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PV-Anlagen technisch sicher betreiben

Photovoltaik-Anlagen technisch sicher betreiben

Betreiber öffentlicher und gewerblicher Gebäude sind verantwortlich, Photovoltaik-Anlagen (PV) technisch sicher zu betreiben. Die Grundlage ist eine ordentliche Erstprüfung. Das verpflichtet Errichter, die erforderlichen Messungen auf der Gleichspannungs- und Wechselspannungsseite durchzuführen und diese rechtssicher zu dokumentieren. Übersichts- und Schaltpläne sowie Netzanmeldeprotokolle sind ebenfalls beizufügen. Die PV-Anlage darf keine anderen technischen Anlagen in ihrer Sicherheit und Funktion beeinträchtigen.

Im Brandschutz müssen Betreiber neben der Wirksamkeit der äußeren Blitzschutzanlage des Gebäudes erforderliche Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandwände und Brandabschnitte, sowie Maßnahmen zur Evakuierung und Brandbekämpfung des Gebäudes erforderlichenfalls überprüfen. Die PV-Anlage ist eventuell auf Gefahrenmeldeanlagen aufzuschalten. Weitere Anforderungen können vom Sachversicherer vertraglich vorgegeben werden. Betreiber sollten daher vor Übernahme einer PV-Anlage bereits ab der Planungsphase sachkundige Experten hinzuziehen und auf einer ordentlichen Abnahme durch einen Sachverständigen bestehen.

Autor: Marc Fengel, Ingenieur- und Sachverständigenbüro UG, VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen

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PV-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen schützen

Photovoltaik-Anlagen (PV) sind aufgrund ihrer häufig exponierten Lage, beispielsweise auf dem Dach, durch Blitzeinschlag brandgefährdet. Umso wichtiger ist daher der Brandschutz von PV-Anlagen. Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden müssen dabei nicht nur das bestehende Brandschutzkonzept des Gebäudes, sondern auch zahlreiche Richtlinien beachtet werden.

So legen die Landesbauordnungen klar fest: Brennbare PV-Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Im Brandfall würden sie das Feuer ansonsten bis auf die angrenzende Dachfläche führen. Dennoch sind Fälle denkbar, in denen sich die Führung brennender Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. Dann müssen die Leitungen unbedingt geschützt verlegt werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu zwei mögliche Lösungen festgelegt: Die PV-Leitungen können in robusten Edelstahlkanälen verlegt werden oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen umhüllt werden.

Beide Lösungen entsprechen den Vorgaben. Die Kabelbandagen sind schwer entflammbar, aber dennoch brennbar. Die Verlegung der PV-Leitungen in Edelstahlkanälen ist näher an den Bauordnungen, da sie formstabil und nicht brennbar sind

Autorin: Julia Belz, Marketing Redakteurin, OBO Bettermann Holding GmbH & Co KG

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