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Endlich ökologisch wirksam heizen!

Um im Gebäudebereich energetische Verbesserungen zu erreichen, müssen politisch ambitionierte Maßnahmen und mutige ordnungsrechtliche Entscheidungen getroffen werden. Mit Gebäude und Verkehr rutschen genau jene Sektoren in die roten Klimazahlen, die bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfasst waren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die richtigen Weichen.

Im Kern sieht das GEG Verpflichtungen zum Austausch klimaschädlicher Heizungen für öffentliche Gebäudeeigentümer vor. Wie sind die Auswirkungen auf die Planungspraxis? Individuelle Planungen einer Heizanlage – unabhängig, ob im Neubau oder im Bestand – sind im besten Fall mit kommunalen Wärmekonzepten verbunden. Wenn die Gemeinde zum Beispiel ein mit Wasserstoff betriebenes Netz plant, dürfen Gasheizungen weiter genutzt oder neu eingebaut werden. Wenn ohne kommunale Wärmekonzepte geplant wird, gilt für alle Energieträger: 65 Prozent müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Doch was ist, wenn sich der Einbau einer Heizung nicht rechnet? Die Austauschpflicht entfällt, wenn die dazu nötigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen. Niemand muss eine Schrottimmobilie zwangssanieren.

Das Prinzip Ursache und Wirkung ist keine abstrakte physikalische Regel, sondern beeinflusst unsere Lebensrealität. Es muss bei all unserem Tun um ökologische Wirksamkeit gehen.

Autorin: Andrea Gebhard, Präsidentin, Bundesarchitektenkammer (BAK)

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