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Brandschutzbeauftragter

Wer eignet sich zum Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzbeauftragte in Betrieben werden auf Basis besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Sie stehen dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Seite.

Brandschutzbeauftragte erhalten eine qualifiziert Ausbildung, besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind aber nicht notwendig. Idealerweise verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind in der Regel erfahrene und mit dem Betrieb vertraute Mitarbeiter, die der großen Verantwortung gerecht werden können und sich auch gegenüber dem Arbeitgeber und Behördenvertretern durchsetzen können.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung werden Personen als Brandschutzbeauftragte bestellt, die aufgrund ihrer Ausbildung über entsprechende Qualifikationen verfügen. Welche Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten gestellt werden, stellt die „Information 205-003“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Detail dar.

DGUV Information 205-003

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV beschreibt  in der DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.  

Die DGUV Information 205-003 stellt die Zusammenführung und -berarbeitung der drei bisherigen existierenden Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01) dar.

Weitere Informationen

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Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft

Übersicht zu verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

EinführungQualifikation | Aufgaben einer VEFKNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen die Verantwortung im Bereich Elektrosicherheit eines Unternehmens. Der Begriff „verantwortliche Elektrokraft (VEFK)“ wird das erste Mal in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ genannt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen, benötigen eine verantwortliche Elektrofachkraft. Der Geltungsbereich umfasst alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu eine sichere Umgebung in der Organisation und geeignete Mittel bereitzustellen, die die Gesundheit seiner Arbeitnehmer sichern. Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung.

Sollte die Führungskraft selbst keine Fachkraft aus dem Bereich der Elektrotechnik sein, kann sie die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit nicht übernehmen und muss sie dann nach DGUV Vorschrift 3 über eine schriftliche Bestellung an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen. Die schriftliche Bestellung muss ordnungsgemäß und weisungsfrei sein. Das bedeutet, dass die verantwortliche Elektrofachkraft in ihren fachlichen Entscheidungen nicht an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden ist. Allerdings hat sie eine Garantenstellung inne, sie muss also die Sicherheit der Mitarbeiter garantieren. Dazu muss sie auf bestimmte Ereignisse und aufkommende Unfälle mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Wird dies unterlassen, kann sie dafür haftbar gemacht werden. Die VEFK muss dabei kein direkter Mitarbeiter des Unternehmens sein, auch geeignete Mitarbeiter eines externen Dienstleisters können diese Funktion übernehmen.

Qualifikation

Verantwortliche Elektrofachkräfte sollten über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs
  • Eine zeitnahe Berufserfahrung
  • Eine Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken

Aufgaben einer VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für:

  • Die rechtssichere Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
  • Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
  • Die Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks im Betrieb
  • Das Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Das Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Die Sicherstellung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter
  • Das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen)
  • Die Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen und ggf. deren Einweisung vor Ort
  • Die Verbindung zum betrieblichen Brandschutz in Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung

Normen und Vorschriften

Für verantwortliche Elektrofachkräfte stehen eine Reihe von Normen und Rechtsvorschriften zur Verfügung:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Fachverantwortung, Elektrosicherheit, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Qualifikation, schriftliche Bestellung, DIN VDE 1000-10, sicherer Betrieb, Unternehmer, Betreiberverantwortung