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Neues DGWZ-Seminar für Aufzugsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-05 vom 20. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ an. Die eintägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die Aufgaben der Beauftragten Person für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Aufzugsanlagen inklusive notwendiger Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 und TRBS 2181 und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Ihnen wird die Fachkunde vermittelt, um geeignete Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einleiten und durchführen zu können.

„Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen“, so die Referentin des Seminars, Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin des EZ Ingenieurbüros.

Die Schulung richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen, Mitarbeiter aus Facilitymanagement, Wartungsunternehmen, Feuerwehren, öffentlichen Einrichtungen, Betriebsschlosser, Techniker, Elektriker, Instandhaltungs- und Servicepersonal sowie Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein DGWZ-Zertifikat mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Zur Vollständigkeit der Sachkunde sind die Beauftragten Personen gemäß § 4.3 Absatz 3 TRBS 2181 regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Die Personenbefreiung darf erst nach praktischer Einweisung am zu betreuenden Aufzug durchgeführt werden.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 18. April 2024 in Hamburg und am 16. Mai 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 13. Mai 2024 und am 8. Juli 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/aufzugsanlagen abgerufen werden.

Betreiber von Aufzugsanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den ordnungsgemäßen Betrieb eines Aufzuges gewährleisten. Dazu ist neben der regelmäßigen Prüfung, Wartung und Instandsetzung auch sicherzustellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und eine sichere Befreiung von Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, mindestens eine Beauftragte Person für Aufzüge zu benennen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugsanlagen

Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

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Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Schlagwortarchiv für: Notrufe

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

Weitere Informationen

Stichworte

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