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DIN VDE 0100-100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100
Errichten von Niederspannungsanlagen

Übersicht | Gliederung | Norm kaufen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Normen der Normenreihe DIN VDE 0100 „Niederspannungsanlagen“ sind für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung. Für die Norm ist das Expertengremium der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) Kommission 221 zuständig.

Gliederung

Gruppe 100 Allgemeine Grundsätze

  • 100 Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe

Gruppe 200 Begriffe

Gruppe 400 Schutzmaßnahmen

  • 410 Schutz gegen elektrischen Schlag
  • 420 Schutz gegen thermische Auswirkungen
  • 430 Schutz bei Überstrom
  • 442 Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz
  • 443 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
  • 444 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
  • 450 Schutz gegen Unterspannung
  • 460 Trennen und Schalten
  • 482 Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren

Gruppe 500 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

  • 510 Allgemeine Bestimmungen
  • 520 Kabel- und Leitungsanlagen
  • 530 Schalt- und Steuergeräte
  • 534 Trennen, Schalten und Steuern – Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
  • 537 Geräte zum Trennen und Schalten
  • 540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
  • 550 Steckvorrichtungen, Schalter- und Installationsgeräte
  • 551 Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
  • 557 Abschnitt 557: Hilfsstromkreise
  • 559 Andere elektrische Betriebsmittel – Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen
  • 560 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
  • 570 Koordinierung elektrischer Einrichtungen

600 Prüfungen

  • 600 Prüfungen

700 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

  • 701 Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702 Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703 Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704 Baustellen
  • 705 Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706 Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708 Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709 Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710 Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711 Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712 Solar-Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssysteme
  • 714 Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717 Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718 Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • 719 Lichtwerbeanlagen mit einer Bemessungs-Ausgangs-Leerlaufspannung bis 1.000 V, die mit Heißkathoden-Leuchtstofflampen, Leuchtröhren (Neonröhren), Induktions-Entladungslampen, Leuchtdioden (LED) und/oder Leuchtdioden-Modulen aus- oder beleuchtet sind
  • 721 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723 Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729 Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730 Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731 Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732 Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 736 Niederspannungsstromkreise in Hochspannungsschaltfeldern
  • 737 Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739 Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen in TN- und TT-Netzen
  • 740 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753 Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme (Fußboden- und Decken-Flächenheizungen)

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Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0100
  • Niederspannungsanlagen

Aufzugsanlagen

Übersicht zu Aufzugsanlagen

Einführung | Beauftragte Person | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Hersteller, Importeure, Händler und Montagebetriebe von Personen- und Lastenaufzügen müssen regelmäßig für die ordnungsmäßige Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sorgen. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber einige Normen und Richtlinien überarbeitet und neu eingeführt. Die neuesten Richtlinien betreffen unter anderem Aufzugsschachtentrauchung, Aufzugsnotrufsysteme sowie vorausschauende Wartung. Die Technische Richtlinie für Betriebssicherheit TRBS 3121 regelt zudem, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um Aufzüge betreiben zu dürfen. Befähigte Personen (früher: Aufzugswart) müssen sich regelmäßig fortbilden.

Maßgeblich für die ,,Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“ ist die Normenreihe DIN EN 81-20/50. Zudem regelt die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) sowie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Weiteres. Auch die Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI-Richtlinien sorgen für den sicheren Betrieb von Aufzusganlagen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) festgelegt, dass bis 2020 alle Aufzüge mit einem Fernnotrufssystem ausgestattet sein müssen. Technisch veraltete Systeme müssen zudem erneuert werden. Welche technischen Anforderungen die Notrufsysteme haben müssen, legt die Europanorm DIN EN 81-28 fest

Beauftragte Person

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsanlagen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Anbieter und Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzug, Fahrstuhl Aufzusganlagen, Aufzugsnotruf, DIN EN 81-20/50, Aufzugswart, befähigte Person, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz, Wartung, Instandhaltung

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Einführung | Normen und Vorschriften | Normen kaufen | Weitere Informationen | Stichwörter

Einführung

Die Normen und Richtlinien, die beim Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung von Aufzügen zu beachten sind, werden regelmäßig vom Gesetzgeber überarbeitet und teils neu erstellt. Die aktuell gültige Normenreihe ist die DIN EN 81-20/50.

Die Normenreihe DIN EN 81-20/50 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Die DIN EN 81-20:2018-03 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2018-03 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Normen und Vorschriften

Normenreihe DIN EN 81-20/50

  • DIN EN 13015 – Regeln für Instandhaltungsanweisungen
  • DIN EN 81-1/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-2/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-20 – Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-50 – Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
  • DIN EN 81-28 – Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-58 – Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
  • DIN EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
  • DIN EN 81-71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
  • DIN EN 81-72 – Feuerwehraufzüge
  • DIN EN 81-80 – Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

Europäische Richtlinien

  • RL 2014/33/EU – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • RL 2006/42/EG – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates über Maschinen

VDI – Vorschriften

  • VDI 2566 – Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum
  • VDI 3810 – Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge
  • VDI 4707 – Aufzüge – Energieeffizienz
  • VDI/VDMA 4705 – Aufzüge Notrufmanagement

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1121 – Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
  • TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2181 – Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenauf-nahmemitteln
  • TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

Weitere Gesetze

Normen kaufen

Weitere Informationen

Stichwörter

DIN EN 81-20/50, Aufzüge, Normen, Normenreihe, Vorschriften, Technische Regeln