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Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Entrauchung von Garagen: VDI 2053 Blatt 2 veröffentlicht

Zum Mai 2024 wurde die Technische Regel „VDI 2053 Blatt 2:2024-05 Raumlufttechnik – Garagen – Entrauchung“ veröffentlicht. Damit wird die bisher gültige Fassung der VDI 2053:2004-01 „Raumlufttechnische Anlagen für Garagen“ ersetzt.

Die Richtlinie gilt für natürliche Rauchabzüge und maschinelle Rauchabzugsanlagen in geschlossenen Garagen. Automatische Garagen werden nicht behandelt. Das Dokument des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) beschränkt sich dabei ausschließlich auf Garagen für Personenkraftwagen und gilt für Fahrzeuge jeglicher Antriebsarten wie beispielsweise Verbrenner für Benzin, Diesel oder Wasserstoff sowie für Elektromotoren mit Batterien oder Brennstoffzellen. Die in dieser Richtlinie zugrunde gelegten Werte gehen von Ergebnissen für Wagen mit Verbrennungsmotoren aus.

Die Entrauchung hat eine zentrale Bedeutung für die Brandbekämpfung in Garagen. VDI 2053 Blatt 2 unterstützt mit den beschriebenen Gesichtspunkten die Selbstrettung von Personen, die Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung und den Sachschutz. Dazu beschreibt die Richtlinie Auslegungsmethoden und Beispiele für notwendige Entrauchungsluftvolumenströme bei Bränden von einem, zwei oder drei Pkw in einer Garage. Bei den zur Entrauchung einzusetzenden Lüftungssystemen unterscheidet die VDI 2053 Blatt 2 in Schichtlüftung und Mischlüftung und in den Betrieb mit oder ohne Sprinkleranlage. Laut VDI ist beim Anwenden der VDI 2053 Blatt 2 stets ein Abgleich mit den jeweils örtlich gültigen Vorschriften erforderlich, wie die Garagenverordnungen der Länder. Eine planungs- und genehmigungsgemäße Nutzung wird vorausgesetzt.

Die Richtlinie wendet sich an Bauherren, Fachplaner, Anlagenerrichter, Betreiber, Hersteller, Sachverständige, Genehmigungsbehörden, Feuerwehren, Arbeitssicherheit und Versicherungen. VDI 2053 Blatt 2 kann für 137,10 EUR bei DIN Media bestellt werden.

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Förderung Ladestationen

Förderung Ladestationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das neue Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ aufgelegt. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte (PKW und LKW) mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Die Förderung richtet sich insbesondere an Handwerks- und Gewerbebetriebe und Flottenanwender. Es steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum August 2023 die aktualisierte Richtlinie VDI-EE 5950 Blatt 2 „Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge – Empfehlungen für Bestands- und Neubauten“ veröffentlicht. Die Expertenempfehlung liefert Hinweise zur brandsicheren Gestaltung von Garagen sowie offenen Parkflächen ohne Gebäude, mit einem besonderen Fokus auf Pkw. Die Empfehlungen gelten für Neubauten; für Bauwerke im Bestand werden Hinweise zur Anpassung gegeben.

Die aktualisierte Richtlinie bietet eine klare und umfassende Anleitung zur Minimierung von Brandschutzrisiken in Zusammenhang mit Elektromobilitätseinrichtungen. Sie enthält Empfehlungen für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstung und organisatorische Maßnahmen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

Zu den wichtigsten Punkten, die in der neuen Richtlinie behandelt werden, gehören:

  1. Trennung von Ladestationen und parkenden Fahrzeugen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
  2. Empfehlungen zur Auswahl von feuerhemmenden Materialien für den Bau von Ladeinfrastruktur.
  3. Anforderungen an Löschsysteme und Brandfrüherkennungseinrichtungen.
  4. Maßnahmen zur Schulung des Personals und der Nutzer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen.

Die VDI-Expertenempfehlung ist als Basis für Entscheidungen von Genehmigungsbehörden und Brandschutzdienststellen gemäß den landesrechtlichen Vorschriften nutzbar. Gleiches gilt für das Parken und Laden von E-Scootern, E-Bikes und E-Lastenrädern, etc. Sie gilt für private, betriebliche wie auch für öffentliche Park- und Lademöglichkeiten. Die Expertenempfehlung richtet sich an planende und ausführende Unternehmen, Parkflächenbetreibende, Immobilienverwaltende, Feuerwehren, Städte und Gemeinden sowie allgemein Bauherrinnen und Bauherren. Die VDI-EE 5950 Blatt 2 ist für 65 Euro inklusive MwSt. über den Beuth-Verlag beziehbar.

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