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Novelliertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Oktober 2023 in Kraft. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet.

Das neue GEG sieht vor, dass ab Januar 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung 65 % Erneuerbare Energien nutzt.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt diese Vorgabe in Abhängigkeit von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 30. Juni 2028 (in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern). Die Fristen sind gekoppelt mit den im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und im Bedarfsfall repariert werden.

Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage in Kombination mit Gas- oder Ölheizung oder Biomasseheizung), Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.

Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Ab 2045 ist dann die Verwendung fossiler Brennstoffe nicht mehr zulässig.

Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.

Um den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien zu unterstützen, sieht das Gesetz zukünftig eine stärker sozial ausgerichtete Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Neben Förderzuschüssen ist die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten vorgesehen. Die entsprechende Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) wird überarbeitet.

Weitere Informationen

Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) Titel, Novelle, Änderungen zur Fassung 2009 vom 16.10.2013

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2014 in Kraft

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Titel, Novelle, Änderungen zur Fassung 2009 vom 16.10.2013Energieeinsparverordnung (EnEV) – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Das wurde mit der Veröffentlichung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt amtlich.

Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen für Neubauten. Insbesondere verschärfen sich ab 2014 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten, der Energieausweis gewinnt eine stärkere Bedeutung und Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen von Hausbesitzern bis 2015 ausgetauscht werden.

Weitere Informationen und die vollständige Fassung der EnEV 2014 finden Sie unter

www.dgwz.de/enev

 

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EnEV Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Titel, Novelle, Änderungen zur Fassung 2009 vom 16.10.2013Energieeinsparverordnung (EnEV)
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

EnEV-Volltext – Novelle vom 16.10.2013

Die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung am 1. Mai 2014 in Kraft. Der vollständige Text wurde als nichtamtliche Lesefassung veröffentlicht. Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen für Neubauten. Die wichtigsten Änderungen:
  • Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden werden insbesondere für Neubauten weiter angehoben.
  • Der Energieausweis gewinnt eine stärkere Bedeutung
  • Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen von Hausbesitzern bis 2015 ausgetauscht werden. Es gelten aber viele Ausnahmen.

Am 1. November 2020 wurde die zuletzt aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV 2016 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Energieeinsparverordnung, Änderungen, Novelle, 2014, 2009, 2007, BMVBS

Seminar: Neue HOAI 2013

HOAI 2013 - Neue Honorarordnung für Architekten und IngenieureTipps für Architekten, Ingenieure und Planer für ihre Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung nach der neuen Honorarordnung HOAI 2013 und die Änderungen zur HOAI 2009.

Seminareinladung und Programm (PDF)

Termine

1-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder klicken Sie zur Online-Anmeldung auf einen der oben genannten Termine.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Beschreibung

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI 2013, ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige HOAI 2009 ab. Sämtliche Verträge der Architekten und Ingenieure unterliegen seitdem zwingend dem neuen Preisrecht. Dennoch ist die Durchsetzung und Sicherung der Honorare für Architekten und Planer gegenüber ihren Auftraggebern weiterhin die zentrale Fragestellung. Bei der Vertragsgestaltung müssen nun die vollständig überarbeiteten Leistungsbilder der neuen HOAI, insbesondere für Gebäude, Innenräume, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung berücksichtigt werden. Auch der Allgemeine Teil wurde grundlegend überarbeitet. Dadurch ergeben sich erhebliche Änderungen für die Vertragsgestaltung und die Honorarberechnung von Planungsleistungen.

Nutzen

Architekten, Ingenieure und Planer erhalten professionelle Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013. Das Seminar ist eine anerkannte Fortbildung von vielen Architekten- und Ingenieurkammern mit bis zu 8 Fortbildungspunkten. Die Teilnehmer erhalten Tipps für die konkrete Vertragsgestaltung und Honorarberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und können diese gleich in die Praxis umsetzen. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die geänderte Honorarabrechnung gelegt und der rechtssichere Umgang mit dem Honorarrecht geschult. Weiterhin geht das Seminar praxisorientiert auf die geänderten Leistungsbilder und die wesentlichen Aspekte des Baurechts und des Haftungsrechts in diesem Zusammenhang ein.

Anerkannte Fortbildung der Architektenkammern

Dieses Seminar wird von folgenden Architektenkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Baden-Württemberg
    Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden in allen Fachrichtungen anerkannt.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Architektenkammer erkennt das Seminar als Fortbildungsveranstaltung an.
  • Bremen
    Die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hamburg
    Die Hamburgische Architektenkammer vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hessen
    Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen können für die Teilnahme 7 Fortbildungspunkte erhalten.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erkannt das Seminar als Fortbildung mit 5,5 Fortbildungsstunden an.
  • Niedersachsen
    Die Architektenkammer Niedersachsen hat keine kontrollierte Fortbildungspflicht. Deshalb werden für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte vergeben. Mit dem Seminar kann jedoch der Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung für die Eintragung in die Architektenliste erbracht werden.
  • Rheinland-Pfalz
    Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz verfügt nicht über ein Punktesystem zur Anerkennung von Fortbildungen. Mit der Teilnahmebestätigung des Seminars können jedoch Absolventen, die sich in die Kammer eintragen lassen möchten, die Fortbildung nachweisen.
  • Sachsen
    Das Seminar wurde von der Architektenkammer Sachsen in die „Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen“ eingetragen.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Anerkannte Fortbildung der Ingenieurkammern

Aufgrund einer gemeinsamen Beschlussfassung aller Ingenieurkammern werden Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Ingenieurkammer eines Bundeslandes anerkannt sind, auch von den Ingenieurkammern anderer Bundesländer anerkannt.

Dieses Seminar wird von folgenden Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Bayern
    Bayerische Ingenieurkammer-Bau erkennt 7 Zeiteinheiten für den Fachbereich Projekt- und Objektmanagement an.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Ingenieurkammer erkennt das Seminar mit 8 Punkten an.
  • Niedersachsen
    Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt keine Anerkennungen von Fortbildungsveranstaltungen durch.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen. Grundkenntnisse oder erste Erfahrungen mit der HOAI und dem Preisrecht erleichtern jedoch das Verständnis.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweilige Architekten- und Ingenieurkammer kann angefragt werden.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure und Planer aller Fächer,
  • Bauingenieure, Elektroplaner, Fachplaner, Gebäudeplaner, Haustechniker, Statiker,
  • Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner und Umweltplaner.

Inhalte

  • Aufbau und Struktur der neuen HOAI 2013
    • Wesentliche Inhalte im Überblick
    • Die wichtigsten Änderungen zur HOAI 2009
  • Der Architekten- und Ingenieurvertrag
    • Gestaltung, Abrechnung, Abwicklung
  • Verbindliches Preisrecht versus Vertragsfreiheit
    • Handlungsspielräume in der Vertragsgestaltung und der Honorarberechnung
    • Praktische Tipps und juristische Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung der Honorare
    • Das Bauhandwerkersicherungsgesetz, § 648a BGB
  • Rechtliche Grundlagen
    • Baurecht, Vertragsrecht, Preisrecht, Haftungsrecht
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Beispielfälle und Konsequenzen
  • Die überarbeiteten Leistungsbilder
    • Grundleistungen, besondere Leistungen, Beratungsleistungen
    • Neue Leistungsbilder für Gebäude, raumbildender Ausbau, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung
  • Honorarvereinbarung
    • Übersicht über die Honorarbestandteile
    • Honorarsätze, Pauschalhonorar, Zeithonorar
    • Änderungen bei der Einordnung der Honorarzonen
    • Erhöhung der Honorartafeln
    • Honorarerhöhung bei Planungsänderungen
    • Honorare für Beratungsleistungen
    • Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, Instandhaltungszuschlag, Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz

Dozent

Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek (Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein für Architekten- und Baurecht, Hamburg), Lehrbeauftragter an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), Dozent u.a. beim Bund Deutscher Architekten (BDA), Großbanken und Softwarehersteller und Autor des HOAI 2009-Kommentars im C.H. Beck Verlag und der mehrteiligen Kommentierung zur HOAI 2013 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • HOAI 2013, HOAI 2009
  • Honorarordnung für Architekten und Planer
  • Ingenieure, Bauherren
  • Referentenentwurf, Novelle, Neuerungen, Änderungen
  • Vertragsrecht, Baurecht, Preisrecht

Veranstaltungstyp HOAI 2013

Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung