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Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Das Whitepaper „Anlagentechnischer Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser“ zeigt, welche Detektions- und Alarmierungslösungen sich für unterschiedliche Nutzungskonzepte eignen. Auch die geltenden normativen und gesetzlichen Grundlagen werden hier erläutert.

Gerade in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen befinden sich viele hilfsbedürftige und zum Großteil alte Menschen auf relativ geringem Raum. Das Risiko, dass Bewohner oder Patienten eine Evakuierungsmaßnahme nicht ohne Folgeschäden überstehen, ist groß. Dass viele von ihnen zudem nicht selbstrettungsfähig sind, stellt hohe Anforderungen an den Brandschutz. Daher stehen beim anlagentechnischen Brandschutz der Personenschutz sowie die Aufrechterhaltung der Kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel der eines Krankenhauses, im Mittelpunkt.

Um ausreichend Zeit für die Personenrettung zu gewinnen, ist es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen deshalb elementar, Entstehungsbrände zuverlässig so früh wie möglich zu erkennen und zu melden. Gleichzeitig muss jedoch die Anzahl von Täuschungsalarmen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Nicht nur, um Störungen im Betriebsablauf zu verhindern, sondern auch, weil ein Alarm demente oder schwerkranke Menschen in Stresssituationen versetzt.

Das Whitepaper zum anlagentechnischen Brandschutz für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser wurde von der Firma Hekatron herausgegeben und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Sicherheitsseminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834„. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.