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Transparenzregister - Frist für GmbHs endet

Transparenzregister – Frist für GmbHs endet

Die Bußgeldfreiheit für Firmen mit der Rechtsform GmbH endet zum 30. Juni 2023. Bis dahin können GmbHs ihren Eintrag in das Transparenzregister noch nachholen.

Am 1.8.2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten. Firmen, die bislang von der Mitteilungspflicht befreit waren, weil Angaben über das Unternehmen in anderen Registern standen, mussten den Eintrag innerhalb von bestimmten Fristen nachholen.

Seit dem 31. Dezember 2022 ist die Eintragung in das Transparenzregister für fast alle Firmen verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Firmen mit der Rechtsform AG, GmbH, UG, Vereine und Genossenschaften und eingetragene Personengesellschaften wie OHG, KG und Partnerschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Register eintragen. Gleiches gilt für die Verwalter von Trusts und für Treuhänder von nichtrechtsfähigen Stiftungen. Ausgenommen sind derzeit die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Einzelunternehmen.

Um gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption in der EU gezielter vorgehen zu können, wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen. In diesem elektronischen Register sollen Informationen über alle Personen stehen, die in einer Firma großen Einfluss haben. Die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten. Laut Geldwäschegesetz sind das Personen, die mehr als 25 Prozent der Unternehmensanteile oder Stimmrechte besitzen oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben können.

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