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Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden

Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.

Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen  zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Die Änderungen betreffen insbesondere das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Legionellen und Blei. So sieht die Verordnung erstmals verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern vor. Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an. Zu den geänderten Parametern zählen unter anderem die Grenzwerte für Legionellen und Blei. Da sich der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmals festgelegte Grenzwert für Legionellen vom deutschen Wert unterscheidet, wird dies zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation führen. Zudem wird der Grenzwert für Blei weiter gesenkt. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch die verwendeten Materialien und Werkstoffe. Hinzu kommt ein Verbot für noch vorhandene Bleileitungen. Bisher durften Bleileitungen bei Einhaltung der Grenzwerte in der Versorgung belassen werden. Die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen.

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