Prüffristen im betrieblichen Brandschutz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni 2022 die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln, DGUV Regeln und Informationen, anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der Sachversicherer gefordert. Darüber hinaus sind baurechtliche Auflagen/Einzelforderungen für Prüfungen aus dem Baugenehmigungsverfahren für das jeweilige Objekt zu beachten.
Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und unterstützt damit die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe definiert.
Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:
- Löschanlagen
- Brandvermeidungsanlagen
- Brandbekämpfungseinrichtungen
- Feuerlöscheinrichtungen
- Branderkennungsanlagen
- Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Organisatorische Maßnahmen
Weitere Informationen
- DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“
- Seminar „Brandschutz – Grundlagen“
- Seminar „Brandschutztüren und Feststellanlagen überprüfen“
- Seminar „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Sachkunde“
- Übersicht zu Brandschutz
- Planerbrief 37 – September-Oktober 2022
- Planerbrief – Übersicht