Fernnotruf für Aufzüge im Bestand muss nachgerüstet werden
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt seit 2015 fest, dass sowohl bestehende als auch neu installierte Aufzüge künftig über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich im Notfall eine Sprechverbindung zwischen Fahrstuhl und Leitstelle herstellen lässt. Die verwendeten Systeme müssen den technischen Anforderungen des Norm-Entwurfs DIN EN 81-28 entsprechen. Für die Nachrüstpflicht im Bestand gilt eine Frist bis 2020. Betreiber tun aber gut daran, die Installation nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn wenn eingeschlossene Personen nicht schnell genug befreit werden können, haften Betreiber schon heute.
Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb und Marketing, Schneider Intercom GmbH
Weitere Informationen
- Übersicht zu Aufzugsanlagen
- www.dgwz.de/normen/din-en-81-normenreihe-fuer-aufzuege
- Planerbrief 13 – Januar-Februar 2018
- Planerbrief – Übersicht