Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden
Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.
Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.
Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG
Weitere Informationen
- Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023
- Seminar Trinkwasserhygiene nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A und Kategorie B
- Übersicht zu Trinkwasserhygiene
- Löschanlagen und Trinkwasserhygiene
- Planerbrief 43 – September-Oktober 2023
- Planerbrief – Übersicht