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DGUV Vorschrift 3 – „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

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Übersicht

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals bekannt als BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung und den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Ziel ist es, Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern und die Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit elektrischen Geräten zu gewährleisten. Die Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und damit potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Die aktuell gültige Regel DGUV Vorschrift 3 ist im Januar 1997 in Kraft getreten und ersetzt die BGV A3.

 

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe
§ 3 Grundsätze
§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln
§ 5 Prüfungen
§ 6 Arbeiten an aktiven Teilen
§ 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
§ 8 Zulässige Abweichungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV_Regel_208-061DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

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Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitsschutz, DGUV, DGUV Vorschrift 3, Elektirsche Anlagen, Betriebsmittel, Regeln, Vorschriften