf

Planerbrief 53 - Mai-Juni 2025
Bild 1: Planerbrief-53-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).


Bild 2: Planerbrief-53-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 53. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen

Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-12
vom 01. April 2025

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Die neuen Anforderungen an Dienstleister sowie die verbindlichen Nachweispflichten für Qualifikation und Sachkunde sorgen für mehr Transparenz und Sicherheit im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung“, zeigt sich Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH, überzeugt.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

2.050 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN 18232-10, Norm, Rauch- und Wärmefreihaltung, Rauchschutz, Wärmeabzug, Rauchableitung, Brandschutz, Gebäudeschutz, Entrauchungssysteme

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Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erscheinen. www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-din-18232-10-rauch-waermefreihaltung

Pressemitteilung: DIN-18232-10-Dienstleister-Rauch-Waermefreihaltung.pdf

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Bild: DIN-18232-10-Rauch-Waermefreihaltung-Presse.jpg
Bildquelle: LAMILUX
Bildunterschrift: Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10 für Dienstleister von Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-18232-10

Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

Autor: Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement, Hautau GmbH

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Neue Norm für Rauch- und Wärmefreihaltung

Energieversorgung für RWA

Seit Dezember 2021 gilt die neue Norm DIN 18232-9 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 9: Mindestwerte der wesentlichen Merkmale für Energieversorgungen nach DIN EN 12101-10 sowie Steuertafeln nach ISO 21927-9“.

Diese Norm legt für die wesentlichen Merkmale einer Energieversorgung für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die einzuhaltenden Mindestwerte fest. Zudem legt sie ebenfalls die Merkmale an Steuertafeln für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und die dafür einzuhaltenden Mindestwerte einer Steuertafel fest.

Die wesentlichen Merkmale und deren Abkürzungen sind in der DIN EN 12101-2 definiert, der Nachweis der wesentlichen Merkmale ist durch den Anhang ZA der DIN EN 12101-2 geregelt. Eine pauschale Vereinbarung dieser Norm, zum Beispiel im Vertrag des Bauherrn mit einem Architekten oder Fachplaner, ersetzt jedoch keine ausreichende objektbezogene Planungsleistung. Dieses Dokument ersetzt die Norm DIN 18232-9:2016-07.

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Schlagwortarchiv für: Rauch- und Wärmefreihaltung

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung

DIN 18232-10
Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DIN 18232-10 legt die Anforderungen an den Dienstleister und an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Brandsicherheitsanlagen im Sinne dieses Dokuments sind beispielsweise Anlagen zur Rauchableitung (zum Beispiel EAT), zum natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzug (zum Beispiel NRA, MRA, RWA), zur Rauchfreihaltung (Differenzdrucksysteme, zum Beispiel RDA) und Rauchschürzen (RS).

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung  (SpA zu CEN/TC 191/SC 1 und ISO/TC 21/SC 11 sowie zu Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7)“ im  DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-10:2024-12 ist im Dezember 2024 in Kraft getreten und geht auf den Normen-Entwurf DIN 18232-10:2023-12 vom Dezember 2023 zurück.

Inhalt

DIN 18232-10 - InhaltDIN 18232-10 Rauch-und Wärmefreihaltung – Inhalt

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Abkürzungen

5 Anforderungen an das Dienstleistungsunternehmen
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Anforderungen an den Dienstleister
5.3 Weitere Anforderungen

6 Anforderungen an die Beschäftigten
6.1 Allgemein
6.2 Funktion A (Verantwortliche Fachkraft)
6.3 Funktion B
6.4 Funktion C
6.5 Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B
6.5.1 Mindestqualifikation für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B, Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Funktion A für Anlagen zur Rauchableitung und natürliche Rauchabzugsanlagen
6.5.2 Mindestqualifikation für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B, Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Furiktion A für Anlagen zur maschinellen Rauchableitung und Rauchfreihaltung

7 Überprüfungskriterien
7.1 Allgemein

Anhang A (normativ) Anforderungen an die erforderliche Dokumentation
A.1 Allgemeines
A.2 Planung
A.3 Projektierung
A.4 Montage
A.5 Inbetriebsetzung
A.6 Uberprüfung
A.7 Abnahme
A.8 Instandhaltung

Anhang B (informativ) Weitergabe der Dokumente

Anhang C (informativ) Anlagenbeschreibung (Beispiel)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 18232-10, Norm, Vorschrift, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, Rauch- und Wärmefreihaltung, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme, Instandhaltung, Rauchableitung, Rauchabzug, Rauchfreihaltung