Schlagwortarchiv für: Planung

Mit UV-C gegen Corona

Mit UV-C gegen Corona

Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen. Technologien wie Ultraviolettstrahlung (UV-C) bieten Lösungen, um Menschen vor dem Coronavirus und andere Infektionen zu schützen. UV-C-Strahlung wird seit Jahrzenten zur Bekämpfung von schädlichen Keimen verwendet, ist gut erforscht und relevanter denn je für die Ausstattung von Innenräumen.

UV-C ist ein Teil der nicht sichtbaren elektromagnetischen Strahlung im Bereich 100-280 nm. Die UV-C-Strahlung schädigt die DNA/RNA von Bakterien und Viren wie SARS-CoV-2, sodass sie nicht mehr ansteckend sind.

Für Zweck- und Nutzgebäude gibt es unterschiedliche Methoden, um Viren zu bekämpfen. Neben der Wasserdesinfektion sind die Hauptanwendungen die Oberflächen- und Luftdesinfektion. Die Oberflächendesinfektion kann z. B. für Einkaufswagen, Sanitäranlagen und Umkleiden, aber auch für Mobilfunkgeräte und Werkzeuge eingesetzt werden. Die Luftdesinfektion schützt die Gesundheit der Menschen dort, wo sie sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten z. B. in Büros, Schulen, Supermärkten und Fitnessstudios.

Die Umsetzung erfolgt durch Upper Air Geräte, also die Desinfektion der oberen Luftschicht eines Raumes, durch den Einbau von UV-C-Filtern in RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb oder durch geschlossene aktive UV-C-Geräte. Professionelle Planung und Installation sind die Basis für eine sichere und effiziente UV-C-Lösung.

Mit UV-C gegen Corona

Autor: Alexander Birke, Business Development Manager UV-C, Signify GmbH

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen

Vor der Planung oder Modernisierung neuer Aufzüge steht die Bedarfserhebung. Bei komplexen Aufzugsanlagen beispielsweise in Krankenhäusern kann sich eine genauere Betrachtung bis in die Betriebsorganisationsplanung erstrecken. Die Verbindung gelenkter Prozesse mit einer durchdachten Fördertechnik führt zu passgenau gesteuerten Aufzugsanlagen, deren Betrieb auch langfristig wirtschaftlich ist.

Bei der Bewirtschaftung aller gewerblich genutzten Aufzugsanlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungsbeurteilungen vor. Sie können den Anstoß für eine Nutzwertbetrachtung oder bei sanierungsbedürftigen Aufzugsanlagen für eine Modernisierung geben.

Autor: Eduard Eberling, Bereichsleiter Aufzugsplanung, Fact Gruppe

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Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung

Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-02 vom 4. März 2020

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung seit November 2019 in Kraft. #din-en-1838 www.dgwz.de/notbeleuchtung

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Neue Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung
Bildquelle: Inotec Sicherheitstechnik GmbH
Bildunterschrift: Im November 2019 ist die Norm DIN EN 1838 für Notbeleuchtung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notbeleuchtung

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Neue DIN EN 1838 Notbeleuchtung

Im November 2019 erschien eine redaktionell angepasste Fassung der DIN EN 1838. Sie legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind. Sie ersetzt damit die Norm  vom Oktober 2013. Die Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage auffielen.

Eine nennenswerte Änderung betrifft Abschnitt 4.1.1 Anforderungen an die Errichtung, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden, z. B. geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.

Die Praxis zeigt jedoch, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und damit eine eventuelle Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Im Sinne der Sicherheit wird empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen.

Autor: Jörg Finkeldei, Leiter Normungs- und Vorschriftenwesen, Inotec Sicherheitstechnik GmbH

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Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

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Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

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Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

VdS 2095 für Brandmeldeanlagen überarbeitet

Die Richtlinien VdS 2095 für die sichere Planung und den Einbau von automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) wurden umfassend überarbeitet. Unter anderem wurden neue Hilfestellungen zum Beispiel zur Schnittstellengestaltung und für das Projektieren innovativer Meldetechniken ergänzt. In den Richtlinien ist eine Berichtigung der DIN VDE 0833-2:2017-10 enthalten.

Die neue VdS 2095 kann im VdS-Webshop zum Preis von 110 Euro netto bestellt oder heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Planen und ausführen mit Design & Build

Der Bau von Gebäuden erfordert das komplexe Zusammenspiel mehrerer Firmen und Gewerke. Verzögerungen und Kostenexplosionen sind keine Seltenheit. Die Lösung: Design & Build. Von Anfang an arbeitet ein Team aus Planungs- und Bauingenieuren zusammen. In den USA werden bereits 40 % aller Bauprojekte mit Design & Build abgewickelt. Auch hierzulande setzt sich die Fusion von Planung und Ausführung zunehmend durch. Die Vorteile für Bauherren und Bauunternehmen liegen auf der Hand:

Beim partnerschaftlichen Bauen erhält der Auftraggeber alle Leistungen von der Planung bis zur Übergabe von einem einzigen Auftragnehmer. Die frühe Zusammenführung der Kompetenzen führt zu Vertragssicherheit und einer vollständigen Kontrolle der Finanzen und des Zeitplans. Durch die Zusammenlegung von Ausführungsplanung und Werk- und Montageplanung sowie durch den Wegfall von Ausschreibungen werden Kosten gespart. Viele Bauunternehmen haben den Trend erkannt und eine interne Planungsabteilung aufgebaut – Wettbewerbsvorteil inklusive. Selbst Architektur- und Planungsbüros können sich durch ein Joint Venture mit Subunternehmern für die Ausführung von Design & Build Projekten qualifizieren. Der digitale Schlüssel zur vernetzten Baukultur der beteiligten Partner ist Building Information Modeling (BIM) als gemeinsame Arbeitsplattform. Kurzum: Design & Build ist vernetzt, schnell und preiswert.

Autor: Jan Piske, Competence Center Design & Build, Caverion Deutschland GmbH

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Neue Norm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home

Neue DIN VDE V 0826-1 Smart Home

Logo DFK Deutsches Forum KriminalPräventionIm September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Autorin: Sabrina Mohr, Sachbearbeiterin für Einbruchschutz und Smart Home, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

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