Schlagwortarchiv für: Planung

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung

DGWZ: 100 Seminarteilnehmer Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-07
vom 28. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar „Notstromversorgungsanlagen – Grundlagen Planung und Betrieb“ geschult. Das neu konzipierte Seminar fand erstmalig im August 2024 statt. Die Seminarteilnehmer werden zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen ausgebildet. Sie erlernen firmen- und produktneutrales Fachwissen, um vorbeugende Maßnahmen für einen Stromausfall zu ergreifen, wichtige Parameter für einen sicheren Aufbau und den Einsatz der Anlagen und die notwendigen Tätigkeiten für einen funktionstüchtigen Betrieb.

Für das Seminar wurde ein neuer Referentenkreis gebildet. Die Referenten sind qualifizierte Fachleute mit elektrotechnischer Berufsausbildung und mehrjähriger Erfahrung im elektrotechnischen Bereich und der Notstromversorgung. Sie haben aktuell eine leitende oder verantwortliche Funktion und verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation als Meister, Ingenieur oder Sachverständiger.

Zielgruppen der Seminare sind Planer, Errichter und Betreiber von Gebäuden, Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, und Kritischer Infrastruktur (KRITIS) sowie Öffentlicher Dienst, Hersteller und Dienstleister für Notstromversorgung. Die Teilnehmer sind in der Regel Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker oder Technische Leiter.

1.424 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Notstromversorgung, Seminar, 2025, Grundlagen, Planung, Betrieb

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult. www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/100-teilnehmer-seminar-notstromversorgung

Pressemitteilung: PM_2025_07_100_Teilnehmer_Seminar_Notstromversorgung.pdf

DGWZ 100. Seminarteilnehmer Notstromversorgung
Bild: 100-Teilnehmer-Seminar-Notstromversorgung-Presse.jpg
Bildquelle: ShDrohnenFly – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat im Februar 2025 den 100. Teilnehmer zum Seminar Notstromversorgungsanlagen geschult.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Eine schnelle, effiziente und zuverlässige Datenübertragung bildet zwar das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch neben anderen, standortbezogenen Herausforderungen verursacht die Dateninfrastruktur noch immer Rückenschmerzen. Damit der Datenfluss flächendeckend sicher und reibungslos funktioniert, kommt der Planung der Übertragungswege daher eine entscheidende Rolle zu.

Schon bei der Planung sollte darauf geachtet werden, auch den Bedarf an Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit für zukünftige Anwendungen zu berücksichtigen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl an Cloud-gestützten Diensten im Einsatz, die gleichzeitig und zuverlässig online sein müssen, Tendenz steigend. Deshalb sollte eine strukturierte Verkabelung mit einem leistungsfähigen Glasfaser-Backbone heute zum Goldstandard der Planung gehören. Konkret bedeutet das, mindestens 1 Gbit/s innerhalb der Etageninfrastruktur vorzusehen und 10 Gbit/s für die Verbindung der Etagen untereinander. Hochwertige Netzwerkkabel aus Kupfer (Cat 7 – 600 MHz / Cat 8 – 2.000 MHz) oder Glasfaser sollten selbstverständlich sein, ebenso eine fachgerechte Montage der Patchfelder und Netzwerkdosen, mit den normgerechten Längen und Abschirmungen. Neben dem kabelgebundenem Primärsystem sollte zudem eine zusätzliche Versorgung mit stabilem WiFi der Standards 6E oder 7 eingeplant werden, um mobile Geräte optimal anbinden und nutzen zu können. Für Spezialanwendungen mit hoher elektromagnetischer Verträglichkeit oder sehr hohen Datenschutzanforderungen sei an dieser Stelle auch die Li-Fi-Technologie erwähnt, die im Gegensatz zu Radiofrequenzen Lichtimpulse nutzt – eine innovative Ergänzung zu WiFi und 5G, die einen genaueren Blick lohnt.

Neben den rein technischen Aspekten möchte ich auf die europäische Regelsetzung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Planung hat. Im Mai 2024 ist der „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) in Kraft getreten, der Glasfaserverkabelung als Mindestausstattung für alle Gebäude vorsieht, die ab Mai 2026 neu errichtet oder umfangreich saniert werden. Die EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) fordert bei größeren Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern die Außenhaut energetisch ertüchtigt wird, ebenfalls eine Glasfaserverkabelung. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigens ein Expertengremium gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die europäischen Vorgaben auf bestehende Normen und Standards zu übertragen und bis Dezember 2025 eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Hier wirkt auch der ZVEH intensiv mit, um speziell die Definitionen für umfangreiche und größere Sanierungen zu konkretisieren und so Verunsicherung vorzubeugen. Die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden beginnt bei der Planung – also bei Ihnen!

Autor: Paul Seifert, Leiter Referat Technik und Digitalisierung, ZVEH

Weitere Informationen

Neue GEFMA-Richtlinie 116 veröffentlicht

Neue GEFMA-Richtlinie 116

Die neue Richtlinie GEFMA 116 „Planungs- und baubegleitendes Facility Management“ wurde in einem länder- und verbandsübergreifenden Arbeitskreis zwischen dem Deutschen Verband für Facility Management e. V. (gefma), Facility Management Austria (FMA) sowie IFMA Schweiz entwickelt.

Mit zehn Themenbereichen und 77 Fokusthemen unterstützt die Publikation vor allem Bauherren, Planer und Facility Manager dabei, einen ganzheitlichen Prozess für Planung, Bau und Betrieb zu entwickeln. Dieser bildet in jeder Phase des Bauprojekts die wichtigsten Schlüsselthemen für einen erfolgreichen Lebenszyklus der Immobilie ab.

Durch die systematische Integration des planungs- und baubegleitenden Facility Managements in ein Immobilienprojekt soll ein Beitrag für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit von Gebäuden entstehen.

GEFMA 116 ist ab sofort für Mitglieder kostenfrei im gefma-Onlineshop erhältlich. Nicht-Mitglieder können sie dort zum Preis von 98 Euro zzgl. USt. erwerben.

Weitere Informationen

Licht: DIN EN 12464-1 Beiblatt 1 neu erschienen

Im Mai 2024 ist die überarbeitete Norm DIN EN 12464-1 Beiblatt 1: 2024-05 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen; Beiblatt 1: Beleuchtungskonzepte für künstliche Beleuchtung“ erschienen. Die aktuelle Norm ersetzt damit die Fassung vom August 2017.

Das Beiblatt der Norm legt die Erfordernisse für Sehkomfort und Sehleistung fest und bezieht nicht die Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ein. Es beschreibt die Rahmenbedingungen für die planerische Umsetzung von Beleuchtungskonzepten und richtet sich daher primär an Planende. Die Hinweise sollen dabei helfen, zugleich die Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ und der DIN EN 12464-1 einzuhalten.

Gegenüber der Vorgängerversion wurden die Beleuchtungskonzepte aktualisiert und die Beleuchtungsarten gestrichen. Als weitere Punkte wurden die Kriterien der Beleuchtungsplanung, die Steuerung von Beleuchtungsanlagen sowie die Planung der Beleuchtung aus dem Dokument entfernt.

Die Brancheninitiative licht.de hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für LichtTechnik und LichtGestaltung (LiTG) einen Leitfaden herausgebracht, der ergänzende Hinweise liefert, wie Architekten und Lichtplanende die Norm bei der Lichtplanung für Arbeitsplätze praktisch anwenden können.

Weitere Informationen

Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-13 vom 5. Juni 2024

Zum 1. Juni 2024 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2014. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Sprachalarmanlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen. Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2. In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Die Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. Besondere Bedeutung erhalten die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Der Anwendungsbereich wurde ebenso aktualisiert, so dass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Zudem enthält das Dokument nun ein „vereinfachtes“ und ein „ausführliches“ Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit zu den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurde ebenso einiges geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung an das europäische Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Auch der Themenbereich „Brandfalldurchsagen“ wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

„Die Veröffentlichung der neuen DIN VDE 0833-4 markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in Gebäuden. Damit wird den aktuellen Entwicklungen und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen. Sie bietet eine verlässliche Grundlage für Planer, Errichter und Betreiber von Sprachalarmanlagen und stellt sicher, dass im Ernstfall Menschenleben besser geschützt werden“, so Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH.

Die neue Norm kann zum Preis von 111,29 Euro netto zzgl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue DIN VDE 0833-4:2024-06 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ veröffentlicht. #Sprachalarmanlage #Brandmeldeanlage www.dgwz.de/neue-din-0833-4-sprachalarmanlagen

Download
www.dgwz.de/neue-din-0833-4-sprachalarmanlagen

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-0833-4

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen aktualisiert

VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen

Die VdS-Richtlinien rund um Wasserlöschanlagen wurden überarbeitet und sind im Januar in einer neuen, aktualisierten Auflage erschienen. Zu den aktualisierten Regelwerken zählen:

  • VdS CEA 4001:2024-01 – Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
  • VdS 2108:2024-01 – Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau sowie
  • VdS 2109:2024-01 – Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau.

Die VdS-Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet, so daß Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen berücksichtigt werden. Sie richten sich an Planer, Errichter und Betreiber von Wasserlöschanlagen sowie an Sachversicherer. Betreiber erhalten damit Hinweise, um Wartung und Instandhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen.

Welche Änderungen wurden vorgenommen? In der VdS CEA-Richtlinie 4001:2024-01 zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind. Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden.

Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Weitere Informationen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-03 vom 8. Februar 2024

Im Januar 2024 sind die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“, VdS 2108 „Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau“ und VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen sowie Betreiber und Sachversicherer von Wasserlöschanlagen, die darin wichtige Hinweise zur Wartung und Instandhaltung finden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Hier wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind.

Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden. Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Die neuen Regelwerke dienen Unternehmen, Planern und Installateuren als Leitfaden für die Entwicklung und Implementierung von Wasserlöschanlagen, um eine effektive Brandprävention und -bekämpfung in verschiedenen Umgebungen, darunter industrielle Anlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen, zu gewährleisten. Damit verbessern sie den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt.

2.060 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserloeschanlagen erschienen. #Wasserlöschanlagen #Sprinkleranlage #Schaumlöschanlagen www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

Download
www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Bildquelle: VdS
Bildunterschrift: Zum Januar 2024 wurden die VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/vds-cea-richtlinie-sprinkleranlagen

Referenten für Notstromversorgung gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-02 vom 6. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt.

Für die Referententätigkeit werden Experten idealerweise mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Technische Leiter oder Meister des Elektrohandwerks, im öffentlichen Dienst oder der Produktentwicklung tätig sind.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Vorschriften wie unter anderem die technischen Normen DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718 und DIN 6280-13 vermittelt werden. Sie sollen Einblick in technische Ausführungen von Notstromanlagen, deren Auswirkungen auf andere technische Anlagen und Wechselwirkungen zum öffentlichen Netz erhalten. Vorgehen, Fallstricke und Häufigkeit regelmäßiger Betriebstests sowie die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden ebenso vorgestellt. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastruktur (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

1.734 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
E-Mail     presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. www.dgwz.de/notstromversorgung

Download
www.dgwz.de/referenten-seminar-notstromversorgung

Bildquelle: ShDrohnenFly – stock.adobe.com
Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Aktualisierte Norm DIN 14462 für Wandhydrantenanlagen

Im Juli 2023 ist die aktualisierte DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen ‚trocken‘ “ erschienen. Darin wurden die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden hier in einer Tabelle genau definiert. Sie sollen jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch den Sachkundigen war es bisher möglich, dass lediglich eine Kompo­nente der Löschwasseranlage geprüft wurde und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. Die überarbeitete Norm stellt stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, zum Beispiel Not­einspeisung, Regel- und Entleerungsarma­turen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht nicht aus. 

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden. Betreiber müssen also künftig selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren.

Autor: Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH

Weitere Informationen

BHE-Praxis-Ratgeber Rauch- und Wärmeabzug neu aufgelegt

BHE-Praxis-Ratgeber zu RWA neu aufgelegt

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) hat den Praxis-Ratgeber zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) überarbeitet und in der 3. Auflage veröffentlicht. RWA sind wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes. Sie sorgen für eine raucharme Schicht, erleichtern die Evakuierung von Personen sowie den Einsatz der Rettungskräfte und können somit Leben retten.

Das Nachschlagewerk bietet ausführliche Hinweise zu den relevanten Normen und Richtlinien sowie zu den rechtlichen Grundlagen und bauaufsichtlichen Forderungen für Entrauchungssysteme. Es liefert einen detaillierten Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Arten von RWA und deren Komponenten. Es vermittelt zahlreiche Praxistipps zur fachgerechten Planung, Installation, Instandhaltung und Dokumentation. Der über 100 Seiten umfassende Praxis-Ratgeber zu RWA kann über die Webseite des BHE zum Preis von 17,80 € (zzgl. MwSt. und Versand) bestellt werden.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Planung

DIN 18232-10 Rauch- und Wärmefreihaltung

DIN 18232-10
Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung,
Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DIN 18232-10 legt die Anforderungen an den Dienstleister und an die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Brandsicherheitsanlagen im Sinne dieses Dokuments sind beispielsweise Anlagen zur Rauchableitung (zum Beispiel EAT), zum natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzug (zum Beispiel NRA, MRA, RWA), zur Rauchfreihaltung (Differenzdrucksysteme, zum Beispiel RDA) und Rauchschürzen (RS).

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung  (SpA zu CEN/TC 191/SC 1 und ISO/TC 21/SC 11 sowie zu Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7)“ im  DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-10:2024-12 ist im Dezember 2024 in Kraft getreten und geht auf den Normen-Entwurf DIN 18232-10:2023-12 vom Dezember 2023 zurück.

Inhalt

DIN 18232-10 - InhaltDIN 18232-10 Rauch-und Wärmefreihaltung – Inhalt

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Abkürzungen

5 Anforderungen an das Dienstleistungsunternehmen
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Anforderungen an den Dienstleister
5.3 Weitere Anforderungen

6 Anforderungen an die Beschäftigten
6.1 Allgemein
6.2 Funktion A (Verantwortliche Fachkraft)
6.3 Funktion B
6.4 Funktion C
6.5 Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B
6.5.1 Mindestqualifikation für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B, Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Funktion A für Anlagen zur Rauchableitung und natürliche Rauchabzugsanlagen
6.5.2 Mindestqualifikation für Beschäftigte in der Funktion A und in der Funktion B, Prüfungsinhalte für Beschäftigte in der Furiktion A für Anlagen zur maschinellen Rauchableitung und Rauchfreihaltung

7 Überprüfungskriterien
7.1 Allgemein

Anhang A (normativ) Anforderungen an die erforderliche Dokumentation
A.1 Allgemeines
A.2 Planung
A.3 Projektierung
A.4 Montage
A.5 Inbetriebsetzung
A.6 Uberprüfung
A.7 Abnahme
A.8 Instandhaltung

Anhang B (informativ) Weitergabe der Dokumente

Anhang C (informativ) Anlagenbeschreibung (Beispiel)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 18232-10, Norm, Vorschrift, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, Rauch- und Wärmefreihaltung, Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme, Instandhaltung, Rauchableitung, Rauchabzug, Rauchfreihaltung

Stressbewältigung

Informationen zur Stressbewältigung

Einführung | Symptome | Prävention | Resilienz | FAQ | Weitere Informationen

Einführung

Stress gehört zum Berufsalltag und entsteht, wenn Anforderungen dauerhaft die verfügbaren Ressourcen übersteigen. Kurzfristige Belastungen lassen sich meist gut bewältigen, doch andauernder Stress ohne ausreichende Erholung kann zu körperlichen und psychischen Beschwerden führen. Um langfristig leistungsfähig und gesund zu bleiben, ist ein bewusster Umgang mit Stress entscheidend. Dazu zählen das frühzeitige Erkennen von Belastungen, wirksame Ausgleichsstrategien sowie der gezielte Aufbau mentaler Widerstandskraft.

Symptome

Stress ist eine natürliche Reaktion auf erhöhte Anforderungen – problematisch wird er, wenn er dauerhaft anhält. Entscheidend ist, Warnsignale frühzeitig wahrzunehmen und individuelle Stressauslöser zu erkennen.

Typische Stresssymptome sind:

  • Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Verspannungen
  • Gereiztheit, Antriebslosigkeit, emotionale Erschöpfung
  • Erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Störungen oder Burnout

Frühzeitige Analyse hilft:

  • In welchen Situationen entsteht besonders starker Druck?
  • Welche Reaktionen zeigen sich körperlich, emotional oder gedanklich?
  • Welche Denk- und Handlungsmuster verstärken den Stress?

Das Bewusstsein für individuelle Belastungsmuster ist Voraussetzung, um gezielte Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Prävention

Stress lässt sich nicht immer vermeiden – wohl aber beeinflussen. Prävention bedeutet, Belastungen vorzubeugen, Ressourcen zu stärken und Ausgleich zu schaffen.

Strategien zur Stressprävention:

  • Zeitmanagement: Aufgaben priorisieren, Pufferzeiten einplanen, realistische Zeitrahmen setzen
  • Struktur: Arbeitsabläufe ordnen, Routinen etablieren, Fokuszeiten nutzen
  • Regeneration: Feste Pausen, Bewegung, gesunder Schlaf und Ernährung

Entspannungsmethoden und mentale Techniken:

  • Progressive Muskelentspannung, Atemtechniken, Meditation
  • Achtsamkeit zur Förderung von Klarheit und Selbstwahrnehmung
  • Kognitive Strategien zum Umgang mit belastenden Gedanken

Selbstfürsorge bewusst gestalten:

  • Leistungsgrenzen erkennen und akzeptieren
  • Positive Erlebnisse im Arbeitsalltag bewusst fördern
  • Soziale Kontakte pflegen als emotionales Gegengewicht zum Stress

Resilienz

Resilienz ist die Fähigkeit, auch unter Belastung stabil zu bleiben und sich nach Krisen zu erholen. Sie lässt sich durch gezielte Strategien stärken und weiterentwickeln.

Wesentliche Merkmale resilienter Menschen:

  • Lösungsorientierung statt Problemfixierung
  • Selbstwirksamkeit und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
  • Flexibilität und realistischer Optimismus

Resilienz fördern durch:

  • Bewährte Routinen und Stabilität im Alltag
  • Rückblick auf erfolgreiche Bewältigungsstrategien
  • Reflexion und Lernprozesse aus schwierigen Situationen

Hilfreich ist ein individueller Stressmanagement-Plan:

  • Persönliche Stressfaktoren identifizieren
  • Konkrete Strategien zur Entlastung festlegen
  • Handlungsmöglichkeiten für akute Belastungssituationen definieren

So entsteht eine tragfähige Basis für gesundes, selbstbestimmtes Handeln – auch in herausfordernden Zeiten.

FAQ

Was hilft zur Stressbewältigung?

  • Zur Stressbewältigung helfen gutes Zeitmanagement, Entspannungstechniken, Bewegung, soziale Unterstützung und der bewusste Umgang mit eigenen Stressauslösern.

Was sind die 3 Säulen der Stressbewältigung?

  1. Instrumentelle Bewältigung – Stressquellen erkennen und gezielt verändern (z. B. Zeitmanagement, Arbeitsorganisation)
  2. Kognitive Bewältigung – Einstellung und Bewertung von Stressoren reflektieren (z. B. durch Achtsamkeit oder positives Denken)
  3. Regenerative Bewältigung – Körperlichen und seelischen Ausgleich schaffen (z. B. durch Entspannung, Bewegung und Erholung)

Welche 3 Arten von Stress gibt es?

  1. Akuter Stress – kurzfristige, vorübergehende Belastung in konkreten Situationen
  2. Chronischer Stress – andauernde Überforderung ohne ausreichende Erholung
  3. Eustress – positiver, aktivierender Stress, der motivierend wirkt und Leistung fördern kann

Was braucht der Körper, um Stress abzubauen?

  • Um Stress abzubauen, braucht der Körper vor allem Bewegung, Ruhephasen, ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung und Entspannung. Auch soziale Kontakte und bewusste Atmung unterstützen die Regeneration.

Was ist der AAA-Ansatz im Stressmanagement?

  • Avoid (Vermeiden):
    Stressquellen erkennen und wenn möglich vermeiden oder reduzieren (z. B. klare Abgrenzung, „Nein“-Sagen).
  • Alter (Verändern):
    Belastende Situationen aktiv gestalten oder Kommunikationsmuster anpassen (z. B. bessere Planung, Priorisierung).
  • Accept (Akzeptieren):
    Unveränderbare Umstände annehmen und den Umgang damit verändern (z. B. durch Achtsamkeit oder Perspektivwechsel).

Weitere Informationen

Stichwörter

Zeitmanagement, Prokrastination, Stressbewältigung, Pareto-Prinzip, Planung, Eisenhower-Matrix, Projektmanagent, Arbeitsteilung

Zeitmanagement

Informationen zu effizientem Zeitmanagement

Einführung | Grundlagen | Belastungen | Planung | FAQ | Weitere Informationen

Einführung

Ein strukturiertes Zeitmanagement und eine verlässliche Selbstorganisation gehören zu den Schlüsselkompetenzen in der modernen Arbeitswelt. Steigende Anforderungen, parallele Projekte und enge Zeitvorgaben erfordern einen bewussten und effektiven Umgang mit Ressourcen. Ziel ist es, Arbeitsprozesse so zu gestalten, dass sie effizient, nachhaltig und auf individuelle sowie betriebliche Anforderungen abgestimmt sind. Wer Prioritäten richtig setzt, den Überblick behält und den eigenen Arbeitsstil regelmäßig reflektiert, schafft die Grundlage für Produktivität, Belastbarkeit und beruflichen Erfolg.

Grundlagen

Effizientes Zeitmanagement beginnt mit einer klaren Struktur und dem Erkennen relevanter Aufgaben. Grundlage ist die Fähigkeit, Prioritäten zu setzen und Abläufe sinnvoll zu ordnen.

Bewährte Methoden zur Priorisierung:

  • Pareto-Prinzip (80/20-Regel): Konzentration auf die wichtigsten Aufgaben mit dem größten Nutzen
  • Eisenhower-Matrix: Systematische Einteilung von Aufgaben nach Dringlichkeit und Wichtigkeit

Strukturierung des Arbeitsalltags:

  • Wiederkehrende Aufgaben in feste Routinen integrieren
  • Standardisierte Abläufe schaffen Orientierung und entlasten die Planung
  • Zeitblöcke für konzentriertes Arbeiten reservieren, z. B. mithilfe der Pomodoro-Technik

Umgang mit typischen Zeitfressern:

  • Multitasking vermeiden, Fokus gezielt auf eine Aufgabe richten
  • Unterbrechungen reduzieren durch klare Kommunikationszeiten
  • Digitale Ablenkungen kontrollieren (z. B. E-Mail- und Nachrichtenkontrolle bündeln)

Belastungen

Ein gutes Zeitmanagement berücksichtigt auch psychische Belastungen und hilft, mit Druck und Überforderung konstruktiv umzugehen.

Prokrastination vermeiden:

  • Aufgaben konkret und erreichbar formulieren
  • Große Vorhaben in kleinere, überschaubare Arbeitsschritte unterteilen
  • Realistische Zeitrahmen setzen, um Blockaden zu reduzieren

Stress vorbeugen durch vorausschauende Planung:

  • Ausreichend Pufferzeiten einplanen
  • Frühzeitig Prioritäten klären, statt Aufgaben zu „stapeln“
  • Regelmäßige Pausen und Erholungsphasen bewusst einbauen

Reflexion und Eigenwahrnehmung:

  • Eigene Stressmuster erkennen und Gegenstrategien entwickeln
  • Aufgaben nach persönlicher Leistungskurve verteilen (z. B. anspruchsvolle Tätigkeiten in produktiven Phasen)
  • Langfristige Überforderung durch bewusste Selbstführung vermeiden

Planung

Die Auswahl geeigneter Werkzeuge und die kontinuierliche Anpassung der eigenen Planungsweise sind entscheidend für nachhaltigen Erfolg im Zeitmanagement.

Hilfsmittel und Tools:

  • Analoge Werkzeuge wie Wochenpläne, Kalender, Aufgabenlisten
  • Digitale Tools für To-do-Listen, Zeiterfassung oder Projektmanagement (z. B. Trello, Todoist, Asana)
  • Tools gezielt auswählen, die zum individuellen Arbeitsstil passen

Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen:

  • Aufgaben visualisieren und Fortschritt dokumentieren
  • Zuständigkeiten klar definieren – auch im Teamkontext
  • Gemeinsame Tools nutzen, um Zusammenarbeit effizient zu gestalten

Kontinuierliche Optimierung:

  • Regelmäßige Rückschau: Was lief gut? Was lässt sich verbessern?
  • Methoden flexibel an neue Anforderungen anpassen
  • Eigene Arbeitsweise bewusst weiterentwickeln und Routinen reflektieren

FAQ

Was ist Zeitmanagement?

  • Zeitmanagement bezeichnet die bewusste Planung, Strukturierung und Kontrolle der eigenen Zeit, um Aufgaben effizient zu erledigen, Prioritäten zu setzen und berufliche wie persönliche Ziele wirksam zu erreichen.

Wie heißt die Grundregel des Zeitmanagements?

  • Die Grundregel des Zeitmanagements lautet: „Wichtige Aufgaben haben Vorrang vor dringenden.“
    Diese Regel basiert auf der Eisenhower-Matrix und hilft, langfristige Ziele nicht durch kurzfristige Ablenkungen zu vernachlässigen.

Welche 5 Schritte gibt es für ein gutes Zeitmanagement?

  1. Ziele definieren – Klarheit über kurzfristige und langfristige Ziele schaffen
  2. Aufgaben sammeln – Alle anstehenden Tätigkeiten erfassen und sichtbar machen
  3. Prioritäten setzen – Wichtige von unwichtigen Aufgaben unterscheiden (z. B. mit der Eisenhower-Matrix)
  4. Planung durchführen – Zeit realistisch einteilen, Termine und Puffer einbauen
  5. Reflexion & Anpassung – Regelmäßig überprüfen, was funktioniert und was optimiert werden kann

Was ist die 60-60-30 Methode?

Die 60-60-30-Methode ist eine Zeitmanagement-Technik, bei der der Arbeitstag in drei produktive Blöcke unterteilt wird:

  • 60 Minuten konzentriertes Arbeiten
  • nochmals 60 Minuten fokussierte Arbeit
  • 30 Minuten aktive Regeneration oder kreative Tätigkeiten

Was ist die 60-20-20 Regel?

Die 60-20-20-Regel ist eine Zeitmanagement-Methode, bei der die verfügbare Arbeitszeit in drei Bereiche aufgeteilt wird:

  • 60 % für die wichtigsten und priorisierten Aufgaben
  • 20 % für Kommunikation und Abstimmungen (z. B. E-Mails, Meetings)
  • 20 % für Pufferzeit, spontane Aufgaben oder Weiterbildung

Weitere Informationen

Stichwörter

Zeitmanagement, Prokrastination, Stressbewältigung, Pareto-Prinzip, Planung, Eisenhower-Matrix, Projektmanagent, Arbeitsteilung

Zeitmanagement und Selbstorganisation

Zeit- und Selbstmanagement

Seminar Zeit- und Selbstmanagement

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult alle Mitarbeiter, die ihr Selbstmanagement optimieren und Produktivität steigern möchten.

Seminareinladung

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Zeitmanagement – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Zeitmanagement – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 10:00-17:00 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:00 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Teilnahmeurkunde sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 29.-30. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. März 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. Dezember 2025 – Essen – keine Anmeldung mehr möglich
  • 27.-28. Januar 2026 – München – keine Anmeldung mehr möglich
  • 05.-06. Mai 2026 – Köln – freie Plätze
    Messehotel Köln-Deutz | Theodor-Hürth-Straße 2-4 | 50679 Köln

Teilnahmegebühr

1.050,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Ein unzureichendes Zeitmanagement führt häufig zu Stress und Überlastung. Ohne klare Struktur und Effizienz sammeln sich Aufgaben an und Terminfristen rücken näher. Dies kann zu Fehlentscheidungen und geringerer Arbeitsqualität führen. Ein mangelndes Selbstmanagement beeinträchtigt die individuelle Leistung und persönliche Motivation.

Nutzen

Das Ziel des zweitägigen Seminars ist die klare Strukturierung und Fokussierung der täglichen Aufgaben. Die Teilnehmer lernen Prioritäten zu setzen und Fristen sicher einzuhalten. Durch gezieltes Selbstmanagement steigern die Teilnehmer ihre Produktivität und Freude an der Arbeit. Mithilfe von Strategien erreichen sie einen ausgewogeneren Lebensstil, welcher die berufliche Karriere vorantreibt.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme die Teilnahmeurkunde „Zeit- und Selbstmanagement“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Führungskräfte und Teamleiter
  • Projektmanager
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Mitarbeiter und Angestellte
  • Berufseinsteiger

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine Voraussetzung.

Inhalte

  • Einführung in Zeitmanagement und Grundlagen der Selbstmanagements
  • Techniken zur Verbesserung der Konzentration und Fokussierung
  • Strategien für mehr Produktivität
  • Ursachen und Strategien zur Überwindung von Prokrastination
  • Bedeutung und Auswirkungen von Routinen
  • Tools und Methoden zur effektiven Tages- und Wochenplanung
  • Stressbewältigung durch Zeitmanagement
  • Lebensbalance
  • Werkzeuge und Apps für ein besseres Zeitmanagement
  • Fallstudien und Gruppenarbeit
  • Erstellen eines individuellen Zeitplans
  • Reflexion und kontinuierliche Verbesserung

Referenten

  • Wolfgang Galler ist Trainer, Mediator und systemischer Coach, seine Expertise liegt in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Konfliktregulation und Projektmanagement.
  • Melanie Jonen ist Trainerin im Bereich Business Coaching mit Schwerpunkt auf Organisationsentwicklung, Stressprävention sowie Führungskultur.
  • Monika Polk ist Trainerin und Business Coach mit den Schwerpunkten Selbst- und Stressmanagement sowie Resilienz.
  • Susanne Rieger Vomhof ist Trainerin sowie Supervisorin in den Bereichen Organisations- und Teamentwicklung.
  • Ulrich Rose ist Trainer und Moderator mit den Schwerpunkten Personalführung, Führungskompetenz sowie Selbst- und Stressmanagement.
  • Yvonne Schneider ist systemischer Coach und berät in den Bereichen Führungsentwicklung, Personalwesen sowie Persönlichkeitsentwicklung.
  • Pia Ulbrich ist Coach im Bereich Business Coaching sowie Stressbewältigung und Burnoutprävention.
  • Volker Walzer ist Berater sowie Trainer und unterstützt Personen und Organisationen in den Themenfeldern Persönlichkeits-, Team- und Führungskräfteentwicklung.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Zeitmanagement – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Zeitmanagement – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Zeit, Management, Selbstmanagement, Eigenverantwortung, Organisation, Selbstorganisation, Effizienz, Zeitplanung, Produktivität, Zeitnutzung, Struktur, Selbstdisziplin, Planung, Eigenmotivation, Selbstreflexion, Persönlichkeitsentwicklung, Seminar, Online-Seminar, 2025, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

5

Seminar Wärmepumpen - Sachkunde nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte | Antragsunterlagen zur Zertifizierung | Seminar Wärmepumpen | Übersicht Wärmepumpen | VDI 4645 | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer erfolgreich zum Sachkundigen für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 geschult worden ist, über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Die DGWZ überprüft zur Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen eine Person und ihre zugehörige Firma. Voraussetzung zur Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen ist ein vollständiger und unterzeichneter Antrag sowie die Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Verzeichnis der Fachkräfte

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 (PDF)

Antragsunterlagen zur Zertifizierung

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Zertifizierungsordnung Fachkraft Wärmepumpen VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Gebührenordnung DGWZ-Verzeichnis

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Antrag Zertifizierung Fachkraft Wärmepumpen VDI 4645

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich mit dem Antragsformular und fügen Sie die Nachweise bei. Der Antrag kann digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte
Wärmepumpe, VDI 4645, Heizung, Heizungsanlagen, Bestandsgebäude, Wärmepumpensystem, Firmenverzeichnis, Verzeichnis, Register, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Zertifizierung, Fachbetrieb, Sachkundiger, Errichtung, Planung, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

VDI 4645 Wärmepumpen

VDI 4645
Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb

Übersicht | Inhalt | Richtlinie bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Richtlinie behandelt die für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern erforderlichen Schritte von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis zur Detailplanung. Sie gibt Hinweise zu empfohlenen hydraulischen Schaltungen, zur Dimensionierung von Anlagenkomponenten, zur Dokumentation, zur Inbetriebnahme der Anlage und  Unterweisung des Betreibers und auch zu Kostenbetrachtungen. Im Anhang der Richtlinie sind Checklisten und Beispiele zur Unterstützung der Vorgehensweise bei der Planung enthalten. Auch  das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen Anlagenbauteilen, wie weiteren Wärmeerzeugern, Wärmespeicherung, -verteilung und -übergabe wird betrachtet.

Für diese Richtlinie ist das VDI-Gremium „Qualitätssicherung von Wärmepumpen-Schulungen“ zuständig.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 4645:2023-04 tritt im April 2023 in Kraft und ersetzt die Richtlinie VDI 4645:2018-03 vom März 2018.

Inhalt

Inhalt zur Richtlinie VDI 4645

  • Vorbemerkung
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweise

3 Begriffe

4 Formelzeichen, Abkürzungen und Indizes

5 Bilanzgrenzen und Effizienzbetrachtung

5.1 Bilanzgrenzen

5.2 Effizienzbetrachtung einer Elektro-Wärmepumpe

5.3 Effizienzbetrachtung einer Gas-Wärmepumpe

6 Voruntersuchung

6.1 Genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen

6.2 Energiebezug

6.3 Besonderheiten bei Elektro-Wärmepumpen

6.4 Besonderheiten bei mit Brennstoff angetriebenen Wärmepumpen

6.5 Anforderungen an den Aufstellraum

7 Zuständigkeiten – Energieversorger, Behörden, Bergamt, Handwerk, Planung

8 Grundlagenermittlung

8.1 Bestandsaufnahme

8.2 Heizlast

8.3 Wärmeübergabe

8.4 Gebäudekühlung

8.5 Trinkwassererwärmung

8.6 Dimensionierung der Wärmepumpe

8.7 Betriebsweise

8.8 Wärmespeicher

8.9 Wärmequellen

8.10 Nutzung von Solarenergie

8.11 Anlagenkonzept

8.12 Angebotserstellung

9 Detailplanung der Komponenten und der Gesamtanlage

9.1 Vorbereitung der Detailplanung

9.2 Heizlast

9.3 Wärmeübergabe

9.4 Gebäudekühlung

9.5 Trinkwassererwärmung

9.6 Dimensionierung der Wärmepumpe

9.7 Auswahl der Betriebsweise der Wärmepumpe

9.8 Wärmespeicher und deren Dimensionierung

9.9 Wärmequellen

9.10 Nutzung von Solarenergie

9.11 Anlagenkonzept

9.12 Erstellung der Ausführungs- und Genehmigungsunterlagen

10 Auftragsvergabe

11 Inbetriebnahme und Unterweisung

11.1 Inbetriebnahme der Anlage

11.2 Dokumentation und Unterweisung des Nutzers

12 Inspektion und Wartung der Anlage

Anhang A Relevante Gesetze, Verordnungen, Normen

Anhang B Auslegungsbeispiel für ein Flächenheizsystem

Anhang C Auslegungsbeispiel für ein Heizkörpersystem

Anhang D Checkliste – Konzept- und Detailplanung von Wärmepumpenanlagen

Anhang E Ablaufplan zur Festlegung von Betriebsweisen und Wahl der Wärmepumpe

Anhang F Hydraulische Schaltungen

Anhang G Effizienzbewertung von Elektro-Wärmepumpen

Anhang H Kostenrechnung für eine Elektro-Wärmepumpe

Anhang I Beispiel Anlagenbuch F-Gase-Verordnung

Anhang J Zapfprofile

Anhang K Berechnungsbeispiel zur Auswahl der Wärmepumpe und Dimensionierung der Bauteile

Anhang L Checklisten für Inbetriebnahme/Reglereinstellungen, Fehlersuche, Sicherheitsüberprüfungen und Wartungs-/Inspektionsarbeiten

Norm bestellen

Richtlinie VDI 4645 Wärmepumpen – Richtlinie bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Wärmepumpenanlagen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, VDI 4645, VDI 4645:2023-04, Planung, Errichtung, Betrieb, Richtlinie, Norm, Vorschrift, Technische Regel, kaufen, bestellen, download

VDI 2166 Blatt 2 Elektromobilität

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)

Technische Regel bestellen

Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

DIN 14462 Wandhydrantenanlagen und Löschwasseranlagen

DIN 14462
Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen „trocken“

Übersicht | Norm bestellen | Inhalt |Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN 14462 richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht-öffentlichen Bereichen befinde Für die Bearbeitung der Norm ist der Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14462 ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Der Titel der DIN 14462:2023-07 lautet „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“. Die Norm ersetzt die alte Fassung DIN 14462:2023-09.

Norm bestellen

DIN 14462 – Norm bestellen

Inhalt

Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an die Auslegung, Berechnung und Installation von Löschwasseranlagen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Spezifische Anforderungen

5 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung
5.1 Allgemeines
5.2 Inbetriebnahme von Löschwasseranlagen „trocken“
5.3 Inbetriebnahme von Wandhydrantenanlagen
5.4 Inbetriebnahme von Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten

6 Instandhaltung

Anhang
Anhang A (informativ) Beispiele für die schematische Darstellung von Wandhydrantenanlagen, Löschwasseranlagen „trocken“ und Anlagen mit Überflur- bzw. Unterflurhydranten
Anhang B (informativ) Hinweise für Planer, Errichter und Betreiber
Anhang C (informativ) Aufbau eines Kontrollbuchs
Anhang D (informativ) Beispiel für Aufkleber zur Kennzeichnung von Wandhydranten

Bilder
Bild 1 Ausführungsbeispiel für den Anschluss von Druckerhöhungsanlagen in der Niederspannungshauptverteilung

Tabellen
Tabelle 1 Rohrleitungsmaterialien für nicht erdverlegte Löschwasserleitungen und Wandhydrantenanschlüsse
Tabelle 2 Geforderte Durchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14462, 2023-07, Wandhydrantenanlagen, Löschwasseranlagen, Löschwassereeinrichtungen, Löschwasserleitungen, Löschanlagen, Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Norm

DIN VDE V 0826 Smart Home

DIN VDE V 0826 Smart Home

Titel Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart HomeDIN VDE V 0826-1:2018-09
Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen

Im September 2018 haben die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) getragene Normungsorganisation Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 veröffentlicht. Die Norm für Gefahrenwarnanlagen (GWA) aus 2013 wurde überarbeitet und um die Sicherheitstechnik im Smart Home erweitert. Sie legt einheitliche Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung in Häusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die Vornorm dient zugleich als Grundlage für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik im Einbruchschutz bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anwendungsbeginn
Anwendungsbeginn der DIN VDE V 08261:2018-09 ist 1. September 2018.

Übergangsfrist
Für DIN VDE V 0826-1:2013-09 besteht eine Übergangsfrist bis 2019-09-30.

Inhalt

Inhalt Vornorm DIN VDE V 0826-1:2018-09 Smart Home Inhalt als PDF-Datei – DIN VDE V 0826-1:2018-09

Vorwort – Seite 8
1 Anwendungsbereich – Seite 10
2 Normative Verweisungen – Seite 10
3 Begriffe und Abkürzungen – Seite 12
3.1 Begriffe – Seite 12
3.2 Abkürzungen – Seite 18
4 Grundlegende Anforderungen – Seite 19
4.1 Allgemeines – Seite 19
4.2 Kommunikations- und Informationssicherheit – Seite 20
4.3 Anforderungen an die Hardware-Komponenten – Seite 20
4.4 Anforderungen an die Softwarequalität/-aktualität – Seite 20
4.5 Anlagenaufbau und Zuständigkeiten – Seite 21
4.5.1 Allgemeines – Seite 21
4.5.2 Gefahrenwarnanlage (GWA) als geschlossenes System – Seite 21
4.5.3 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
4.5.4 Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten –
Typ B (GWA/SHA-B) – Seite 23
4.5.5 Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 23
4.6 Schutzniveau – Seite 24
4.7 Offline-Modus – Seite 25
4.8 Anlagen-/Systemarchitektur – Seite 25
4.9 Fernzugriff mittels Smart Device-Applikation – Seite 25
4.9.1 Allgemeines – Seite 25
4.9.2 Zugangsebenen – Seite 25
4.9.3 Anforderungen an den Client – Seite 25
4.9.4 Anforderungen an den Master – Seite 27
5 Planung und Einbau – Seite 30
5.1 Anforderung an die Fachfirma – Seite 30
5.2 Auswahl und Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 30
5.3 Einbindungen nicht sicherheitsrelevanter Geräte – Seite 30
5.4 Befestigung der Anlageteile – Seite 31
5.5 Ausgabe, Anzeige und Alarmierung – Seite 31
5.5.1 Ausgabe – Seite 31
5.5.2 Anzeigen – Seite 32
5.5.3 Alarmierung – Seite 33
5.5.4 Alarmvorprüfung – Seite 34
5.6 Energieversorgung – Seite 34
5.7 Übertragungswege – Seite 35
5.8 Bildung von Meldergruppen – Seite 36
5.9 EM-Funktion – Seite 36
5.9.1 Allgemeines – Seite 36
5.9.2 Anordnung der Geräte – Seite 36
5.9.3 Übertragungswege – Seite 36
5.9.4 Scharf- und Unscharfschaltung – Seite 36
5.9.5 Melder – Seite 37
5.9.6 Hinweise zur Montage – Seite 37
5.10 BM-Funktion – Seite 38
5.10.1 Allgemeines – Seite 38
5.10.2 Anforderungen an die Überwachung – 38
5.10.3 Projektierung und Einbau von Rauch(warn)meldern – Seite 39
5.10.4 Alarmierung bei Brandalarm – Seite 39
5.11 HT-Funktion – Seite 39
5.11.1 Allgemeines – Seite 39
5.11.2 Anordnung von Wassermeldern – Seite 40
5.11.3 Anordnung von Gasmeldern für brennbare Gase – Seite 40
5.11.4 Anordnung von Gasmeldern für Kohlenmonoxid – Seite 41
5.12 HK-Funktion – Seite 41
5.12.1 Allgemeines – Seite 41
5.12.2 Anforderung an die Überwachung – Seite 41
5.12.3 Anbringungsort – Seite 41
6 Inbetriebnahme/Übergabe – Seite 42
6.1 Dokumentation – Seite 42
6.2 Inbetriebnahme – Seite 43
6.3 Übergabe – Seite 43
7 Betrieb – Seite 43
7.1 Verantwortlichkeiten – Seite 43
7.1.1 Pflichten des Betreibers – Seite 43
7.1.2 Pflichten des Instandhalters – Seite 44
7.2 Jährliche Sichtprüfungen – Seite 44
7.3 EM-Funktion – Seite 44
7.3.1 Funktionsfähigkeit – Seite 44
7.3.2 Vermeidung von Falschalarmen – Seite 44
7.3.3 Jährliche Sichtprüfung für die EM-Funktion – Seite 45
7.4 BM-Funktion – Seite 45
7.4.1 Funktionsfähigkeit – Seite 45
7.4.2 Täuschungsalarme – Seite 45
7.4.3 Jährliche Sichtprüfung für die BM-Funktion – Seite 45
7.5 HT-Funktion – Seite 46
7.5.1 Wassermelder – Seite 46
7.5.2 Gasmelder – Seite 46
7.5.3 Jährliche Sichtprüfung für die HT-Funktion – Seite 46
7.6 HK-Funktion – Seite 46
7.6.1 Funktionsfähigkeit – Seite 46
7.6.2 Verhalten bei versehentlich ausgelösten Alarmen – Seite 46
7.6.3 Jährliche Sichtprüfung für die HK-Funktion – Seite 46
8 Instandhaltung – Seite 47
8.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 47
8.1.1 Allgemeines – Seite 47
8.1.2 Funktionsprüfung – Seite 47
8.1.3 Instandsetzung/Reparaturen – Seite 47
8.1.4 Batterie- und Akkumulatorwechsel – Seite 47
8.2 Funktionsprüfung der EM-Funktion – Seite 47
8.3 Funktionsprüfung der BM-Funktion – Seite 48
8.4 Funktionsprüfung der HT-Funktion – Seite 48
8.5 Funktionsprüfung der HK-Funktion – Seite 48
9 Allgemeine Geräte- und Systemanforderungen – Seite 48
9.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 48
9.2 Schutz gegen Umwelteinflüsse – Seite 48
9.2.1 Allgemeines – Seite 48
9.2.2 Anwendungsgrenzen – Seite 49
9.3 Funktionssicherheit – Seite 49
9.3.1 Technische Daten – Seite 49
9.3.2 Montage- und Installationsanleitung – Seite 50
9.3.3 Bedienungsanleitung – Seite 50
9.3.4 Zuverlässigkeit – Seite 50
9.3.5 Zugang zu Baugruppen und Bauelementen – Seite 50
9.3.6 Anschluss- und Einstellelemente – Seite 50
9.4 Bedienungssicherheit – Seite 50
9.4.1 Bedienung – Seite 50
9.4.2 Beschriftung – Seite 50
9.4.3 Schutzart – Seite 50
9.4.4 Zugriffsschutz – Seite 50
9.4.5 Fehlertoleranz – Seite 50
9.4.6 Parametrierung der Anlage – Seite 51
9.5 Anzeigen – Seite 51
9.6 Meldungen – Seite 51
9.6.1 Erkennung von Meldungen – Seite 51
9.6.2 Ausgabe von Meldungen – Seite 51
9.6.3 Meldungsverlust – Seite 51
9.6.4 Prüffunktionen (Test) – Seite 51
9.6.5 Abschaltfunktionen – Seite 51
9.7 Sabotage – Seite 51
9.8 Aufbau – Seite 52
9.8.1 Stabilität – Seite 52
9.8.2 Ortsfeste Montage – Seite 52
9.8.3 Potenzialfreiheit, Isolationswiderstand – Seite 52
9.8.4 Geschirmte Leitungsführung – Seite 52
9.8.5 Zugentlastung – Seite 52
9.9 Nutzerschnittstellen und Anwendungen – Seite 52
9.9.1 Allgemeines – Seite 52
9.9.2 Zugangsebenen und Zugangssicherung – Seite 52
9.9.3 Cloudbasierte Lösungen – Seite 53
9.9.4 Datenschutz – Seite 53
9.9.5 Benutzer-Anwendung (App) – Seite 53
9.9.6 Sicherheit der Anwendung – Seite 54
9.10 Optionen – Seite 54
10 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur EM-Funktion – Seite 54
10.1 Allgemeine Anforderungen – Seite 54
10.2 Funktionssicherheit – Seite 55
10.3 Bedienfunktionen – Seite 55
10.4 Melder – Seite 55
10.5 Verarbeitung von Meldungen – Seite 55
10.5.1 Allgemeines – Seite 55
10.5.2 Reaktionszeit, Verlust von Meldungen – Seite 55
10.6 Energieversorgung – Seite 55
11 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur BM-Funktion – Seite 56
12 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HT-Funktion – Seite 56
12.1 Allgemeines – Seite 56
12.2 Schnittstellen – Seite 56
13 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HK-Funktion – Seite 56
14 Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur Meldungsweiterleitung – Seite 56
14.1 Signalgeber für Internalarm – Seite 56
14.1.1 Allgemeines – Seite 56
14.1.2 Lautstärke – Seite 56
14.1.3 Alarmsignaltöne – Seite 56
14.1.4 Laufzeitbegrenzung – Seite 57
14.2 Signalgeber für Internwarnung – Seite 57
14.2.1 Allgemeines – Seite 57
14.2.2 Lautstärke – Seite 57
14.2.3 Warnsignaltöne – Seite 57
14.3 Fernalarmierung – Seite 57
14.3.1 Übertragungsverfahren – Seite 57
14.3.2 Art der Meldungen – Seite 57
14.3.3 Eindeutigkeit der Meldungen – Seite 57
15 Zusätzliche Anforderungen an Smart Device-Applikationen – Seite 58
15.1 Allgemeines – Seite 58
15.2 Anforderungen – Seite 58
15.2.1 Basisschutzmaßnahmen – Seite 58
15.2.2 Maßnahmen gegen Brute-Force-Angriffe – Seite 59
15.2.3 Allgemeines – Seite 60
15.2.4 Maßnahmen gegen Keylogger – Seite 60
15.2.5 Maßnahmen gegen Vertraulichkeitsverlust auf dem Smart Device – Seite 60
15.2.6 Maßnahmen gegen Root-Exploits – Seite 61
15.2.7 Support – Seite 61
16 Zusätzliche Systemanforderungen – Seite 61
16.1 Unterlagen – Seite 61
16.2 Technische Anforderungen – Seite 62
16.2.1 Funktionelles Zusammenwirken der Anlageteile – Seite 62
16.2.2 Optionen – Seite 62
Anhang A (normativ) Anlagenbeschreibung GWA – Seite 63
Anhang B (informativ) Überwachungskonzepte – Seite 66
B.1 Planungsbeispiele für die EM-Funktion – Seite 66
B.1.1 Beispiele für Außenhautüberwachung – Seite 66
B.1.2 Beispiel für Fallenüberwachung – Seite 67
B.1.3 Beispiel für Schwerpunktüberwachung – Seite 67
B.2 Planungsbeispiele für die BM-Funktion für Wohnungen und Einfamilienhäuser – Seite 68
B.3 Planungsbeispiele für die HT-Funktion – Seite 69
B.3.1 Beispiel für hohes Gefährdungspotenzial – Seite 69
B.3.2 Beispiel für niedriges Gefährdungspotenzial – Seite 69
Anhang C (informativ) Symbole – Seite 70
Anhang D (informativ) Notfall-Maßnahmen – Seite 71
D.1 Notfall-Maßnahmen bei Brandalarm – Seite 71
D.2 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von brennbaren Gasen – Seite 71
D.3 Notfall-Maßnahmen bei Gasalarm von Kohlenmonoxid – Seite 71
Anhang E (informativ) Hinweise zu Smart Home-Anwendungen – Seite 72
E.1 Allgemeines – Seite 72
E.2 Grundlagen für ein sicheres Heimnetzwerk schaffen – Seite 72
Anhang F (informativ) Hinweise zu Netzwerken – Seite 73
F.1 Netzwerke sicher konfigurieren und erhalten – Seite 73
F.2 Topologische Planung in der Hausvernetzung – Seite 73
Literaturhinweise – Seite 74

Bilder
Bild 1 – GWA als geschlossenes System – Seite 22
Bild 2 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-A) – Seite 22
Bild 3 – GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ A (GWA/SHA-B) – Seite 23
Bild 4 – Smart Home-System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen
(SiSHA) – Seite 24
Bild 5 – Verbindungsmanagement der Applikation – Seite 28

Tabellen
Tabelle 1 – Zuordnung Mindest-Schutzniveau zur jeweiligen Funktion – Seite 24
Tabelle 2 – Bedienschritte, die Hinweistexte erfordern – Seite 26
Tabelle 3 – Meldungsereignis EM-Funktion – Seite 31
Tabelle 4 – Meldungsereignis BM-Funktion – Seite 31
Tabelle 5 – Meldungsereignis HT-Funktion – Seite 31
Tabelle 6 – Störungsereignisse – Seite 32
Tabelle 7 – Abschaltfunktionen – Seite 32
Tabelle 8 – Alarmierung – Seite 33
Tabelle 9 – Energieversorgung – Seite 35
Tabelle 10 – Art der Umweltprüfung – Beeinflussung – Seite 49
Tabelle 11 – Art der Umweltprüfung – Beeinträchtigung – Seite 49

Weitere Informationen

Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-01

Ein Jahr Planerbrief

Der Planerbrief wird im Januar 2016 ein Jahr alt. Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der aktuelle Planerbrief 06 kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

In jeder Ausgabe werden fünf aktuelle Themen vorgestellt. Die Ausgabe Januar-Februar 2016 behandelt die Digitalisierung der Baubranche durch Building Information Modeling (BIM), die neue Norm für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015, die staatliche KfW-Förderung für Einbruchschutz, Schutzziele für Rauchabzug durch die neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und die häufigsten Geschäftsrisiken für Unternehmen.

Im Editorial kommt Maria Hasselman, Brandmanagerin der Messe Frankfurt, zu Wort. Anlässlich der Messe Light + Building 2016 für Licht und Gebäudetechnik erläutert Hasselman den Trend zur digitalen Vernetzung im Gebäudemanagement.

Der nächste Planerbrief 07 erscheint am 1. März 2016.

1.121 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde im Februar 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

Tweet-Vorschlag

Ein Jahr Planerbrief! Regelmäßige Informationen über Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung. #TGA www.planerbrief.de

Download

www.dgwz.de/presse/pm-2016-01-ein-jahr-planerbrief

  • Pressemitteilung Nr. 2016-01 (PDF, TXT)
  • Bild: Titel Planerbrief 06 (EPS, JPG)
    Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016
    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert seit einem Jahr alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben